Autor Thema: elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung - wie läuft es bei euch ab?  (Read 6196 times)

WasDennNun

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 9,710
Wären die Kassenärzte dabei nicht ohnehin Auftragsverarbeiter der Krankenkassen? Mal abgesehen davon, dass der Patient ja ohnehin höchstselbst der Arztpraxis aus freien Stücken die entsprechenden Informationen gibt, wenn er ein entsprechendes Begehren hat…
Ich dachte da eher an die Konstellation, dass ein Mensch eine AU beim Arzt holt, was ja nicht unbedingt aus freien Stücken passiert, und der Arzt einem keinen zusätzlichen Wisch für dritte mitgeben will, da er ja bei GKV Kunden nur einen Zettel ausdrucken muss.
Und ob das wissen drüber, ob ein AN arbeitet teil der Auftragsdatenverarbeitung ist, hinterfrage ich ja.

Ich sehe da persönlich kein Problem, aber sonst wird doch auch überall im öD etc. die DS  Keule geschwungen.

SVAbackagain

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 1,381
Na klar passiert das aus freien Stücken. Oder wer zwingt den Patienten dazu?

WasDennNun

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 9,710
Na klar passiert das aus freien Stücken. Oder wer zwingt den Patienten dazu?
Stimmt man kann auf die gesetzliche verbriefte Lohnfortzahlung bei Krankheit verzichten.

SVAbackagain

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 1,381
Wo käme Entgeltfortzahlung ins Spiel? Um die geht es doch eben gerade nicht.

WasDennNun

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 9,710
Wo käme Entgeltfortzahlung ins Spiel? Um die geht es doch eben gerade nicht.
Bla blub die restlichen Korinthen lass ich dir

SVAbackagain

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 1,381
Und wo käme jetzt Entgeltfortzahlung ins Spiel, um die es ja eben gerade nicht ging?

Texter

  • Sr. Member
  • ****
  • Beiträge: 362
Und mit welchem Recht sollte der Arbeitgeber derlei verlangen dürfen?

Eine Meldung kann der AG aber weiterhin verlangen und Du kritisierst nur die verlangte Form, oder?

Bei uns gibt es auch ein Formular, dass dann automatisch eine Email an den korrekten Sachbearbeiter schickt. Man darf aber auch anrufen, eine Mail schicken usw. Finde ich eigentlich ganz gut.

SVAbackagain

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 1,381
Da gibt es nichts zu verlangen, die Pflicht, dem Arbeitgeber die Arbeitsunfähigkeit und deren voraussichtliche Dauer unverzüglich mitzuteilen, entspringt unmittelbar § 5 EntgFG. Die Norm regelt die Verpflichtung abschließend. Es steht dem Arbeitgeber also nicht zu, eine bestimmte Form o.ä. zu verlangen.

Opa

  • Gast
Woraus leitest du einen Gesetzesvorbehalt ab für die Frage, in welcher Form ein Unternehmen die Anzeige der Arbeitsunfähigkeit verlangt? Es ist ja klar, dass der Arbeitnehmer seiner gesetzlichen Pflicht, die sich aus dem EntgFG ergibt, auch ohne irgendein „Formular“ nachgekommen ist.
Dennoch könnte ein solches sinnloses Formular zu benutzen doch (im ö.D. in der Regel durch Dienstvereinbarung) verpflichtend eingeführt werden. Genauso wie die Form der Zeiterfassung, des Urlaubsantrags oder der Reisekostenabrechnung sich ja nicht aus Gesetzen, sondern aus unmittelbarem Direktionsrecht oder eben einer DV/BV ergibt.

SVAbackagain

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 1,381
Wo hätte ich einen Gesetzesvorbehalt formuliert? Der Arbeitgeber meint einen Anspruch zu haben, den muß er belegen können. Auf das Direktionsrecht kann er sich nicht berufen, denn es geht nicht um Inhalt, Ort und Zeit der Arbeitsleistung. Eine Regelungsmöglichkeit durch DV/BV gibt es ebensowenig, denn selbst wenn man davon ausginge, dass eine außerhalb des Arbeitsverhältnisses liegende Obliegenheit einer Regelung durch eine solche Vereinbarung zugänglich wäre, ist das Ganze im Gegensatz zum Urlaubsantrag bereits durch Gesetz geregelt, was eine solche Möglichkeit versperrt. Worauf also sollte sich ein Anspruch des Arbeitgebers gründen?