Autor Thema: Jahressonderzahlung/Altersteilzeit  (Read 5304 times)

Amunsen

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Jahressonderzahlung/Altersteilzeit
« am: 28.11.2022 09:53 »
Liebe Kollegen/innen,

am 1.12.22. beginnt meine Ruhephase der Altersteilzeit. Mit der Nov. Lohnabrechnung stellte ich fest dass die JSZ für 2022 fehlt. Nach Auskunft unseres Personalbüros besteht für mich kein Anspruch auf JSZ weil ich ab 1.12.22 in keinem Arbeitsverhältnis mehr stehe? Kann das sein? Es müsste doch zumindest anteilig - 11/12 - für dieses Jahr einen Anspruch geben?
Außerdem "ruht" das Arbeitsverhältnis ab diesem Zeitpunkt doch nur und es sollte auch in der Ruhephase ein Anspruch auf JSZ gegeben sein?
Für eine Info wäre ich sehr dankbar.

MfG
 

Abaulet

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Antw:Jahressonderzahlung/Altersteilzeit
« Antwort #1 am: 28.11.2022 10:06 »
Endet das Arbeitsverhältnis im Laufe des Kalenderjahres spätestens mit Ablauf des 30.11., so besteht grundsätzlich kein Anspruch auf die Jahressonderzahlung.

Die Gewährung einer anteiligen Jahressonderzahlung – nach der sog. Zwölftelungsregelung – ist bei Ausscheiden des Mitarbeiters vor dem 1.12. des Jahres im TVöD (im Gegensatz zum früheren Tarifrecht BAT) nicht vorgesehen.

Endet das Arbeitsverhältnis vor dem 1.12. eines Jahres, so besteht nach dem TVöD kein Anspruch auf anteilige Jahressonderzahlung. Für den Bereich der Krankenhäuser besteht eine Ausnahmeregelung in § 20 Abs. 6.1 TVöD-K.

Amunsen

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Antw:Jahressonderzahlung/Altersteilzeit
« Antwort #2 am: 28.11.2022 10:36 »
Das Arbeitsverhältnis endet doch bei Altersteilzeit nicht, sondern "ruht"? Die monatlichen Zuwendungen enden mit dem Beginn der Ruhephase doch auch nicht - ergo besteht doch noch das Arbeitsverhältnis?

Maggus

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Antw:Jahressonderzahlung/Altersteilzeit
« Antwort #3 am: 28.11.2022 11:18 »
Während der Arbeitsphase der ATZ fließen alle Entgeltbestandteile zur Hälfte in das Wertguthaben. Mit dem Wechsel in die Freizeitphase wird das Entgelt aus dem Wertguthaben bestritten. Innerhalb der Freizeitphase wird kein weiteres Guthaben aufgebaut, d.h. nur was bis zum Beginn der Freizeitphase tatsächlich ins Wertguthaben eingeflossen ist, wird (ratierlich) ausbezahlt.

Amunsen

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Antw:Jahressonderzahlung/Altersteilzeit
« Antwort #4 am: 28.11.2022 11:36 »
Heißt auf Deutsch? Auch kein Anspruch auf JSZ?

Britta2

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Antw:Jahressonderzahlung/Altersteilzeit
« Antwort #5 am: 28.11.2022 11:48 »
Immer wieder "schön" zu erfahren, welche Infos einem nicht selbstverständlich aus der Personalverwaltung mitgeteilt werden. Selbst wenn man man die Mittagpausen zusammen verbringt. Es geht also nicht nur uns so.
JEDER, der einen ÖD-Vertrag unterschreibt, hat also für sich selbst permanent das Rad neu zu erfinden oder wird mit Pokerface über den Tisch gezogen ...

Oberacher

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Antw:Jahressonderzahlung/Altersteilzeit
« Antwort #6 am: 28.11.2022 11:57 »
Altersteilzeit Blockmodell: Eine Auszahlung der Jahressonderzahlung an Beschäftigte, die vor dem Zeitpunkt der Fälligkeit der JSZ im November in die Freistellungsphase der Altersteilzeit eintreten, findet nicht statt, auch nicht anteilig. (Quelle KAV Bayern - A9/2019)

Heisst in diesem Fall, die JSZ wird noch ausgezahlt. Die Personalabteilung, in diesem Fall ich, habe einen Fehler gemacht, der korrigiert wird.

Nach Rücksprache mit dem KAV steht die JSZ in diesem Fall zu. Mea culpa.

Zu Britta: Grundlage für das Arbeitsverhältnis sind die ausgehandelten TV´s die jedem Mitarbeiter genauso zur Verfügung stehen, wie dem AG. Was teilt man mit und was nicht. Hat nichts mit Pokerface zu tun. Ich persönlich habe nichts davon, ob ich jetzt auszahle oder nicht. Und auf Anfragen der MA werde ich immer so gut als mir möglich antworten. Man lernt nie aus.

