Autor Thema: elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung - wie läuft es bei euch ab?  (Read 6195 times)


WasDennNun

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Ist das Datenschutzrechtlich eigentlich erlaubt, dass der Arzt dadurch erfährt, dass ich nicht arbeite?  :o

BAT

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Ist das Datenschutzrechtlich eigentlich erlaubt, dass der Arzt dadurch erfährt, dass ich nicht arbeite?  :o

Das verbleibt doch eigentlich (formell)intern? Der Arzt handelt hier ja nicht als Arzt im Sinne des niedergelassenes Quacksalbers, sondern führt Fremdtätigkeiten aus. Wie so ziemlich vieles was ein Arzt so nicht machen sollte.

pommes

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Bei uns haben die einen unterirdisches Formular entworfen, dass wir ab dem 3. Krankheitstag per Post schicken müssen. Oder ausfüllen und scannen? Keine Ahnung, ich kann das alles nicht mehr  :-X

SVAbackagain

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Und mit welchem Recht sollte der Arbeitgeber derlei verlangen dürfen?

pommes

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Sag du es mir, das vereinfacht die Sache.

SVAbackagain

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Das ist eine ernst gemeinte Frage. Ich wüsste nicht, was dem Arbeitgeber ein solches Recht einräumte.

pommes

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Ich schätze der AG möchte wissen ob er mit einer AU in Papierform (PKV) rechnen muss und sich die überflüssige Arbeit einer eAU Abfrage sparen kann.

SVAbackagain

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Dem Arbeitgeber ist ja bekannt, ob der Arbeitnehmer in der GKV oder der PKV versichert. Und ob der Arbeitgeber etwas möchte oder nicht möchte, ist hinsichtlich der Frage, ob es für sein Verlangen eine Rechtsgrundlage gibt, von eher untergeordneter Bedeutung.

pommes

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Bei uns haben die einen unterirdisches Formular entworfen, dass wir ab dem 3. Krankheitstag per Post schicken müssen. Oder ausfüllen und scannen? Keine Ahnung, ich kann das alles nicht mehr  :-X

Ich glaube meine Meinung zu dem Formular ist nicht nur im Subtext zu erkennen :)
U.U. spielt auch Geltungsbedürfnis eine Rolle.

SVAbackagain

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Durchaus. Das sollte ja Motivation für Fragen wie „Auf welche Rechtsgrundlage stützt sich das Verlangen des Arbeitgebers?“ und „Wurde der Personalrat/Betriebsrat beteiligt?“ sowie „Wie steht der behördliche Datenschutzbeauftragte dazu und spricht was dagegen, dass ich den Landesbeauftragten/Bundesbeauftragten (je nach Zuständigkeit) damit befasse?“

pommes

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Klingt gut, bin ganz bei dir :)

Opa

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Ist das Datenschutzrechtlich eigentlich erlaubt, dass der Arzt dadurch erfährt, dass ich nicht arbeite?  :o
Eine sehr gute Frage. Auf den ersten Blick müsste es dann ja eigentlich so gehandhabt werden, dass der Patient die Bescheinigung von seiner Krankenkasse erhält oder die KK den Zettel direkt an die Arbeitsagentur schickt. Wäre dann datenschutzrechtlich sicher, denn die Kk weiß ja sowieso, dass das Geld vom Amt kommt. Allerdings ein Heidenaufwand für alle Beteiligten und ganz sicher nicht Sinn der Sache.

Die Ausfertigung für den Patienten bietet ebenfalls keine Lösung, da sie Auskunft über die Diagnose gibt.

SVAbackagain

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Wären die Kassenärzte dabei nicht ohnehin Auftragsverarbeiter der Krankenkassen? Mal abgesehen davon, dass der Patient ja ohnehin höchstselbst der Arztpraxis aus freien Stücken die entsprechenden Informationen gibt, wenn er ein entsprechendes Begehren hat…

WasDennNun

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Ich schätze der AG möchte wissen ob er mit einer AU in Papierform (PKV) rechnen muss und sich die überflüssige Arbeit einer eAU Abfrage sparen kann.
Dazu kann oder konnte, so wie bei uns, der AG einfach mal die aktuellen Daten die im vorliegen bzgl GKV und und PkV und Nummern etc. die er zukünftig für den Abruf wissen vom AN bestätigen und korrigieren lassen.
Mehr braucht es doch nicht.
Alles andere lässt man auf sich zukommen.