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Verbeamtung - Beibehalten der Erfahrungsstufen

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EiTee:

--- Zitat von: xap am 28.11.2022 08:49 ---32 natürlich, nicht 38.

--- End quote ---

Es erfolgte keine genaue Beschreibung bzw. Eingruppierung zu der Anstellung an der Universität. Somit gilt das Ergebnis nur, wenn die vollen 11 Monate anzurechnen sind.

Daher sollte folglich die A9 Stufe 1, mit einer abgeleisteten Zeit von 21 Monaten somit kurz vor Stufe 2 rauskommen. Bei Nichtberücksichtigung der Zeiten an der Universität.

xap:
Ich schrieb "... in der Annahme, dass die vorherige Beschäftigung gleichwertig ist...". Was genau war daran jetzt nicht verständlich genug?

sabbi:
Danke für eure Antworten!  :)

Sorry, die Eingruppierung an der Uni hatte ich vergessen anzugeben - ich war in E13 eingruppiert. Bzgl. dem Hinweis auf ein eventuelles Studium. Ich habe vor meiner Tätigkeit an der Uni erst ein Bachelor- und anschließend noch ein Masterstudium absolviert. Der Bachelorabschluss war auch Voraussetzung für meine jetzige SB Stelle.

Da ich an der Uni in E13 eingruppiert war, nehme ich an, dass diese 11 Monate wahrscheinlich nicht angerechnet werden können, weil die Entgeltgruppe nicht der jetzigen entspricht oder liege ich da falsch?

Asperatus:
Sofern Zeiten einer hauptberuflichen Tätigkeit, die der angestrebten Verwendung im öffentlichen Dienst gleichwertig ist, sind sie zwingend als Erfahrungszeit anzuerkennen. Die Gleichwertigkeit einer Tätigkeit ist zu bejahen, wenn die Tätigkeit ihrer Bedeutung, d. h. Wertigkeit oder Schwierigkeit nach mindestens einer Tätigkeit der jeweiligen Laufbahngruppe (hier: gD) entspricht. Daher können die 11 Monate E13 an der Uni anerkannt werden.

Davon abgesehen stelle ich mir die Frage, wieso du mit einem Masterstudium als Sachbearbeiter tätig bist und eine Verbeamtung im gD anstrebst?

Bastel:
Von einer E13 in die A9 Stufe 1 ist eine steile Karriere^^ 8)

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