Hallo zusammen,
dazu hätte ich auch noch eine Frage. Meine Frau und ich wurden in BW erst nach 2013 verbeamtet und hatten daher beide nur 50% Beihilfe. Nun ändert sich das im nächsten Jahr für meine Frau, da wir 3 Kinder haben und sie die Zuschläge für die Kinder erhält.
Nun ist mir bei der Formulierung nicht klar, ob ich auch die 70% von der Beihilfe erhalte, da ich keinen kinderbezogenen Familienzuschlag bekomme.
Vielen Dank euch für die Aufklärung.