Hallo, könnt ihr mir helfen, festzustellen, ob in folgendem Fall die JSZ gezahlt wird?
Annahme: Aufhebungsvertrag unterzeichnet am 30.11.22;  mit Ablauf Frist 31.05.2023 endet das Arbeitsverhältnis,  bis dahin unwiderrufliche Freistellung. Zum Zeitpunkt 1.12.2022 arbeitsunfähig.
Wird dennoch JSZ gezahlt trotz Freistellung/AU?
Danke!