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[BW] Einführung pauschale Beihilfe -Wechsel PKV-Tarif

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Diana88:
Hallo zusammen,

in Baden-Württemberg wird mit hoher Wahrscheinlichkeit 2023 die pauschale Beihilfe eingeführt. Ich überlege, diese in Anspruch zu nehmen. Ich bin privat versichert, zahle momentan ca. 330 Euro pro Monat (mit 50 % Beihilfe). Gibt es Erfahrungen von Beamten und Beamtinnen, die in Bundesländern arbeiten, in denen die pauschale Beihilfe schon eingeführt wurde und die innerhalb ihrer PKV ihren Tarif auf einen 100 %-Tarif umgestellt haben? Besonders würden mich folgende Aspekte interessieren:
- Höhe des neuen Beitrags im Vergleich zum alten (meine Krankenkasse gab mir die Auskunft, dass es nicht einfach der doppelte Betrag des alten sei, da neuer Tarif)
- wie wird mit bereits eingezahlten Altersrückstellungen verfahren?
- musstet ihr eine erneute Gesundheitsüberprüfung vornehmen lassen?
- kennt sich jemand mit der Beitragsentwicklung in der Pension aus (normalerweise bekommt man ja 70 % Beihilfe, aber in der pauschalen Beihilfe weiterhin nur 50 %, sehe ich das richtig?)

Es wäre super, wenn ihr eure Erfahrungen teilen könntet!

Viele Grüße
Diana

Knucki:
Die pauschale Beihilfe gilt doch nur für freiwillig gesetzlich Versicherte. Du als privat Versicherte wirst gar nicht wechseln können.

Diana88:

--- Zitat von: Knucki am 30.11.2022 14:51 ---Die pauschale Beihilfe gilt doch nur für freiwillig gesetzlich Versicherte. Du als privat Versicherte wirst gar nicht wechseln können.

--- End quote ---

Nein, sie gilt auch für vollständig Privatversicherte.

newT:

--- Zitat von: Diana88 am 30.11.2022 14:54 ---Nein, sie gilt auch für vollständig Privatversicherte.

--- End quote ---
Das ist korrekt. Aber den ersten Punkt haben Sie schon genannt, es wird wohl keine Steigerung der pauschalen Beihilfe während des Pensionsbezugs geben.
Zweitens werden nur 50% der PKV-Vollversicherung übernommen, die auf die Basisversorgung entfallen. Den Anteil der erstattet werden würde, können Sie ungefähr auf Basis der Mitteilung Ihres Versicherers zu Versorgungsaufwendungen abschätzen.
Und ebensowenig wird es in der pauschalen Beihilfe nur eine Berücksichtigung des PKV-Tarifs von Angehörigen im Rahmen der eigenen Höchstgrenze geben. Da Sie für die Kinder dann ja auch aufgrund der entfallenden Beihilfe einen PKV-Volltarif abschließen müssen anstatt einer 20% Restkostenversicherung geht das ordentlich ins Geld.

Drehleiterkutscher:
Beim KVBW finden sich auch weitere Infos:

https://www.kvbw.de/pb/startseite/beihilfe/pauschale+beihilfe.html

Interessanterweise finden sich da andere Geldbeträge, als beim LBV.

Da Angehörige keine Beihilfe mehr bekommen, wenn man sich für die pauschale Beihilfe entschieden hat, ist das System doch eher für die Gesetzliche interessant.

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