Autor Thema: [NW] Neufestsetzung der Erfahrungsstufen  (Read 4088 times)

John

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[NW] Neufestsetzung der Erfahrungsstufen
« am: 30.11.2022 08:12 »
Hallo zusammen,

ich stelle mir die Frage, ob es möglich ist /  es Sinn macht einen Antrag auf Neufestsetzung der Erfahrungsstufen zu stellen, da dieses Jahr durch die Gesetzesänderung die Erfahrungsstufen 1 und 2 rückwirkend ab dem 01.01.2022 in den Besoldungsgruppen A5 bis A10 weggefallen sind.
Man fängt automatisch in Stufe 3 an. Nach Beendigung meines dualen Studiums (Bachelor of Law) letztes Jahr im August, habe ich auch in Stufe 3 begonnen (A9 Kommune in Nrw). Allerdings nur weil ich anrechenbare Zeiten aus dem mittleren Dienst und ein freiwilliges Soziales Jahr vorweisen konnte. Hätte ich das Studium dieses Jahr beendet wäre ich automatisch in Stufe 3 gestartet und auf diese Stufe würden dann nochmals die anrechenbaren Zeiten angerechnet werden, sprich ich wäre jetzt in einer höheren Stufe. Oder sehe ich das falsch?

Ich hoffe ihr könnt mir weiterhelfen.

Gruß John
« Last Edit: 01.12.2022 01:10 von Admin2 »

NRW83

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Antw:[NW] Neufestsetzung der Erfahrungsstufen
« Antwort #1 am: 27.12.2022 10:46 »
Interessante Frage! Als vor mehreren Jahren die Alters auf Erfahrungsstufen umgestellt wurden, gab es dasselbe Problem. Zunächst wollten sie nur neue Beamte entsprechend eingruppieren, sind dann aber nach ca. 2-3 Jahren und sehr vielen Widersprüchen eingeknickt und man konnte zeitlich befristet einen Antrag auf Neufestsetzung der Erfahrungsstufe stellen. Vielleicht gibt es da ja im neuen Gesetz eine Übergangsvorschrift? (Schau doch mal ins Gesetzblatt inkl. Gesetzesbegründung). Bzw. hat man inzwischen im BeamtenStG oder irgendwo eine entsprechende  allgemeine Vorschrift eingeführt? Alternativ sprich mit Deinem Berufsverband!
Wenn Du einen Antrag auf Neufestsetzung stellst, solltest Du bereit sein, dann auch das Klageverfahren durchzuziehen. Alles andere als eine Neufestsetzung wäre eine Sauerei bei Dir, aber ich traue unserem Dienstherrn absolut zu, dass er das Problem ignoriert hat und aussitzen möchte...

NWB

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Antw:[NW] Neufestsetzung der Erfahrungsstufen
« Antwort #2 am: 27.12.2022 10:52 »
Die gesetzliche Regelung sieht hier tatsächlich nur die Bevorzugung eines kleinen Personenkreises vor. Sämtliche Bestandsbeamte profitieren nicht davon, so dass es hier zu eher Ungleichbehandlung kommt, die vor Gericht keinen Bestand haben dürfte. Muss allerdings wohl erstritten werden.

John

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Antw:[NW] Neufestsetzung der Erfahrungsstufen
« Antwort #3 am: 28.12.2022 15:52 »
Ich habe leider nur wenig bis gar keine Hoffnung, dass es tatsächlich etwas bringen würde, den Klageweg zu bestreiten.
Ich bedanke mich dennoch für die Rückmeldungen.

NRW83

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Antw:[NW] Neufestsetzung der Erfahrungsstufen
« Antwort #4 am: 29.12.2022 11:43 »
Da wäre ich jetzt nicht so pessimistisch. M.E. ein klarer Verstoß gegen Art. 3 GG. Die sind ja bei der Umstellung von Alters- auf Erfahrungsstufen auch nur deswegen eingeknickt, da ihnen das Risiko vor Gericht Schiffbruch zu erleiden zu hoch erschien. Vielleicht unterstützt Dich ja Dein Berufsverband mit einem Teil der Anwaltskosten...

Prüfer SH

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Antw:[NW] Neufestsetzung der Erfahrungsstufen
« Antwort #5 am: 03.03.2023 19:11 »
Gibt es Neuigkeiten zum Antrag? Habe das gleiche Problem in SH.

John

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Antw:[NW] Neufestsetzung der Erfahrungsstufen
« Antwort #6 am: 09.03.2023 10:11 »
Ich hatte seinerzeit beim Personalamt angefragt, die mir mitteilten, dass würde eine Neufestsetzung veranlasst werden, nach altem Recht geprüft würde.
Bei der komba Gewerkschaft hatte ich ebenso nachgefragt. Von dort erhielt ich die Mitteilung: " Eine erneute Möglichkeit entsprechend des in 2017 eröffneten Verfahrens nach Paragraph 91 LBesG zum Dienstrechtsmodernisierungsgesetz, auf Antrag die Stufenzuordnung in die Erfahrungsstufe nach den Paragraphen 29 ff LBesG NRW neu festsetzen zu lassen, hat der Besoldungsgesetzgeber bei der Streichung der Stufe 2 in der Grundgehaltstabelle zur Landesbesoldungsordnung A für die Besoldungsgruppe A9 nicht geschaffen."
Wüsste nicht wie ich jetzt vorzugehen hätte bzw welche Schritte ich einleiten müsste. Von der Antwort vom Personalamt halte ich nicht viel,aber die Anwort vom Anwalt der komba scheint mir kompetenter zu sein. Und die macht wenig Hoffnung auf Erfolg. Da ich bislang keinerlei Erfahrung mit Widersprüchen, Klagen etc habe, habe ich bisher nichts weiteres unternommen...

Casa

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Antw:[NW] Neufestsetzung der Erfahrungsstufen
« Antwort #7 am: 15.03.2023 18:47 »
Der Verweis auf die Gleichbehandlung aus Art. 3 GG hinkt gewaltig. Es besteht nach Rechtsprechung des BverfG kein Schutz hinsichtlich der Beibehaltung der Rechtslage und auch kein Anspruch darauf, von jeder Änderung der Rechtslage profitieren zu müssen. Der Sachverhalt Stufenzuordnung, der einmalig bei Verbeamtung erfolgt, ist mit Verbeamtung als abgeschlossener Sachverhalt zu betrachten. Wann die Stufenzuordnung erfolgt, dürfte sich ziemlich sicher aus dem Landesrecht ergeben.


Die Umstellung von Alters- auf Erfahrungsstufen war schon wegen eines absoluten Diskriminierungsverbots wegen Alters notwendig. Zudem erfolgte eine Umstellung des Systems, und zwar in einer ganz erheblichen Umfang für alle Beamte, die eine erneute Stufenordnung zwingend notwendig werden ließ. Das ist nicht vergleichbar mit dem deutlich weniger umfangreichen Wegfall einer Erfahrungsstufe.



Gleichwohl finde ich es schade, dass der Wegfall der unteren Erfahrungsstufen nicht kompensiert wird. Das wird rein haushalterische Gründe haben und stellt eine Geringschätzung dar. Aber niemand muss Beamter werden oder bleiben, wenn er nicht mag. Die entsprechenden Rechte müssen freilich gewahrt bleiben.
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