Autor Thema: Höhergruppierung Antrag  (Read 1564 times)

Sali12

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Höhergruppierung Antrag
« am: 28.11.2022 20:57 »
Halli Hallo,

ich hätte ein frage an euch und zwar geht es um einen Höhergruppierungsantrag. Ich habe am 01.10.2021 eine Antrag auf Höhergruppierung gestellt. Ich bin in der E9b und wollte in die E9c, da wir seit dem 01.05.2022 eine zusätzliche Tätigkeit ausführen müssen. Ich habe seit dem zwei erinnert an den Antrag jedoch habe ich bisher keine Antwort erhalten. Wisst ihr vielleicht wie man da am besten vorgeht.

Vielen Dank
Schöne Grüße
Sali

JesuisSVA

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Antw:Höhergruppierung Antrag
« Antwort #1 am: 28.11.2022 21:09 »
Ein Antrag auf Höhergruppierung am 01.10.2021 war verfristet und somit unwirksam, denn er konnte nur bis zum 31.12.2017 gestellt werden. Es sei denn, das Arbeitsverhältnis ruhte am 01.01.2017 und tat dies auch noch bis mindestens zum 01.04.2021. Die Tätigkeitsänderung am 01.05.2022 hob allerdings die Besitzstandsregelung aus § 29a Abs. 1 TVÜ-VKA auf, so dass Du seitdem entsprechend eingruppiert bist, ein Antrag ist dafür weder vorgesehen noch erforderlich.