Autor Thema: Arbeitsvertrag ohne Tätigkeitsbeschreibung+"Gesund-Klausel"??  (Read 3289 times)

Utopia10

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Guten Tag,

ich habe ein Einstellungsangebot für eine Tätigkeit im öffentlichen Dienst einer Stadt erhalten. Es handelt sich um eine Sachbearbeiter*innen/Fallmanager*innen Stelle, die ab Januar 2023 laut Stellenplan neu eingerichtet wird. In der Stellenausschreibung war das Tätigkeitsfeld sowie die Aufgaben klar angegeben.Nun habe ich den Arbeitsvertrag erhalten und bin sofort darüber gestolpert, dass es keine Tätigkeitsangabe gibt. Es wird lediglich von einer Einstellung als "Teilzeitbeschäftigte" gesprochen und die Eingruppierung und Stufe etc. festgehalten. Auch kein Arbeitsort/Abteilung etc. ist angegeben.

Zudem gibt es im Anschreiben den Hinweis, dass das Angebot nur gilt, wenn man "gesund" und "nicht vorbestraft" ist.

Es stellen sich mir einige Fragen:
- Ist die Tätgigkeitsbeschreibung sowie auch Angabe des Arbeitsortes nicht eigentlich einer der wichtigen Vertragspunkte?
- Was bedeutet "gesund", und ist das überhaupt zulässig? Demnach dürfte ja jemand mit Bluthochdruck nicht den Vetrag unterschreiben...

Ich habe meine Fragen schon an den AG gemailt, bisher leider keine Antwort erhalten.

Wie seht ihr das?

JesuisSVA

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Guten Tag,

ich habe ein Einstellungsangebot für eine Tätigkeit im öffentlichen Dienst einer Stadt erhalten. Es handelt sich um eine Sachbearbeiter*innen/Fallmanager*innen Stelle, die ab Januar 2023 laut Stellenplan neu eingerichtet wird. In der Stellenausschreibung war das Tätigkeitsfeld sowie die Aufgaben klar angegeben.Nun habe ich den Arbeitsvertrag erhalten und bin sofort darüber gestolpert, dass es keine Tätigkeitsangabe gibt. Es wird lediglich von einer Einstellung als "Teilzeitbeschäftigte" gesprochen und die Eingruppierung und Stufe etc. festgehalten. Auch kein Arbeitsort/Abteilung etc. ist angegeben.

Zudem gibt es im Anschreiben den Hinweis, dass das Angebot nur gilt, wenn man "gesund" und "nicht vorbestraft" ist.

Es stellen sich mir einige Fragen:
- Ist die Tätgigkeitsbeschreibung sowie auch Angabe des Arbeitsortes nicht eigentlich einer der wichtigen Vertragspunkte?

Nein. Die Angabe der Arbeitsortes ist entbehrlich und aufgrund der tarifvertraglichen Versetzungsklausel für den Arbeitnehmer ohnehin ohne Wert.

- Was bedeutet "gesund", und ist das überhaupt zulässig? Demnach dürfte ja jemand mit Bluthochdruck nicht den Vetrag unterschreiben...

Ich habe meine Fragen schon an den AG gemailt, bisher leider keine Antwort erhalten.

Wie seht ihr das?

Sofern da tatsächlich nur "gesund" steht, kannst Du das nach Belieben interpretieren. Der Arbeitgeber wird dies auch. Welche Interpretation zutreffend ist, wird dann irgendwann ein ArbG klären, sofern es strittig ist und jemand das ArbG anruft. Und selbstverständlich kann und darf man völlig unabhängig vom Gesundheitszustand den Vertrag unterschreiben, was sollte einen davon abhalten oder einem das verbieten?

Utopia10

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Danke schonmal...

Aber sollte den nicht wenigstens die Tätigkeit benannt werden???
Ich habe mich ja eben auf eine bestimmte Stelle beworben...In meinem bisherigen TVÖD Arbeistverhältnis bei einer anderen Stadt war das genau benannt....

JesuisSVA

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Wozu? Für die Tätigkeit zu Beschäftigungsbeginn gilt die Ausschreibung und danach kann der Arbeitgeber doch ohnehin grundsätzlich einseitig jede andere gleichwertige Tätigkeit zuweisen.

