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Abordnung statt Versetzung, zudem befristet auf Bewährung

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Lupus:
Hallo,
ich habe einen etwas schwierigen Fall und bitte das Forum um Hilfe:
Neuerdings werden in unserem "Bereich" einzelne freie Stellen, die früher einfach wieder ausgeschrieben und besetzt wurden, zunächst nur noch mit abgeordneten Personen befristet besetzt. Das heißt Bewerber auf diese Stellen werden nicht versetzt, sondern zunächst nur abgeordnet. Wenn sie sich auf der Stelle "bewähren" wird die Befristung aufgehoben und die Stelle fest zugeteilt. Der Sachgrund in der Befristung, bzw. der Bereich in dem sich die jeweilige Person bewähren muss, hat nichts mit Führung oder Leitung zu tun. Die messbaren Ziele in den einzelnen Kriterien die zu erreichen sind um die "Entfristung" zu erlangen, werden vom Dienstvorgesetzten vorgegeben. Das Ganze löst natürlich keine Begeisterung in der Belegschaft aus, besonders nicht bei den "nur" abgeordneten Personen. Nun meine Frage: ist das überhaupt so zulässig? Und welche Paragraphen im TV-L rechtfertigen so ein Vorgehen bzw. gibt es da Regelungen die dem entgegenstehen? Ihr seht, ich bin kein Tarifexperte, dafür habe ich viele Fragen  :D

JesuisSVA:
§ 4 Abs. 1 TV-L

Lupus:
Das war schnell und einfach, danke zunächst. Ja da steht dass der AG versetzen und abordnen darf. Normal wird unter einer Abordnung doch die kurzfristige Zuteilung einer Stelle verstanden aus dienstlichen oder betrieblichen Gründen. Hier werden "besondere" Stellen nicht normal wieder besetzt, weil man zunächst schauen will ob der Bewerber (obwohl schon fest in "Bereich" angestellt, dem entspricht was man sich auf der Stelle vorstellt. Da eine feste Besetzung nicht mehr so schnell rückgängig gemacht werden kann wird einfach nur abgeordnet. Wenn die Person dem Chef passt darf sie bleiben, sonst.... Geht das wirklich?

JesuisSVA:
Stellen sind tariflich irrelevant. Abordnung ist die vorübergehende Änderung der organisatorischen Eingliederung des Beschäftigten.

Lupus:
OK, es handelt sich um einen Wechsel der Dienststelle. Der Beschäftigte wird sofort in die Dienststelle eingegliedert, hat mit der bisherigen Dienststelle nichts mehr zu tun. Falls er sich allerdings nicht bewährt, muss er nach zwei Jahren wieder an die alte Dienststelle zurück. Und das Personalkarussell dreht sich munter weiter....

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