Minijob als Beamter - Abgabepflicht?

Begonnen von mrsdaisy, 02.12.2022 08:41

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mrsdaisy

Hallo zusammen,

muss ich als Beamter etwas von meinem Verdienst aus einem Mini-Job abgeben? Der Minijob ist natürlich genehmigt.

Vielen Dank bereits im Voraus!

mrsdaisy

Ich bin übrigens Beamter in NRW.

flip

Nein.
Nebenbeschäftigung ist etwas anderes ans Nebentätigkeit.

Rentenonkel

Sofern die Frage darauf abzielt, ob von dem Gehalt aus dem Minijob Abgaben zu leisten sind, folgende Hinweise:

Die gesetzliche Rentenversicherung ist insbesondere dafür da, Berufstätige bei vorzeitiger Erwerbsminderung oder im Alter finanziell abzusichern. Auch Minijobberinnen und Minijobber können vom vollen Schutz der Rentenversicherung profitieren. Denn für Minijobs mit Verdienstgrenze gilt grundsätzlich die Pflicht zur Rentenversicherung – egal ob im Privathaushalt oder im Gewerbe.

Die Beiträge zur Rentenversicherung zahlen Arbeitgeber oder Arbeitgeberin und Minijobber gemeinsam. Im Gegensatz zum Arbeitgeber können sich Minijobber jedoch auf Antrag von der Zahlung ihres Beitrages befreien lassen.

Sofern keine Befreiung beantragt wird, zieht der Arbeitgeber den Eigenanteil in Höhe von 3,6 % (Privathaushalt 13,6 %) vom Gehalt ein und leitet den an die Minijobzentrale weiter. Das gilt auch für Beamte, denn die Versicherungsfreiheit in der gesetzlichen Rentenversicherung bezieht sich nur auf die Tätigkeit als Beamter und nicht auf den Minijob.

Isie

https://www.minijob-zentrale.de/

"Für Beamte mit einem Minijob mit Verdienstgrenze zahlen Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber den Pauschalbeitrag zur Rentenversicherung. Minijobber sind rentenversicherungspflichtig. Beamte sind aber über ein eigenes Versorgungssystem abgesichert. Daher lohnt es sich für Beamte meistens, sich von der Rentenversicherungspflicht befreien zu lassen."