(Vielleicht wäre auch was für die Rubrik "Beamte Niedersachsen", aber dort kann ich irgendwie nicht posten? Bitte ggf. verschieben.)
Ich (44) bin Angestellter bei einem Privatunternehmen, war bis 2021 jedoch selbstständig. Von 2009 bis 2020 war ich via PKV und Beihilfe meiner Frau (Beamtin) krankenversichert, da ich unter der Verdienstgrenze von 18.000 Euro lag.
Aktuell bin ich (natürlich) in der GKV, habe aber auch diverse Zusatztarife in der PKV. Der "Ruhen"-Tarif machte mich stutzig - 11 € im Monat, obwohl ich tendenziell nicht mehr in die PKV zurückkehre. Der Versicherungsmann sagte mir: "Wenn später die Rente unter 18.000 Euro/Jahr liegt [was sie bei mir definitiv wird], ist damit eine Rückkehr in die PKV/Beihilfe möglich."
Wer traut sich den Blick in die Glaskugel? Gehen wir mal von relativ konstanten Rahmenbedingungen (Beihilferecht usw.) über die kommenden 23 Jahre bis zur Rente aus : das wären dann (ohne Steigerung) 11 € x 23 Jahre x 12 Monate = 3.036 €. Kann sich das lohnen? D. h. erkauft man sich damit die Option auf eine PKV, die später preislich attraktiv sein könnte?
Um als Rentner in die Krankenversicherung der Rentner als Pflichtversicherung zu kommen, muss man in der zweiten Hälfte des Berufslebens mindestens 90 % gesetzlich versichert gewesen sein. Dann werden die Pflichtbeiträge prozentual von der Rente abgeführt und man ist so versichert. (Man kann der Aufnahme der Pflichtversicherung innerhalb einer gewissen Frist widersprechen und sich privat versichern.)
Wenn diese Voraussetzung nicht erfüllt sind, muss man sich entweder freiwillig gesetzlich oder privat krankenversichern. Dazu bekommt man dann einen kleinen Zuschuss zur KV von der Rentenversicherung (etwa 8 % der Bruttorente). Als Bemessungsgrundlage bei der gesetzlichen gilt aber das halbe Familieneinkommen, also auch die Einkünfte der Ehefrau zur Hälfte und alle sonstigen Einkünfte (Vermietung, Verpachtung, Zinsen, private Rentenversicherung usw.) Es gibt auch einen Mindestbeitrag. Die freiwillige gesetzliche Versicherung wäre dann dementsprechend teuer.
Wenn Deine gesamten Einkünfte (also nicht nur die gesetzl. Rente) die 18.000 EUR nicht übersteigen, bist Du beihilfeberechtigt und muss dich bei der privaten KV lediglich zu 30 % absichern, sofern Du bis dahin weiterhin den Ruhensbeitrag (der steuerlich absetzbar ist) zahlst. Andernfalls kann die private KV die Wiederaufnahme verweigern.
Zusammenfassend ist somit regelmäßig bei der von dir geschilderten Variante die günstigste KV im Alter
1.) KvdR (Pflichtversicherung)
2.) 70 % Beihilfe plus 30 % Privat
3.) freiwillige KV in einer gesetzlichen Krankenkasse.
Der Unterschied von 1 zu 2 hängt natürlich von der Rentenhöhe und der Höhe der privaten KV ab.
Ob die KvdR für Dich in Frage kommt, kann nur die gesetzliche KV beantworten.
Ob Du bereit bist, bis dahin etwas Geld zu bezahlen, um im Alter privat KV zu sein, ist eine persönliche Entscheidung. Es gibt auf jeder Seite Vor- und Nachteile.
Rein wirtschaftlich betrachtet kann sich der Ruhensbeitrag langfristig jedoch als deutlich günstigere Variante herausstellen und wenn man einmal kündigt, kommt man nicht mehr so ohne weiteres zurück.