Ich hatte seinerzeit beim Personalamt angefragt, die mir mitteilten, dass würde eine Neufestsetzung veranlasst werden, nach altem Recht geprüft würde.
Bei der komba Gewerkschaft hatte ich ebenso nachgefragt. Von dort erhielt ich die Mitteilung: " Eine erneute Möglichkeit entsprechend des in 2017 eröffneten Verfahrens nach Paragraph 91 LBesG zum Dienstrechtsmodernisierungsgesetz, auf Antrag die Stufenzuordnung in die Erfahrungsstufe nach den Paragraphen 29 ff LBesG NRW neu festsetzen zu lassen, hat der Besoldungsgesetzgeber bei der Streichung der Stufe 2 in der Grundgehaltstabelle zur Landesbesoldungsordnung A für die Besoldungsgruppe A9 nicht geschaffen."
Wüsste nicht wie ich jetzt vorzugehen hätte bzw welche Schritte ich einleiten müsste. Von der Antwort vom Personalamt halte ich nicht viel,aber die Anwort vom Anwalt der komba scheint mir kompetenter zu sein. Und die macht wenig Hoffnung auf Erfolg. Da ich bislang keinerlei Erfahrung mit Widersprüchen, Klagen etc habe, habe ich bisher nichts weiteres unternommen...