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Unbezahlte Freistellung, weil Kind krank

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Leonhardt:
Hallo, ich bin auf der Suche nach der Rechtsgrundlage / Stelle im Tarifvertrag (TV-L) zu folgender Fragestellung:
Wenn mein Kind krank ist, werde ich auf Antrag unbezahlt vom Dienst frei gestellt. Dafür erhalte ich Krankengeld von der KV. Für die Tage der Abwesenheit wird mein Gehalt gekürzt.
Ist jeder Tag, der vom Gehalt gekürzt wird, immer fix 1/30 des Monats oder richtet sich das nach der tatsächlichen Anzahl der Tage im jeweiligen Monat, z.B. im Oktober 1/31 und im Februar 1/28? Könntet ihr mir auch bei der entsprechenden Grundlage hierzu im TV-L weiterhelfen?
Ich habe dazu leider auf die Schnelle nichts durch Forumsrecherche und Lesen im TV-L gefunden.

Isie:
§ 24 Abs. 3 Satz 1 TV-L: Besteht der Anspruch auf das Tabellenentgelt oder die sonstigen Entgeltbestandteile nicht für alle Tage eines Kalendermonats, wird nur der Teil gezahlt, der auf den Anspruchszeitraum entfällt.

Es wird immer mit den Kalendertagen des Kalendermonats gerechnet. 

Leonhardt:
Danke dir!  :)

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