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Jahressonderzahlung/Altersteilzeit

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Amunsen:
Liebe Kollegen/innen,

am 1.12.22. beginnt meine Ruhephase der Altersteilzeit. Mit der Nov. Lohnabrechnung stellte ich fest dass die JSZ für 2022 fehlt. Nach Auskunft unseres Personalbüros besteht für mich kein Anspruch auf JSZ weil ich ab 1.12.22 in keinem Arbeitsverhältnis mehr stehe? Kann das sein? Es müsste doch zumindest anteilig - 11/12 - für dieses Jahr einen Anspruch geben?
Außerdem "ruht" das Arbeitsverhältnis ab diesem Zeitpunkt doch nur und es sollte auch in der Ruhephase ein Anspruch auf JSZ gegeben sein?
Für eine Info wäre ich sehr dankbar.

MfG
 

Abaulet:
Endet das Arbeitsverhältnis im Laufe des Kalenderjahres spätestens mit Ablauf des 30.11., so besteht grundsätzlich kein Anspruch auf die Jahressonderzahlung.

Die Gewährung einer anteiligen Jahressonderzahlung – nach der sog. Zwölftelungsregelung – ist bei Ausscheiden des Mitarbeiters vor dem 1.12. des Jahres im TVöD (im Gegensatz zum früheren Tarifrecht BAT) nicht vorgesehen.

Endet das Arbeitsverhältnis vor dem 1.12. eines Jahres, so besteht nach dem TVöD kein Anspruch auf anteilige Jahressonderzahlung. Für den Bereich der Krankenhäuser besteht eine Ausnahmeregelung in § 20 Abs. 6.1 TVöD-K.

Amunsen:
Das Arbeitsverhältnis endet doch bei Altersteilzeit nicht, sondern "ruht"? Die monatlichen Zuwendungen enden mit dem Beginn der Ruhephase doch auch nicht - ergo besteht doch noch das Arbeitsverhältnis?

Maggus:
Während der Arbeitsphase der ATZ fließen alle Entgeltbestandteile zur Hälfte in das Wertguthaben. Mit dem Wechsel in die Freizeitphase wird das Entgelt aus dem Wertguthaben bestritten. Innerhalb der Freizeitphase wird kein weiteres Guthaben aufgebaut, d.h. nur was bis zum Beginn der Freizeitphase tatsächlich ins Wertguthaben eingeflossen ist, wird (ratierlich) ausbezahlt.

Amunsen:
Heißt auf Deutsch? Auch kein Anspruch auf JSZ?

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