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Urlaubsanspruch aus Vollzeit übertragen in Teilzeit

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JesuisSVA:
Die Arbeitgeber haben eine Rechtspflicht zum Erwerb der entsprechenden Kenntnis, denn sie ist erforderlich zu deren Erfülung ihrer Hauptpflicht aus dem Arbeitsverhältnis. Beim Arbeitnehmer ist es dessen Privatvergnügen, ob er seine Rechte und Ansprüche kennt.

wahwah:

--- Zitat von: JesuisSVA am 03.12.2022 09:54 ---Die Arbeitgeber haben eine Rechtspflicht zum Erwerb der entsprechenden Kenntnis, denn sie ist erforderlich zu deren Erfülung ihrer Hauptpflicht aus dem Arbeitsverhältnis. Beim Arbeitnehmer ist es dessen Privatvergnügen, ob er seine Rechte und Ansprüche kennt.

--- End quote ---

Noch mal vielen Dank für all die eindeutigen Antworten, die Klarheit zu diesem Thema gebracht haben! Das beruhigt mich ungemein, dass ich als Arbeitnehmerin hier nicht auf dem Holzweg bin und irgendwas einfordern will, was mir möglicherweise gar nicht zustehen würde.
Ja, die Rechtspflicht der Arbeitgeber ... wäre wünschenswert, wenn das in der Theorie genauso wie in der Praxis funktionieren würde.
Kann mir noch mal jemand einen konkreten Tipp oder Link mitgeben, wo ich diese Regelung verschriftlicht finde? Gibt es für den TV-L eine spezielle gesetzliche Regelung, in der sich das finden lässt?

Vielen Dank noch mal!

Isie:
Du kannst dich auf ein UrteIl des Bundesarbeitsgerichts berufen. BUNDESARBEITSGERICHT Urteil vom 20.3.2018,
9 AZR 486/17.

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