Hallo,
habe ich den einen Satz richtig verstanden, dass du den Urlaub schon genommen hast? Was möchtest du dann bezahlt bekommen? Dies betrifft doch die Abgeltung bei Austritt oder ähnliches. Oder meinst du ein Urlaubstag bei 40 h die Woche ergibt bei Übernahme 2 Urlaubstage, wenn man nur noch 20 h arbeitet?
CU FrankFurter
Danke für Deine Antwort.
Da der Resturlaub bis 31.12.2022 genommen werden musste, habe ich ihn schon genommen, wobei auf meinem Urlaubszettel nicht ausgewiesen ist, welche genommenen Urlaubstage Resturlaub sind bzw. nicht.
Meinem Arbeitgeber hatte ich Anfang des Jahres darauf hingewiesen bzw. gebeten zu klären, ob es dadurch einen "Anspruch" auf Ausgleich gibt.
Mir geht es in erster Linie gar nicht so sehr darum, wie ein möglicher Ausgleich aussieht oder vereinbart wird, sondern, ob es hier überhaupt einen gibt. Weil ich eben einen aus einer Vollzeitbeschäftigung erworbenen Urlaubstag während meiner Teilzeitbeschäftigung einsetzen (muss) oder ob am Ende Urlaubstag = Urlaubstag ist.
Mir kam es ad hoc nicht plausibel vor, wenn man mal ein deutlicheres Beispiel nimmt, dass wenn ich von Vollzeit in 50%-Teilzeit wechsel und wegen mir 10 Urlaubstage in die Teilzeit mit reinnehme, dass der Urlaub dann "gleichwertig" ist.
Meine Vermutung war außerdem, dass es doch gar nicht so selten der Fall sein dürfte, dass sowas vorkommt und ggf. klar ist (außer für mich), wie das im Regelfall gehandhabt wird oder eben nicht, weil irrelevant.