Autor Thema: Urlaubsanspruch aus Vollzeit übertragen in Teilzeit  (Read 1881 times)

wahwah

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Hallo in Runde,

ich habe folgende Frage: Aus meiner Vollbeschäftigungs- (40 h/8h à 5 Tage) und Mutterschutzzeit habe ich 15 Tage Resturlaub angesammelt, die bis 31.12.2022 genommen werden müssen (was ich in diesem Jahr getan habe).
Aktuell (betrifft das gesamte Jahr 2022) arbeite ich Teilzeit (35h/7h à 5 Tage). Nun habe ich mich gefragt, ob (Rest-)Urlaubstag gleich Urlaubstag ist, egal in welchem Zeitraum dieser erworben wurde? Oder ob es irgendeine Form des Ausgleichs gibt, da ich während der Vollbeschäftigung entsprechend mehr gearbeitet habe. Ist das verständlich formuliert?

In den Tiefen des Internets hatte ich dazu folgende Formulierung gefunden, die es auf den Punkt bringt:
„Für die Bemessung des Urlaubsentgelts ist der Zeitpunkt der Entstehung des Urlaubsanspruchs heranzuziehen. Nimmt demnach ein teilzeitbeschäftigter Arbeitnehmer Urlaub in Anspruch, den er während seiner Vollzeitbeschäftigung erworben hat, richtet sich die Höhe des Urlaubsentgelts nach der Vergütung, welche der Arbeitnehmer während der Vollzeitbeschäftigung bezogen hat.“

Gilt das auch im TV-L? Wenn ja/nein, wo finde ich entsprechende Gesetzestexte, in denen dieser oder ähnliche Fälle formuliert sind?

Vielen Dank vorab für Eure Hilfe!

McOldie

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Antw:Urlaubsanspruch aus Vollzeit übertragen in Teilzeit
« Antwort #1 am: 02.12.2022 13:22 »
Der 9. Senat des BAG hat festgestellt, dass § 26 Abs. 1 Satz 1 i. V. m. § 21 Satz 1 TV-L nichtig ist, soweit sich das Urlaubsentgelt eines Arbeitnehmers, der nach der Verringerung seiner wöchentlichen Arbeitszeit seinen Urlaub antritt, auch in den Fällen nach dem Entgeltausfallprinzip bemisst, in denen der Urlaub aus einer Zeit vor der Arbeitszeitreduzierung stammt.
Mit anderen Worten: Der Arbeitgeber darf den aus der Zeit vor der Arbeitszeitänderung stammenden Urlaub nicht entsprechend der danach vereinbarten und im Zeitpunkt der Urlaubseinbringung geltenden (geringeren) Teilzeitquote vergüten.
Im Grund geht es um einen wertmäßigen Erhalt des vor der Arbeitszeitänderung erworbenen Erholungsurlaubs, sowohl was die Anzahl der Arbeitstage als auch die Höhe der Entgeltfortzahlung für den einzelnen Urlaubstag anbelangt. Der Arbeitnehmer hat als Entgeltfortzahlung für einen Urlaubstag das zu erhalten, was er bekommen würde, wenn er den Urlaub mit der Arbeitszeit einbringen würde, mit der er ihn erworben hat.
Dies bedeutet, dass der AN gemeinsam einen Lösungsweg finden muss.

wahwah

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Antw:Urlaubsanspruch aus Vollzeit übertragen in Teilzeit
« Antwort #2 am: 02.12.2022 13:29 »
Besten Dank @McOldie für die ausführliche, schnelle Antwort!
Das kann also bedeuten, dass der Ausgleich in Absprache mit dem Arbeitgeber als Überstunden, zusätzlicher Urlaub oder finanziell über das Entgelt erfolgen kann, richtig?!

FrankFurter

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Antw:Urlaubsanspruch aus Vollzeit übertragen in Teilzeit
« Antwort #3 am: 02.12.2022 14:35 »
Hallo,

habe ich den einen Satz richtig verstanden, dass du den Urlaub schon genommen hast? Was möchtest du dann bezahlt bekommen? Dies betrifft doch die Abgeltung bei Austritt oder ähnliches. Oder meinst du ein Urlaubstag bei 40 h die Woche ergibt bei Übernahme 2 Urlaubstage, wenn man nur noch 20 h arbeitet?

CU FrankFurter

JesuisSVA

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Antw:Urlaubsanspruch aus Vollzeit übertragen in Teilzeit
« Antwort #4 am: 02.12.2022 14:38 »
Wo siehst Du irgendeinen Zusammenhang zur Abgeltung? Es geht um den Entgeltfortzahlungsanspruch während des Urlaubs, der sich unter Umständen der Höhe nach dem Zeitpunkt des Entstehens und nicht nach dem Zeitpunkt der Gewährung des Urlaubsanspruchs richtet.

FrankFurter

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Antw:Urlaubsanspruch aus Vollzeit übertragen in Teilzeit
« Antwort #5 am: 02.12.2022 14:44 »
Wo siehst Du irgendeinen Zusammenhang zur Abgeltung? Es geht um den Entgeltfortzahlungsanspruch während des Urlaubs, der sich unter Umständen der Höhe nach dem Zeitpunkt des Entstehens und nicht nach dem Zeitpunkt der Gewährung des Urlaubsanspruchs richtet.

Das war ja meine Frage. Also jemand mit dem monatlich gleichen Gehalt, nimmt jetzt Urlaub (was bisher keine Relevanz im Lohnprogramm hatte) und soll dann noch etwas ausgezahlt bekommen, weil der Urlaub aus einer Vollbeschäftigung bekommt? Da muss ich direkt mal schauen, ob es dafür eine Bezugsart gibt und wieso das bisher nie angewendet wurde.

