Autor Thema: [BW] PKV nach Anpassung Beihilfe  (Read 6682 times)

Poincare

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[BW] PKV nach Anpassung Beihilfe
« am: 26.11.2022 13:16 »
Ich habe nun heute meine Unterlagen der PKV (DBV) mit dem Beitrag für 2023 in der Post (Wegfall Coronazuschlag Pflegeversicherung). Mein neuer Beihilfebemessungssatz ist allerdings nicht berücksichtigt. Weiß jemand, welches Vorgehen dazu geplant ist? Ich würde gerne nicht verpassen, wenn ich etwas dazu tun muss, und dadurch ggf. erst später einen reduzierten Beitrag bekommen.

SpeedyG

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Antw:[BW] PKV nach Anpassung Beihilfe
« Antwort #1 am: 26.11.2022 14:05 »
Wofür hast du einen Berater, für den du jeden Monat Geld bezahlst?

Ozymandias

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Antw:[BW] PKV nach Anpassung Beihilfe
« Antwort #2 am: 26.11.2022 15:23 »
Da muss man selber tätig werden und die Versicherung ändern lassen.

zammthing

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Antw:[BW] PKV nach Anpassung Beihilfe
« Antwort #3 am: 26.11.2022 19:13 »
Warum genau sollte sich dein Satz der PKV ändern?
Ich vermute es geht um die 50/50 zu 70/30 Sache?

BalBund

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Antw:[BW] PKV nach Anpassung Beihilfe
« Antwort #4 am: 26.11.2022 20:07 »
Warum genau sollte sich dein Satz der PKV ändern?
Ich vermute es geht um die 50/50 zu 70/30 Sache?

Weil in BW Beihilfesätze auf 80% bzw. 90% angepasst werden, was entsprechende Anpassungen an der üblichen Tarifstruktur der PKVen erfordert.

Ozymandias

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Antw:[BW] PKV nach Anpassung Beihilfe
« Antwort #5 am: 26.11.2022 20:41 »
Niemand wird 90% Beihilfe in BW erhalten oder welcher Personenkreis soll das sein?

LKB

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Antw:[BW] PKV nach Anpassung Beihilfe
« Antwort #6 am: 26.11.2022 20:50 »
Gestern Anruf der DBV.. 
Anpassung der Beihilfebemessungssätze für die betroffenen Beamten aus BW wird im Januar 2023 in einer Aktion umgesetzt.... (Rückwirkend zum 01.01.2023
DBV benötigt zudem eine entsprechende Bescheinigung der Beihilfestelle.

Poincare

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Antw:[BW] PKV nach Anpassung Beihilfe
« Antwort #7 am: 26.11.2022 21:16 »
Ja die Beihilfe geht von 50% auf 70% für mich zum 1.1.23. Dadurch ändert sich die PKV, so wie ich es verstanden habe. Die DBV weiß es bereits und hatte es in einer vergangenen Bescheinigung versehentlich schon so bescheinigt.
Danke für die Info, LKB, dann werde ich mal schauen ob die Bescheinigung von alleine kommt oder angefordert werden muss.

LKB

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Antw:[BW] PKV nach Anpassung Beihilfe
« Antwort #8 am: 26.11.2022 21:50 »
Laut KVBW wird niemand automatisch informiert.... sei zuviel Aufwand  ::).
Bescheinigung muss man selbst anfordern....

Stuttgarter1987

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Antw:[BW] PKV nach Anpassung Beihilfe
« Antwort #9 am: 27.11.2022 10:23 »
Hat jemand von euch was von der Debeka gehört? Meine Kinder sind aktuell gesetzlich über meine Frau versichert, d.h. die Debeka weiß quasi nichts von ihnen. Wie melde ich das bzw. weise ich das nach? Muss ich aktiv einen Tarifwechsel beantragen? Habe schon eine Anfrage gestellt, aber bisher nichts gehört. Vlt. weiß ja jemand von euch schon mehr, damit ich keine Frist verpasse.