Schmitti

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Zudem gibt es im Anschreiben den Hinweis, dass das Angebot nur gilt, wenn man "gesund" und "nicht vorbestraft" ist.
Wie genau ist das formuliert?

Utopia10

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Okay, den Punkt mit der fehlenden Tätigkeitsbeschreibung kann ich mir jetzt eher erklären. Da bisher in jedem Vetrag die Tätigkeit benannt war, hat es mich eben doch sehr verunsichert.

@Schmitti: Die Formulierung ist folgende:

"Das Angebot erfolgt unter der Voraussetzung, dass Sie gesund und nicht vorbestraft sind."

Schmitti

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Ist das am Ende "nur" eine saudoofe Formulierung für eine noch vorzulegende amtsärztliche Untersuchung und ein Führungszeugnis?

Utopia10

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Ja, das habe ich auch gedacht. Aber das erweiterte Führungszeugnis liegt schon vor, und auf einen eventuellen Termin beim Betriebsarzt wird auch nirgends hingewiesen.
Dieser Satz hängt in dem Anschreiben auch ohne Zusammenhang mittendrin, als wären da einzelne Bausteine irgendwie "zusammengebastelt" worden.

Ich habe diese Formulierung auch so noch nie gesehen, und wenn man den Begriff "gesund" mal ganz streng nehmen würde, dürften vermutlich 90% der Ü40/Ü50 jährigen das Einstellungsangebot nicht annehmen. Wer ist denn 100% gesund per Definition????

Und andersherum gedacht: Werde ich dann in der Probezeit sofort gekündigt, wenn ich krank werde?

Früher hätte ich das einfach überlesen und nicht hinterfragt, aber mittlerweile sehe ich das doch etwas kritischer.

JesuisSVA

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Ich wiederhole angesichts der hartnäckig aufrechterhaltenen Behauptung gerne nochmal die Frage, was einen davon abhalten oder einem das verbieten solle, ungeachtet des eigenen Gesundheitszustandes das Angebot anzunehmen? Und welche Definition von „gesund“ hieltest Du für maßgeblich, da Du ja auf eine ebensolche abstellst?

SiegVibe

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- Ist die Tätgigkeitsbeschreibung sowie auch Angabe des Arbeitsortes nicht eigentlich einer der wichtigen Vertragspunkte?

Stimmt, ist auch im Nachweisgesetz so vorgesehen. Somit sind allgemeine Beschreibungen wie "Tarifbeschäftigter" "Angestellter" etc. nicht ausreichend. Es soll eine kurze Beschreibung der Tätigkeit erfolgen wie bspw. "Sozialarbeiter", "Hallenwart" etc.
Insofern könnte man auf Korrektur bestehen. Der Arbeitgeber wird sich aber i.d.R. trotz Tätigkeitsbeschreibung das Recht vorbehalten, eine andere Tätigkeit zu übertragen. Insofern hast du keine Sicherheit gewonnen.

- Was bedeutet "gesund", und ist das überhaupt zulässig? Demnach dürfte ja jemand mit Bluthochdruck nicht den Vetrag unterschreiben...

Es handelt sich hier um eine auflösende Bedingung. Bei jeder aufschiebenden oder auflösenden Bedingung ist es erforderlich, dass diese ohne weitere Auslegung oder Erklärung anwendbar ist. Der Begriff "gesund" ist definitiv Auslegungssache, da jeder Mensch auch einer natürlichen Verfallsprozess unterliegt und trotzdem im Allgemeinen dem Alter entsprechend als gesund gilt. Insofern dürfte diese Formulierung nicht haltbar sein.

Rechtssicher wäre folgende Formulierung: "Es wird vorbehaltlich der Vorlage eines aktuellen Führungszeugnisses ohne Eintragungen und der durch betriebsärztliche Untersuchung festzustellenden gesundheitlichen Eignung folgender Arbeitsvertrag geschlossen."

