Autor Thema: Zusätzliche Krankenversicherung - gekoppelt an LOB  (Read 1581 times)

Stephan

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Hallo alle miteinander!

Ich bräuchte von Euch bitte eine Einschätzung/Meinung zu folgendem Sachverhalt:

Bei uns im Haus stellte eine Versicherung Konditionen zu einem Vertragsabschluss hinsichtlich einer Zusatz-Krankenversicherung vor.

Unser AG teilte uns dann folgende Bedingungen mit: Die Annahme eines derartigen Vertrags erfolgt im Vorfeld als Mehrheitsentscheid, sprich die Belegschaft muss mehrheitlich dafür sein. Die Kosten für diese Zusatzkrankenversicherung (9,00/Monat = Jahresbeitrag 108,00 EURO) sollen aus dem Topf, in dem die LOB bereitgestellt/gebildet wird (3 % vom Gesamtjahres-Brutto) entnommen werden.

Problematik: Einige Mitarbeiter wollen keine zusätzliche Krankenversicherung abschließen, da sie selber privat soweit vorgesorgt haben und diese zusätzliche einfach nicht für nötig erachten; diesen Mitarbeiter wird aber auch der entsprechende Betrag (108,00 EURO) aus der LOB dann vorenthalten bzw. dieser wird ihnen nicht ausgezahlt, da ja wie oben geschrieben nach Mehrheitsentscheid entschieden wurde.

Heißt unterm Strich: der AG zwingt mich zu einer Versicherung die ich nicht haben will und auch u.U. nicht brauche… mir aber dann trotzdem ein Betrag aus der LOB vorenthalten wird; weil diese zusätzliche Krankenversicherung an die LOB gekoppelt ist…

Fragen: Kann diese Vorgehensweise rechtens sein?

Besten Dank im Voraus!

Schmitti

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Antw:Zusätzliche Krankenversicherung - gekoppelt an LOB
« Antwort #1 am: 01.12.2022 13:41 »
§ 18 Abs. 3 Satz 2TVöD: "Das für das Leistungsentgelt zur Verfügung stehende Gesamtvolumen ist zweckentsprechend zu verwenden; es besteht die Verpflichtung zu jährlicher Auszahlung der Leistungsentgelte."

Zusatzkrankenversicherungen entsprechen wohl kaum dem Zweck des Leistungsentgelts.

JesuisSVA

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Antw:Zusätzliche Krankenversicherung - gekoppelt an LOB
« Antwort #2 am: 01.12.2022 14:03 »
Stellen aber sehr wohl eine rechtlich mögliche Verwendung des LOB-Budgets i.S.d. § 18a TVÖD dar.

Stephan

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Antw:Zusätzliche Krankenversicherung - gekoppelt an LOB
« Antwort #3 am: 01.12.2022 14:24 »
Schonmal danke soweit...

Ich sehs halt irgendwie so... entweder alle oder keiner... damit kein AN das Nachsehen/Nachteile hat, wenn er diese Zusatzversicherung nicht abschließen möchte...

Schmitti

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Antw:Zusätzliche Krankenversicherung - gekoppelt an LOB
« Antwort #4 am: 01.12.2022 14:27 »
Stellen aber sehr wohl eine rechtlich mögliche Verwendung des LOB-Budgets i.S.d. § 18a TVÖD dar.
Stimmt, da war ich veraltet unterwegs, und hab den 18a vergessen.
Also das oben geschriebene bitte ignorieren, ändern kann ichs jetzt nicht mehr.


Ich sehs halt irgendwie so... entweder alle oder keiner...
Das war, auch wenn es vielerorts so gelebt wurde/wird, nie der Sinn der LOB.

Stephan

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Antw:Zusätzliche Krankenversicherung - gekoppelt an LOB
« Antwort #5 am: 01.12.2022 14:39 »
Verstanden...

Zusammengefasst: Mein AG kann, obwohl ich es nicht brauche/keine Verwendung dafür habe, eine Versicherung für mich abschließen... und diesen Versicherungs-Beitrag aus der LOB entnehmen und mir die bisher gezahlt LOB um den Betrag (hier 108,00 EURO) demensprechend kürzen...


JesuisSVA

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Antw:Zusätzliche Krankenversicherung - gekoppelt an LOB
« Antwort #6 am: 01.12.2022 14:46 »
Mal ganz abgesehen davon, dass die LOB ja auch unabhängig davon bezahlt worden ist, ob Du Verwendung dafür hast, gibt es für die alternative Verwendung ja rechtliche Rahmenbedingungen, u.a. eine Betriebs- oder
einvernehmliche Dienstvereinbarung, die eine alternative Verwendung des LOB-Budgets oder Teilen davon überhaupt erst ermöglicht. Erst dann kommt dem Arbeitgeber unter den in PE Nr. 2 zu § 18a Abs. 2 festgelegten Umständen zur ebenda geregelten Entscheidungsmöglichkeit des Arbeitgebers.

Stephan

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Antw:Zusätzliche Krankenversicherung - gekoppelt an LOB
« Antwort #7 am: 01.12.2022 15:37 »
Dankeschön für Deine Ausführungen!

Unabhängig von der besagten zusätzlichen Krankenversicherung wird die LOB leider nicht bezahlt... wie gesagt, der AG koppelt die Krankenversicherung an 1 % der LOB (hätte ich vielleicht im Eingangspost noch erwähnen sollen... pardon)... entscheidet sich die Mehrheit der Verwaltung gegen die Krankenversicherung, dann gibts auch dieses 1 % nicht on top... dann werden nur 2% ausbezahlt...

Und ich kann dann leider selbst nicht über die Verwendung der 110,00 EURO entscheiden... diese nimmt mir mein AG dann ab... ob ich will oder nicht...

Die rechtlichen Rahmenbedingungen die Du ja aufführst die dann auch noch geschaffen werden müssen... gibts nicht bei uns...

JesuisSVA

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Antw:Zusätzliche Krankenversicherung - gekoppelt an LOB
« Antwort #8 am: 01.12.2022 15:39 »
Wenn es die rechtlichen Rahmenbedingungen nicht gibt, kann der Arbeitgeber auch nicht so verfahren.

Stephan

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Antw:Zusätzliche Krankenversicherung - gekoppelt an LOB
« Antwort #9 am: 01.12.2022 16:17 »
Alles klaro... Danke Dir!

Aber er könnte in den Rahmenbedingung den oben dargestellten Weg vereinbaren bzw. darstellen...

Ob dann die jeweiligen AN Ihre Zustimmung / Unterschrift erteilen sei mal dahingestellt...

JesuisSVA

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Antw:Zusätzliche Krankenversicherung - gekoppelt an LOB
« Antwort #10 am: 01.12.2022 16:21 »
Auf die jeweiligen Arbeitnehmer und deren Auffassung und Wünsche kommt es in keiner Weise an.

Stephan

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Antw:Zusätzliche Krankenversicherung - gekoppelt an LOB
« Antwort #11 am: 01.12.2022 16:37 »
Verstanden... Danke Dir!  ;)