Autor Thema: Jahressonderzahlung während AU/Freistellung?  (Read 1219 times)

vamisch

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Hallo, könnt ihr mir helfen, festzustellen, ob in folgendem Fall die JSZ gezahlt wird?
Annahme: Aufhebungsvertrag unterzeichnet am 30.11.22;  mit Ablauf Frist 31.05.2023 endet das Arbeitsverhältnis,  bis dahin unwiderrufliche Freistellung. Zum Zeitpunkt 1.12.2022 arbeitsunfähig.
Wird dennoch JSZ gezahlt trotz Freistellung/AU?

Danke!

Isie

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Antw:Jahressonderzahlung während AU/Freistellung?
« Antwort #1 am: 26.11.2022 20:12 »
Wenn im Aufhebungsvertrag keine Regelung zur Jahressonderzahlung getroffen wurde, steht sie zu.

vamisch

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Antw:Jahressonderzahlung während AU/Freistellung?
« Antwort #2 am: 27.11.2022 08:24 »
Danke, das verstehe ich. Die JSZ wird nicht explizit erwähnt.
Wie steht es um eine Formulierung á la "Fortzahlung der vertraglich geschuldeten Vergütung"? Gilt die JSZ als vertraglich geschuldete Vergütung? Im Arbeitsvertrag wird lediglich auf den TV-L verwiesen.

JesuisSVA

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Antw:Jahressonderzahlung während AU/Freistellung?
« Antwort #3 am: 27.11.2022 08:36 »
Ja, natürlich. Und zwar sehr offensichtlich, denn auch das monatliche Entgelt ist ja im Tarifvertrag geregelt, auf den der Arbeitsvertrag Bezug nimmt.