Autor Thema: Verbeamtung - Beibehalten der Erfahrungsstufen  (Read 4038 times)

sabbi

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Hallo liebes Forum,

ich arbeite seit 3 Jahren und 3 Monaten als Sachbearbeiter in einer Bundesbehörde und bin derzeit in E11 Stufe 3 eingruppiert. Ich habe mich auf ein Verbeamtungsverfahren beworben. Die Prüfungen sind soweit alle durch, es fehlt nur noch der Bericht der amtsärztlichen Untersuchung.

Meine Frage ist nun, ob ich bei einer Verbeamtung in A9 Stufe 1 lande oder ob eventuell vorherige Zeiten anerkannt werden, um in einer höheren Stufe zu landen?

Vor meiner Tätigkeit in der Behörde war ich 11 Monate ebenfalls im öffentlichen Dienst an einer Universität tätig.

Vielen Dank für eure Antworten!

Asperatus

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Antw:Verbeamtung - Beibehalten der Erfahrungsstufen
« Antwort #1 am: 27.11.2022 12:29 »
Solche Fragen werden hier im Forum immer wieder gestellt. Bitte mal etwas recherchieren.

Einschlägige Rechtsnormen findest du in § 27 f. BBesG. Dies wird nochmal ausführlich in den zugehörigen Textziffern der BBesGVwV erläutert. Sollten danach noch Fragen offen sein, hier erneut melden.

Matze1986

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Antw:Verbeamtung - Beibehalten der Erfahrungsstufen
« Antwort #2 am: 28.11.2022 08:05 »
Hallo liebes Forum,

ich arbeite seit 3 Jahren und 3 Monaten als Sachbearbeiter in einer Bundesbehörde und bin derzeit in E11 Stufe 3 eingruppiert. Ich habe mich auf ein Verbeamtungsverfahren beworben. Die Prüfungen sind soweit alle durch, es fehlt nur noch der Bericht der amtsärztlichen Untersuchung.

Meine Frage ist nun, ob ich bei einer Verbeamtung in A9 Stufe 1 lande oder ob eventuell vorherige Zeiten anerkannt werden, um in einer höheren Stufe zu landen?

Vor meiner Tätigkeit in der Behörde war ich 11 Monate ebenfalls im öffentlichen Dienst an einer Universität tätig.

Vielen Dank für eure Antworten!

Die Zeit in der Sie als SB in der jetzigen Behörde tätig waren wird auf jeden Fall anerkannt.
Bei der Zeit an der Uni kommt es auf die Gleichwertigkeit an.

xap

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Antw:Verbeamtung - Beibehalten der Erfahrungsstufen
« Antwort #3 am: 28.11.2022 08:11 »
Ist kein Vorbereitungsdienst des Bundes oder ein gleichwertiges Studium absolviert worden, sind i. d. R. auch 18 Monate Berufserfahrung für die Zuerkennung der Laufbahnbefähigung aufzubringen, d.h. diese stehen nicht für die Stufenberechnung zur Verfügung.  Im oben geschilderten Sachverhalt summa sumarum 50 Monate minus 18 Monate, im Ergebnis bleiben in der Annahme der Gleichwertigkeit der vorigen Beschäftigung 38 Monate für die Stufenzuordnung. Man landet also in Stufe 2, wobei verbleibende Monate auf die Stufenlaufzeit angerechnet werden.

xap

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Antw:Verbeamtung - Beibehalten der Erfahrungsstufen
« Antwort #4 am: 28.11.2022 08:49 »
32 natürlich, nicht 38.

EiTee

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Antw:Verbeamtung - Beibehalten der Erfahrungsstufen
« Antwort #5 am: 28.11.2022 10:29 »
32 natürlich, nicht 38.

Es erfolgte keine genaue Beschreibung bzw. Eingruppierung zu der Anstellung an der Universität. Somit gilt das Ergebnis nur, wenn die vollen 11 Monate anzurechnen sind.

Daher sollte folglich die A9 Stufe 1, mit einer abgeleisteten Zeit von 21 Monaten somit kurz vor Stufe 2 rauskommen. Bei Nichtberücksichtigung der Zeiten an der Universität.

xap

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Antw:Verbeamtung - Beibehalten der Erfahrungsstufen
« Antwort #6 am: 28.11.2022 10:30 »
Ich schrieb "... in der Annahme, dass die vorherige Beschäftigung gleichwertig ist...". Was genau war daran jetzt nicht verständlich genug?

sabbi

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Antw:Verbeamtung - Beibehalten der Erfahrungsstufen
« Antwort #7 am: 28.11.2022 16:12 »
Danke für eure Antworten!  :)

Sorry, die Eingruppierung an der Uni hatte ich vergessen anzugeben - ich war in E13 eingruppiert. Bzgl. dem Hinweis auf ein eventuelles Studium. Ich habe vor meiner Tätigkeit an der Uni erst ein Bachelor- und anschließend noch ein Masterstudium absolviert. Der Bachelorabschluss war auch Voraussetzung für meine jetzige SB Stelle.

Da ich an der Uni in E13 eingruppiert war, nehme ich an, dass diese 11 Monate wahrscheinlich nicht angerechnet werden können, weil die Entgeltgruppe nicht der jetzigen entspricht oder liege ich da falsch?

Asperatus

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Antw:Verbeamtung - Beibehalten der Erfahrungsstufen
« Antwort #8 am: 28.11.2022 17:02 »
Sofern Zeiten einer hauptberuflichen Tätigkeit, die der angestrebten Verwendung im öffentlichen Dienst gleichwertig ist, sind sie zwingend als Erfahrungszeit anzuerkennen. Die Gleichwertigkeit einer Tätigkeit ist zu bejahen, wenn die Tätigkeit ihrer Bedeutung, d. h. Wertigkeit oder Schwierigkeit nach mindestens einer Tätigkeit der jeweiligen Laufbahngruppe (hier: gD) entspricht. Daher können die 11 Monate E13 an der Uni anerkannt werden.

Davon abgesehen stelle ich mir die Frage, wieso du mit einem Masterstudium als Sachbearbeiter tätig bist und eine Verbeamtung im gD anstrebst?

Bastel

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Antw:Verbeamtung - Beibehalten der Erfahrungsstufen
« Antwort #9 am: 28.11.2022 18:55 »
Von einer E13 in die A9 Stufe 1 ist eine steile Karriere^^ 8)

Magnethelm

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Antw:Verbeamtung - Beibehalten der Erfahrungsstufen
« Antwort #10 am: 23.12.2022 10:51 »
Von einer E13 in die A9 Stufe 1 ist eine steile Karriere^^ 8)
++1

ThomasGaja

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Antw:Verbeamtung - Beibehalten der Erfahrungsstufen
« Antwort #11 am: 10.01.2023 14:41 »
Von einer E13 in die A9 Stufe 1 ist eine steile Karriere^^ 8)

Ich glaube Sie meinen das nur zum Spaß und möchten sich auf Kosten anderer Lustig machen.
In der Schule waren Sie bestimmt nicht sehr beliebt.
Hurz !