Berechtigte Frage bei dem abstrakten Beispiel. Aber wie gesagt es ist nur ein Beispiel. Mich würde die tatsächliche Rechtslage dahinter interessieren.
Also ob es eine Rechtslage bzgl. der Weisungsbefugnis des AGs gibt. Das ist och geklärt.
Oder bzgl. der freiwillig von Mitarbeitern in ihrer Freizeit erbrachten Leistungen, hier Putzen der Büroräume?
Wenn jemand
freiwillig in seiner Freizeit etwas macht um seinen Vorgesetzten zu gefallen, um sich dadurch gegenüber Mitbewerbern eine bessere Position zu verschaffen, dann dürfte es da keine Rechtsmittel gegen geben.
Wohl aber bzgl. der Tätigkeiten, hier so was wie, aber nach 19:00 darf der normale Angestellte nicht mehr im Büro sein, wenn er diese Rechte für das freiwillige Putzen bekommt, dann macht sich da der AG angreifbar, dass es doch Arbeitszeit ist. Denn verlangen, dass ich was in der Freizeit mache, kann der AG nicht. Das wird er ja subtiler zum Ausdruck bringen müssen.
Und am Ende hilft bei solchen Dingen halt Transparenz und
öffentliche Kommunikation, auch gegenüber dem AG und deren Aufsichtsbehörden, damit allen klar ist dass man das wirklich Freiwillig macht