CU FrankFurter

wahwah

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Antw:Urlaubsanspruch aus Vollzeit übertragen in Teilzeit
« Antwort #6 am: 02.12.2022 21:05 »
Hallo,

habe ich den einen Satz richtig verstanden, dass du den Urlaub schon genommen hast? Was möchtest du dann bezahlt bekommen? Dies betrifft doch die Abgeltung bei Austritt oder ähnliches. Oder meinst du ein Urlaubstag bei 40 h die Woche ergibt bei Übernahme 2 Urlaubstage, wenn man nur noch 20 h arbeitet?

CU FrankFurter

Danke für Deine Antwort.
Da der Resturlaub bis 31.12.2022 genommen werden musste, habe ich ihn schon genommen, wobei auf meinem Urlaubszettel nicht ausgewiesen ist, welche genommenen Urlaubstage Resturlaub sind bzw. nicht.
Meinem Arbeitgeber hatte ich Anfang des Jahres darauf hingewiesen bzw. gebeten zu klären, ob es dadurch einen "Anspruch" auf Ausgleich gibt.
Mir geht es in erster Linie gar nicht so sehr darum, wie ein möglicher Ausgleich aussieht oder vereinbart wird, sondern, ob es hier überhaupt einen gibt. Weil ich eben einen aus einer Vollzeitbeschäftigung erworbenen Urlaubstag während meiner Teilzeitbeschäftigung einsetzen (muss) oder ob am Ende Urlaubstag = Urlaubstag ist.
 
Mir kam es ad hoc nicht plausibel vor, wenn man mal ein deutlicheres Beispiel nimmt, dass wenn ich von Vollzeit in 50%-Teilzeit wechsel und wegen mir 10 Urlaubstage in die Teilzeit mit reinnehme, dass der Urlaub dann "gleichwertig" ist.
Meine Vermutung war außerdem, dass es doch gar nicht so selten der Fall sein dürfte, dass sowas vorkommt und ggf. klar ist (außer für mich), wie das im Regelfall gehandhabt wird oder eben nicht, weil irrelevant.

WasDennNun

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Antw:Urlaubsanspruch aus Vollzeit übertragen in Teilzeit
« Antwort #7 am: 03.12.2022 08:33 »
Wenn ich die aktuelle Rechtsprechnung richtig verstanden habe, dann musst du für einen Vollzeiturlaubstag auch Vollzeitlohnfortzahlung bekommen.
Das da die Personaler überfordert sind, weil die Software das nicht vorsieht und sie keinen Dreisatz beherrschen, um die einmalige Sonderzahlung zu errechnen, ist wohl der Hauptgrund, dass das nicht automatisch passiert.
Obwohl es ja eigentlich nichts anderes ist als wenn man von VZ zu TZ nicht zum 1. des Monats wechselt.

Was ist denn daran so schwer die Differenz des Bruttolohn eines Tages zwischen VZ und TZ zu errechnen und dann dies mal der Anzahl der VZ Urlaubstage als Einmalzahlung auszuzahlen?

Oder habe ich da was falsch verstanden?

JesuisSVA

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Antw:Urlaubsanspruch aus Vollzeit übertragen in Teilzeit
« Antwort #8 am: 03.12.2022 08:39 »
Das Problem ist eher, dass viele Arbeitgeber noch überhaupt nicht mitgeschnitten haben, dass das so ist.

WasDennNun

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Antw:Urlaubsanspruch aus Vollzeit übertragen in Teilzeit
« Antwort #9 am: 03.12.2022 09:49 »
und offenkundig auch wenige AN.

JesuisSVA

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Antw:Urlaubsanspruch aus Vollzeit übertragen in Teilzeit
« Antwort #10 am: 03.12.2022 09:54 »
Die Arbeitgeber haben eine Rechtspflicht zum Erwerb der entsprechenden Kenntnis, denn sie ist erforderlich zu deren Erfülung ihrer Hauptpflicht aus dem Arbeitsverhältnis. Beim Arbeitnehmer ist es dessen Privatvergnügen, ob er seine Rechte und Ansprüche kennt.

wahwah

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Antw:Urlaubsanspruch aus Vollzeit übertragen in Teilzeit
« Antwort #11 am: 05.12.2022 09:03 »
Die Arbeitgeber haben eine Rechtspflicht zum Erwerb der entsprechenden Kenntnis, denn sie ist erforderlich zu deren Erfülung ihrer Hauptpflicht aus dem Arbeitsverhältnis. Beim Arbeitnehmer ist es dessen Privatvergnügen, ob er seine Rechte und Ansprüche kennt.

Noch mal vielen Dank für all die eindeutigen Antworten, die Klarheit zu diesem Thema gebracht haben! Das beruhigt mich ungemein, dass ich als Arbeitnehmerin hier nicht auf dem Holzweg bin und irgendwas einfordern will, was mir möglicherweise gar nicht zustehen würde.
Ja, die Rechtspflicht der Arbeitgeber ... wäre wünschenswert, wenn das in der Theorie genauso wie in der Praxis funktionieren würde.
Kann mir noch mal jemand einen konkreten Tipp oder Link mitgeben, wo ich diese Regelung verschriftlicht finde? Gibt es für den TV-L eine spezielle gesetzliche Regelung, in der sich das finden lässt?

Vielen Dank noch mal!

Isie

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Antw:Urlaubsanspruch aus Vollzeit übertragen in Teilzeit
« Antwort #12 am: 05.12.2022 10:30 »
Du kannst dich auf ein UrteIl des Bundesarbeitsgerichts berufen. BUNDESARBEITSGERICHT Urteil vom 20.3.2018,
9 AZR 486/17.