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[Allg] Beihilfehöhe, wenn Frau auch Beamtin und zwei Kinder

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Neanderthaler:
Hallo allerseits,

meine Frau und ich sind beide verbeamtet und wir haben zwei Kinder. Aktuell hat meine Frau 70 Prozent Beihilfeanspruch, da die Beihilfe der Kinder und das Kindergeld auf sie laufen. Mein Beihilfeanspruch beträgt 50 Prozent.
Nun hat heut einer meiner Kollegen gemeint, dass ich ggf auch 70 Prozent ab dem neuen Jahr bekommen werde. Leider ist meine Sachbearbeiterin beim lbv Fellbach nicht erreichbar und ich bin diesbezüglich wenig informiert.

Ist da denn etwas dran oder bleibt es bei mir bei den 50 Prozent?

Vielen Dank und schöne Grüße!

VaPi:
§4 Abs. 6 BVO

flip:
Bei 2 oder mehr berücksichtigungsfähigen Kindern beträgt der Bemessungssatz für Aufwendungen bei Ihnen beiden 70 %.
Ab Geburt und nicht erst im folgenden Jahr!

VaPi:
Wozu poste ich eigentlich die Vorschrift ?

flip:

--- Zitat von: VaPi am 28.11.2022 18:35 ---Wozu poste ich eigentlich die Vorschrift ?

--- End quote ---
Das kann ich Dir leider nicht beantworten. Ebensowenig ist aus der zitierten Vorschrift eine Antwort auf die Frage des TE nach dem Bemessungssatz von 70 vom Hundert zu entnehmen.

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