Das vorliegende Bundesland wäre Bayern, mit der entsprechenden Beihilfe.
Im vorliegenden Gedankengang wären die Kinder über einen reguläre angestellten Elternteil familienversichert und der andere Elternteil ist Beamter*in mit einer beihilfefähigen privaten Krankenversicherung.
Da aufgrund des Hintergrunds, dass für die Kinder seit mehren Monaten keine Praxis für Kinder- und Jugendmedizin gefunden werden könnte, welche die auch regulär aufnehmen würde weil man „voll“ wäre. Nur Privatversicherte und Selbstzahlende würde man aufnehmen.
Daher wurde die Überlegung in den Raum gestellt, dass man vielleicht bei der GKV für die Kinder im „ambulanten Bereich“ es auf die Kostenerstattung umstellt und entsprechende Rechnungen natürlich zuerst bei der GKV einreicht und den übersteigenden Teil, welchen die GKV nicht erstattet, dann bei der Beihilfe zu 80% für die Kinder erstatten lassen kann. Den Rest von 20% würde man natürlich dann selbst alleine tragen dabei.
Wie wäre hier eine Einschätzung oder Meinung von euch? Wäre es zulässig und machbar?
Viele Grüße
Saxum