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[NW] Keine Urlaubsabgeltung bei Versetzung?

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Verleihnix:
Ein Kommunalbeamter nimmt vor seiner Versetzung zum Land NRW seinen Resturlaub und wird währenddessen krankgeschrieben.

Kann er dann die davon betroffenen Erholungsurlaubstage nur zum neuen Dienstherr per Urlaubsbescheinigung mitnehmen,sich diese aber nicht abgelten lassen?

Paragraf 7 Abs. 4 Bundesurlaubsgesetz lautet: Kann der Urlaub wegen Beendigung des Arbeitsverhältnisses ganz oder teilweise nicht mehr gewährt werden, so ist er abzugelten.

geos:
Das Arbeitsverhältnis wird ja nicht beendet, insofern findet das Bundesurlaubsgesetz mMn keine Anwendung.
Hier soll ja versetzt werden, insofern kann der Urlaub einfach übertragen werden.
Das müssen aber die beteiligten Dienstherren untereinander klären.

Gewerbeaufsichtbeamter:
Das Bundesurlaubsgesetz gilt nicht für Beamte. Ebenfalls hat der Beamte kein Arbeitsverhältnis sondern ein Dienstverhältnis. Für NRW ist da die Freistellungs- und Urlaubsverordnung NRW - FrUrlV NRW zielführend.

Angelsaxe:
Der Urlaub kann, ich meine sogar muss übertragen werden. Da es innerhalb des Bundeslandes geschieht, ist auch die selbe Verordnung anzuwenden. Vergleiche hierzu §21 Freistellungs- und Urlaubsverordnung NRW.
Inwiefern das die zuständigen Personalverwaltenden Stellen miteinander regeln steht auf einem anderen Blatt.

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