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Urlaubsanspruch aus Vollzeit übertragen in Teilzeit

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wahwah:
Hallo in Runde,

ich habe folgende Frage: Aus meiner Vollbeschäftigungs- (40 h/8h à 5 Tage) und Mutterschutzzeit habe ich 15 Tage Resturlaub angesammelt, die bis 31.12.2022 genommen werden müssen (was ich in diesem Jahr getan habe).
Aktuell (betrifft das gesamte Jahr 2022) arbeite ich Teilzeit (35h/7h à 5 Tage). Nun habe ich mich gefragt, ob (Rest-)Urlaubstag gleich Urlaubstag ist, egal in welchem Zeitraum dieser erworben wurde? Oder ob es irgendeine Form des Ausgleichs gibt, da ich während der Vollbeschäftigung entsprechend mehr gearbeitet habe. Ist das verständlich formuliert?

In den Tiefen des Internets hatte ich dazu folgende Formulierung gefunden, die es auf den Punkt bringt:
„Für die Bemessung des Urlaubsentgelts ist der Zeitpunkt der Entstehung des Urlaubsanspruchs heranzuziehen. Nimmt demnach ein teilzeitbeschäftigter Arbeitnehmer Urlaub in Anspruch, den er während seiner Vollzeitbeschäftigung erworben hat, richtet sich die Höhe des Urlaubsentgelts nach der Vergütung, welche der Arbeitnehmer während der Vollzeitbeschäftigung bezogen hat.“

Gilt das auch im TV-L? Wenn ja/nein, wo finde ich entsprechende Gesetzestexte, in denen dieser oder ähnliche Fälle formuliert sind?

Vielen Dank vorab für Eure Hilfe!

McOldie:
Der 9. Senat des BAG hat festgestellt, dass § 26 Abs. 1 Satz 1 i. V. m. § 21 Satz 1 TV-L nichtig ist, soweit sich das Urlaubsentgelt eines Arbeitnehmers, der nach der Verringerung seiner wöchentlichen Arbeitszeit seinen Urlaub antritt, auch in den Fällen nach dem Entgeltausfallprinzip bemisst, in denen der Urlaub aus einer Zeit vor der Arbeitszeitreduzierung stammt.
Mit anderen Worten: Der Arbeitgeber darf den aus der Zeit vor der Arbeitszeitänderung stammenden Urlaub nicht entsprechend der danach vereinbarten und im Zeitpunkt der Urlaubseinbringung geltenden (geringeren) Teilzeitquote vergüten.
Im Grund geht es um einen wertmäßigen Erhalt des vor der Arbeitszeitänderung erworbenen Erholungsurlaubs, sowohl was die Anzahl der Arbeitstage als auch die Höhe der Entgeltfortzahlung für den einzelnen Urlaubstag anbelangt. Der Arbeitnehmer hat als Entgeltfortzahlung für einen Urlaubstag das zu erhalten, was er bekommen würde, wenn er den Urlaub mit der Arbeitszeit einbringen würde, mit der er ihn erworben hat.
Dies bedeutet, dass der AN gemeinsam einen Lösungsweg finden muss.

wahwah:
Besten Dank @McOldie für die ausführliche, schnelle Antwort!
Das kann also bedeuten, dass der Ausgleich in Absprache mit dem Arbeitgeber als Überstunden, zusätzlicher Urlaub oder finanziell über das Entgelt erfolgen kann, richtig?!

FrankFurter:
Hallo,

habe ich den einen Satz richtig verstanden, dass du den Urlaub schon genommen hast? Was möchtest du dann bezahlt bekommen? Dies betrifft doch die Abgeltung bei Austritt oder ähnliches. Oder meinst du ein Urlaubstag bei 40 h die Woche ergibt bei Übernahme 2 Urlaubstage, wenn man nur noch 20 h arbeitet?

CU FrankFurter

JesuisSVA:
Wo siehst Du irgendeinen Zusammenhang zur Abgeltung? Es geht um den Entgeltfortzahlungsanspruch während des Urlaubs, der sich unter Umständen der Höhe nach dem Zeitpunkt des Entstehens und nicht nach dem Zeitpunkt der Gewährung des Urlaubsanspruchs richtet.

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