Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TVöD Kommunen
jahressonderzahlung nach aussteuerung
jochenennie:
danke ...es ist zwar enttäuschend aber so leuchtet es ein...
jochenennie:
noch eine abschließende frage....die vorraussetzungen zur zahlung bestehen ja auch in solchen fällen wie...elternzeit...sonderurlaub...freiwilliger wehrdienst u.ä......auch hier wird weder entgeld,,,fortzahlung...oder zuschuss gezahlt...müßte das nicht auch im fall der aussteuerung zutreffen...
Isie:
Elternzeit ist ein tarifrechtlich geregelter Sonderfall, siehe Regelungen dazu in § 20 TVöD. Bei Sonderurlaub greift auch die Zwölftelregelung. Wehrdienst habe ich nicht nachgelesen, wie da die Regelung ist, falls es eine gibt.
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