Autor Thema: Probezeit bei befristeten Arbeitsverhältnissen bis zu sechs Monaten  (Read 889 times)

Daniel S

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Hallo liebes Forum,

mit dem Inkrafttreten des Gesetztes zur Umsetzung der Arbeitsbedingungsrichtlinie muss die Probezeit bei befristeten Arbeitsverhältnissen im Verhältnis zu der erwartenden Dauer der Befristung und der Art der Tätigkeit

Da der Gesetzgeber offen lässt, was unter der neu eingeführten "Verhältnismäßigkeit" konkret zu verstehen ist, haben wir und (Personalamt) entschieden, bei befristeten Arbeitsverhältnissen bis zu sechs Monaten wie Folgt zu verfahren. Ab Sofort beträgt die Probezeit die Hälfte des Befristungszeitraums.

Frage: Muss bei Vereinbarung einer solchen Regelung der Personalrat beteiligt werde und wenn ja - auf welcher Grundlage?

Frage 2: Der Personalrat stimmt einer neuen Einstellung zu, nicht jedoch der neu vereinbarten Probezeit - kann die Einstellung dennoch durchgeführt werden oder wie ist sie Situation zu bewerten?

Über Rückmeldungen hierzu würde ich mich sehr freuen!

Liebe Grüße
Daniel