Autor Thema: Unbezahlte Freistellung, weil Kind krank  (Read 1480 times)

Leonhardt

  • Gast
Unbezahlte Freistellung, weil Kind krank
« am: 30.11.2022 13:46 »
Hallo, ich bin auf der Suche nach der Rechtsgrundlage / Stelle im Tarifvertrag (TV-L) zu folgender Fragestellung:
Wenn mein Kind krank ist, werde ich auf Antrag unbezahlt vom Dienst frei gestellt. Dafür erhalte ich Krankengeld von der KV. Für die Tage der Abwesenheit wird mein Gehalt gekürzt.
Ist jeder Tag, der vom Gehalt gekürzt wird, immer fix 1/30 des Monats oder richtet sich das nach der tatsächlichen Anzahl der Tage im jeweiligen Monat, z.B. im Oktober 1/31 und im Februar 1/28? Könntet ihr mir auch bei der entsprechenden Grundlage hierzu im TV-L weiterhelfen?
Ich habe dazu leider auf die Schnelle nichts durch Forumsrecherche und Lesen im TV-L gefunden.

Isie

  • Gast
Antw:Unbezahlte Freistellung, weil Kind krank
« Antwort #1 am: 30.11.2022 14:20 »
§ 24 Abs. 3 Satz 1 TV-L: Besteht der Anspruch auf das Tabellenentgelt oder die sonstigen Entgeltbestandteile nicht für alle Tage eines Kalendermonats, wird nur der Teil gezahlt, der auf den Anspruchszeitraum entfällt.

Es wird immer mit den Kalendertagen des Kalendermonats gerechnet. 

Leonhardt

  • Gast
Antw:Unbezahlte Freistellung, weil Kind krank
« Antwort #2 am: 30.11.2022 15:12 »
Danke dir!  :)