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Verbeamtung - Beibehalten der Erfahrungsstufen

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sabbi:
Hallo liebes Forum,

ich arbeite seit 3 Jahren und 3 Monaten als Sachbearbeiter in einer Bundesbehörde und bin derzeit in E11 Stufe 3 eingruppiert. Ich habe mich auf ein Verbeamtungsverfahren beworben. Die Prüfungen sind soweit alle durch, es fehlt nur noch der Bericht der amtsärztlichen Untersuchung.

Meine Frage ist nun, ob ich bei einer Verbeamtung in A9 Stufe 1 lande oder ob eventuell vorherige Zeiten anerkannt werden, um in einer höheren Stufe zu landen?

Vor meiner Tätigkeit in der Behörde war ich 11 Monate ebenfalls im öffentlichen Dienst an einer Universität tätig.

Vielen Dank für eure Antworten!

Asperatus:
Solche Fragen werden hier im Forum immer wieder gestellt. Bitte mal etwas recherchieren.

Einschlägige Rechtsnormen findest du in § 27 f. BBesG. Dies wird nochmal ausführlich in den zugehörigen Textziffern der BBesGVwV erläutert. Sollten danach noch Fragen offen sein, hier erneut melden.

Matze1986:

--- Zitat von: sabbi am 27.11.2022 11:03 ---Hallo liebes Forum,

ich arbeite seit 3 Jahren und 3 Monaten als Sachbearbeiter in einer Bundesbehörde und bin derzeit in E11 Stufe 3 eingruppiert. Ich habe mich auf ein Verbeamtungsverfahren beworben. Die Prüfungen sind soweit alle durch, es fehlt nur noch der Bericht der amtsärztlichen Untersuchung.

Meine Frage ist nun, ob ich bei einer Verbeamtung in A9 Stufe 1 lande oder ob eventuell vorherige Zeiten anerkannt werden, um in einer höheren Stufe zu landen?

Vor meiner Tätigkeit in der Behörde war ich 11 Monate ebenfalls im öffentlichen Dienst an einer Universität tätig.

Vielen Dank für eure Antworten!

--- End quote ---

Die Zeit in der Sie als SB in der jetzigen Behörde tätig waren wird auf jeden Fall anerkannt.
Bei der Zeit an der Uni kommt es auf die Gleichwertigkeit an.

xap:
Ist kein Vorbereitungsdienst des Bundes oder ein gleichwertiges Studium absolviert worden, sind i. d. R. auch 18 Monate Berufserfahrung für die Zuerkennung der Laufbahnbefähigung aufzubringen, d.h. diese stehen nicht für die Stufenberechnung zur Verfügung.  Im oben geschilderten Sachverhalt summa sumarum 50 Monate minus 18 Monate, im Ergebnis bleiben in der Annahme der Gleichwertigkeit der vorigen Beschäftigung 38 Monate für die Stufenzuordnung. Man landet also in Stufe 2, wobei verbleibende Monate auf die Stufenlaufzeit angerechnet werden.

xap:
32 natürlich, nicht 38.

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