Poincare

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Antw:[BW] PKV nach Anpassung Beihilfe
« Antwort #10 am: 27.11.2022 13:36 »
Hat jemand von euch was von der Debeka gehört? Meine Kinder sind aktuell gesetzlich über meine Frau versichert, d.h. die Debeka weiß quasi nichts von ihnen. Wie melde ich das bzw. weise ich das nach? Muss ich aktiv einen Tarifwechsel beantragen? Habe schon eine Anfrage gestellt, aber bisher nichts gehört. Vlt. weiß ja jemand von euch schon mehr, damit ich keine Frist verpasse.
Die Debeka interessiert es nicht, wie viele gesetzlich versicherte Kinder du hast, und das sollte es auch nicht. Die müssen nur erfahren, sollte sich dein Beihilfesatz ändern. Wenn das Land diesen ändert, ist der Debeka egal ob das wegen Kindern oder gesundem Frühstücken ist oder weil du gerne Rad fährst.

Woldemar

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Antw:[BW] PKV nach Anpassung Beihilfe
« Antwort #11 am: 27.11.2022 22:52 »
Ja die Beihilfe geht von 50% auf 70% für mich zum 1.1.23. Dadurch ändert sich die PKV, so wie ich es verstanden habe. Die DBV weiß es bereits und hatte es in einer vergangenen Bescheinigung versehentlich schon so bescheinigt.
Danke für die Info, LKB, dann werde ich mal schauen ob die Bescheinigung von alleine kommt oder angefordert werden muss.

Bitte auch daran denken wiederum die Beihilfestelle (nachweislich) darüber zu informieren, dass du nur noch zu 30% versichert bist.

Sind wir damals nach der Geburt des 2. Kindes ziemlich mit auf die Nase gefallen, da sich zwar der Beihilfesatz von 50% auf 70% erhöht hat, das LBV aber weiterhin so abgerechnet hat, als wären wir immer noch zu 50% versichert (hätte ja sein können, dass wir uns auf dem Wege "bereichern"...).
Das perfide daran war, dass im Beihilfebescheid tatsächlich ein Satz von 70% hinterlegt war und auch so abgerechnet wurde, dann aber "hintenrum" über die Höchstbetragsrechnung wieder gekürzt wurde. Wer also, wie ich, bloß die Einzelpositionen durchgeht, bemerkt das Problem gar nicht und verpasst die Widerspruchsfrist.

Fluppe

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Antw:[BW] PKV nach Anpassung Beihilfe
« Antwort #12 am: 28.11.2022 08:10 »
1. LBV um Bestätigung bitten, dass man ab 1.1.2023 für 70 % beihilfeberechtigt ist.
2. PKV mit dieser Bestätigung um eine Vertragsanpassung bitten.
3. Von der PKV die Bescheinigung anfordern, dass man nur noch auf 30 % ist.
4. An das LBV diese Bescheinigung übersenden mit der Bitte um Berücksichtigung.

Richtig verstanden?

Poincare

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Antw:[BW] PKV nach Anpassung Beihilfe
« Antwort #13 am: 28.11.2022 09:29 »
https://lbv.landbw.de/-/informationen-zu-den-%C3%84nderungen-der-beihilfeverordnung-bvo-und-zur-einf%C3%BChrung-der-pauschalen-beihilfe

Hier gibt es nun Infos vom LBV. Über das genaue Prozerede mit der Umstellung oder ob und wie man einen Nachweis bekommt, schreiben sie leider nichts. Neugierig macht mich auch, dass sie nicht ausschließen, dass man in die Pauschale Beihilfe wechseln kann.

Drehleiterkutscher

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Antw:[BW] PKV nach Anpassung Beihilfe
« Antwort #14 am: 28.11.2022 10:18 »
https://lbv.landbw.de/-/informationen-zu-den-%C3%84nderungen-der-beihilfeverordnung-bvo-und-zur-einf%C3%BChrung-der-pauschalen-beihilfe

Hier gibt es nun Infos vom LBV. Über das genaue Prozerede mit der Umstellung oder ob und wie man einen Nachweis bekommt, schreiben sie leider nichts. Neugierig macht mich auch, dass sie nicht ausschließen, dass man in die Pauschale Beihilfe wechseln kann.

Da mich das Thema Krankenversicherung eigentlich nicht wirklich tangiert (zumindest bis 2039), bin ich etwas faul mich in das Thema "einzulesen"... wenn man das PDF zur pauschalen Beihilfe runterlädt, klingt es eigentlich so, als ob auch Beamte mit PKV dies beanspruchen können. Sprich man versichert sich 100% privat und bekommt monatlich dazu die Pauschale Beihilfe ausgezahlt. Oder lese ich das falsch?

Bislang ging ich nur von einer Kombination mit GKV aus...