Amunsen

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Antw:Jahressonderzahlung/Altersteilzeit
« Antwort #7 am: 28.11.2022 13:02 »
Immer wieder "schön" zu erfahren, welche Infos einem nicht selbstverständlich aus der Personalverwaltung mitgeteilt werden. Selbst wenn man man die Mittagpausen zusammen verbringt. Es geht also nicht nur uns so.
JEDER, der einen ÖD-Vertrag unterschreibt, hat also für sich selbst permanent das Rad neu zu erfinden oder wird mit Pokerface über den Tisch gezogen ...
Ja traurig, da hast du vollkommen recht und triffst den Nagel auf den Kopf. Immer erst auf Druck und Nachfrage....

JesuisSVA

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Antw:Jahressonderzahlung/Altersteilzeit
« Antwort #8 am: 28.11.2022 13:06 »
Seit wann gehört der Unterhalt einer arbeitsrechtlichen Beratungsstelle für die eigenen Mitarbeiter zu den Aufgaben des Arbeitgebers?

Amunsen

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Antw:Jahressonderzahlung/Altersteilzeit
« Antwort #9 am: 28.11.2022 13:08 »
Altersteilzeit Blockmodell: Eine Auszahlung der Jahressonderzahlung an Beschäftigte, die vor dem Zeitpunkt der Fälligkeit der JSZ im November in die Freistellungsphase der Altersteilzeit eintreten, findet nicht statt, auch nicht anteilig. (Quelle KAV Bayern - A9/2019)

Heisst in diesem Fall, die JSZ wird noch ausgezahlt. Die Personalabteilung, in diesem Fall ich, habe einen Fehler gemacht, der korrigiert wird.

Nach Rücksprache mit dem KAV steht die JSZ in diesem Fall zu. Mea culpa.

Zu Britta: Grundlage für das Arbeitsverhältnis sind die ausgehandelten TV´s die jedem Mitarbeiter genauso zur Verfügung stehen, wie dem AG. Was teilt man mit und was nicht. Hat nichts mit Pokerface zu tun. Ich persönlich habe nichts davon, ob ich jetzt auszahle oder nicht. Und auf Anfragen der MA werde ich immer so gut als mir möglich antworten. Man lernt nie aus.

Gott sei Dank gibt es ja so tolle Foren wie hier wo man sich schnell und fachliche Meinungen ziehen kann. Gell' ;)

Amunsen

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Antw:Jahressonderzahlung/Altersteilzeit
« Antwort #10 am: 28.11.2022 13:12 »
Seit wann gehört der Unterhalt einer arbeitsrechtlichen Beratungsstelle für die eigenen Mitarbeiter zu den Aufgaben des Arbeitgebers?
Früher nannte man dies "Fürsorgepflicht des Arbeitgebers" und ja ich weiß, dies ist Vokabular dass es so nicht mehr gibt und auch nicht mehr gewollt ist.

JesuisSVA

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Antw:Jahressonderzahlung/Altersteilzeit
« Antwort #11 am: 28.11.2022 13:15 »
Die Fürsorgepflicht des Arbeitgebers gibt es noch immer. Sie hat nichts und hatte nie etwas mit dem Gegenstand der Diskussion zu tun. Arbeitgeber und Arbeitnehmer sind Vertragspartner auf Augenhöhe.

Oberacher

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Antw:Jahressonderzahlung/Altersteilzeit
« Antwort #12 am: 28.11.2022 13:24 »
Zitat von: Amunsen
Gott sei Dank gibt es ja so tolle Foren wie hier wo man sich schnell und fachliche Meinungen ziehen kann. Gell' ;)

Hier war wohl bisher, ausser meiner Antwort, keine Richtige dabei. Demnach hätte das Forum nicht weitergeholfen. Und klar informiere ich mich auch ausserhalb der normalen Kanäle wie KAV und Fachliteratur. Das gehört zur Fürsorgeplficht gegenüber meinen Kollegen, deren Abrechnungen ich erstelle.
« Last Edit: 28.11.2022 13:42 von Oberacher »

Amunsen

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Antw:Jahressonderzahlung/Altersteilzeit
« Antwort #13 am: 28.11.2022 13:49 »
Die Fürsorgepflicht des Arbeitgebers gibt es noch immer. Sie hat nichts und hatte nie etwas mit dem Gegenstand der Diskussion zu tun. Arbeitgeber und Arbeitnehmer sind Vertragspartner auf Augenhöhe.
Schön wär's, das mag mancherorts so sein und sollte Standard sein, die Praxis sieht meist leider anders aus, es kommt eben darauf an wie man es erwischt - nicht mehr und nicht weniger!

JesuisSVA

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Antw:Jahressonderzahlung/Altersteilzeit
« Antwort #14 am: 28.11.2022 13:51 »
Was sieht in der Praxis anders aus?