Altersteilzeit Blockmodell: Eine Auszahlung der Jahressonderzahlung an Beschäftigte, die vor dem Zeitpunkt der Fälligkeit der JSZ im November in die Freistellungsphase der Altersteilzeit eintreten, findet nicht statt, auch nicht anteilig. (Quelle KAV Bayern - A9/2019)
Heisst in diesem Fall, die JSZ wird noch ausgezahlt. Die Personalabteilung, in diesem Fall ich, habe einen Fehler gemacht, der korrigiert wird.
Nach Rücksprache mit dem KAV steht die JSZ in diesem Fall zu. Mea culpa.
Zu Britta: Grundlage für das Arbeitsverhältnis sind die ausgehandelten TV´s die jedem Mitarbeiter genauso zur Verfügung stehen, wie dem AG. Was teilt man mit und was nicht. Hat nichts mit Pokerface zu tun. Ich persönlich habe nichts davon, ob ich jetzt auszahle oder nicht. Und auf Anfragen der MA werde ich immer so gut als mir möglich antworten. Man lernt nie aus.