Noch ein Negativbeispiel in Bezug auf die Straffreiheit wäre folgende Formulierung, die ich früher (leider) selbst verwendet habe: "Es wird vorbehaltlich des Ergebnisses des polizeilichen Führungszeugnisses und der noch durchzuführenden betriebsärztlichen Einstellungsuntersuchung folgender Arbeitsvertrag geschlossen." Wäre das Ergebnis der Einstellungsuntersuchung negativ, hätte das keine Auswirkungen, da kein Vergleichswert zur Prüfung der auflösenden Bedingung festgelegt wurde.

JesuisSVA

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Hat das BAG seine Rechtsprechung jüngst geändert, dass der öffentliche Arbeitgeber dem NachwG auch durch den Text der Ausschreibung Genüge tun kann? Das wäre ja revolutionär, bitte das Urteil referenzieren.

Es handelt sich nicht um eine auflösende Bedingung, es handelt sich um eine konstitutive Angebotsbedingung. Das ist etwas völlig anderes, denn das Arbeitsverhältnis wird durch die Bedingung nicht aufgelöst, sondern kommt überhaupt nicht zustande.

Rumo1895

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Ja, das habe ich auch gedacht. Aber das erweiterte Führungszeugnis liegt schon vor, und auf einen eventuellen Termin beim Betriebsarzt wird auch nirgends hingewiesen.
Dieser Satz hängt in dem Anschreiben auch ohne Zusammenhang mittendrin, als wären da einzelne Bausteine irgendwie "zusammengebastelt" worden.

Ich habe diese Formulierung auch so noch nie gesehen, und wenn man den Begriff "gesund" mal ganz streng nehmen würde, dürften vermutlich 90% der Ü40/Ü50 jährigen das Einstellungsangebot nicht annehmen. Wer ist denn 100% gesund per Definition????

Und andersherum gedacht: Werde ich dann in der Probezeit sofort gekündigt, wenn ich krank werde?

Früher hätte ich das einfach überlesen und nicht hinterfragt, aber mittlerweile sehe ich das doch etwas kritischer.

Naja in der Probezeit (auch wenn @jesuissva gleich darauf hinweisen wird dass es das in der Form nicht gibt) kannst du binnen 14 Tagen ohne Angabe von Gründen gekündigt werden - da ist es am Ende egal ob die krank warst oder das Horoskop des AG-Vertreters ihm deine Kündigung dringend empfohlen hat. Und danach ist bei Krankheit unter ganz bestimmten Umständen (und arbeitsgerichtlich überprüfbar) eine personenbedingte Kündigung möglich - ob du unterschrieben hast dass du gesund bist dürfte dafür unerheblich sein.

JesuisSVA

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Die Probezeit wirkt auf die Kündigungsfrist und nicht etwa auf die Notwendigkeit eines Kündigungsgrundes, im TVÖD tut sie das auch nur bei befristeten Beschäftigungsverhältnissen.

Utopia10

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Vielen Dank für eure Beiträge, das ist eine gute Orientierung.

Nochmal zu dem Begriff "gesund": Wenn man die Definition der WHO zugrunde legen würde, wäre "Gesundheit" für viele Menschen eine nahezu unerreicbare Utopie.
Aber natürlich ist es vollkommen individuell, wie man für sich selbst "gesund sein" definiert. Ich kann eine Diagnose haben, fühle mich aber trotzdem super und umgekehrt.

Persönlich kannte ich diese Formulierung eben so nicht, und fand es ein wenig "schräg".

Ich habe ja auch nochmal beim AG nachgehakt, auch wegen der Tätigkeitsbeschreibung, und fragen kostet ja nichts.

Und mal ganz ehrlich: Nach 20 Jahren im ÖD hat man ja auch schon viiiiiieeeeel erlebt, und hinterfragt einfach mehr.

Natürlich gibt es keine 1000% Sicherheit, aber alles an Sicherheit was geht, möchte ich gerne auch haben...

WasDennNun

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Ich würde es unter normales Versagen der Personaler abhaken.

Frage: Wenn man einen fixen Dienstort vereinbaren will, dann muss man den im AV vereinbaren und entsprechende Paragraphen des TV als nicht anzuwenden ausschließen, oder?
Wie wäre denn da eine rechtssichere Formulierung?