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Urlaubsanspruch aus Vollzeit übertragen in Teilzeit

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FrankFurter:

--- Zitat von: JesuisSVA am 02.12.2022 14:38 ---Wo siehst Du irgendeinen Zusammenhang zur Abgeltung? Es geht um den Entgeltfortzahlungsanspruch während des Urlaubs, der sich unter Umständen der Höhe nach dem Zeitpunkt des Entstehens und nicht nach dem Zeitpunkt der Gewährung des Urlaubsanspruchs richtet.

--- End quote ---

Das war ja meine Frage. Also jemand mit dem monatlich gleichen Gehalt, nimmt jetzt Urlaub (was bisher keine Relevanz im Lohnprogramm hatte) und soll dann noch etwas ausgezahlt bekommen, weil der Urlaub aus einer Vollbeschäftigung bekommt? Da muss ich direkt mal schauen, ob es dafür eine Bezugsart gibt und wieso das bisher nie angewendet wurde.

CU FrankFurter

wahwah:

--- Zitat von: FrankFurter am 02.12.2022 14:35 ---Hallo,

habe ich den einen Satz richtig verstanden, dass du den Urlaub schon genommen hast? Was möchtest du dann bezahlt bekommen? Dies betrifft doch die Abgeltung bei Austritt oder ähnliches. Oder meinst du ein Urlaubstag bei 40 h die Woche ergibt bei Übernahme 2 Urlaubstage, wenn man nur noch 20 h arbeitet?

CU FrankFurter

--- End quote ---

Danke für Deine Antwort.
Da der Resturlaub bis 31.12.2022 genommen werden musste, habe ich ihn schon genommen, wobei auf meinem Urlaubszettel nicht ausgewiesen ist, welche genommenen Urlaubstage Resturlaub sind bzw. nicht.
Meinem Arbeitgeber hatte ich Anfang des Jahres darauf hingewiesen bzw. gebeten zu klären, ob es dadurch einen "Anspruch" auf Ausgleich gibt.
Mir geht es in erster Linie gar nicht so sehr darum, wie ein möglicher Ausgleich aussieht oder vereinbart wird, sondern, ob es hier überhaupt einen gibt. Weil ich eben einen aus einer Vollzeitbeschäftigung erworbenen Urlaubstag während meiner Teilzeitbeschäftigung einsetzen (muss) oder ob am Ende Urlaubstag = Urlaubstag ist.
 
Mir kam es ad hoc nicht plausibel vor, wenn man mal ein deutlicheres Beispiel nimmt, dass wenn ich von Vollzeit in 50%-Teilzeit wechsel und wegen mir 10 Urlaubstage in die Teilzeit mit reinnehme, dass der Urlaub dann "gleichwertig" ist.
Meine Vermutung war außerdem, dass es doch gar nicht so selten der Fall sein dürfte, dass sowas vorkommt und ggf. klar ist (außer für mich), wie das im Regelfall gehandhabt wird oder eben nicht, weil irrelevant.

WasDennNun:
Wenn ich die aktuelle Rechtsprechnung richtig verstanden habe, dann musst du für einen Vollzeiturlaubstag auch Vollzeitlohnfortzahlung bekommen.
Das da die Personaler überfordert sind, weil die Software das nicht vorsieht und sie keinen Dreisatz beherrschen, um die einmalige Sonderzahlung zu errechnen, ist wohl der Hauptgrund, dass das nicht automatisch passiert.
Obwohl es ja eigentlich nichts anderes ist als wenn man von VZ zu TZ nicht zum 1. des Monats wechselt.

Was ist denn daran so schwer die Differenz des Bruttolohn eines Tages zwischen VZ und TZ zu errechnen und dann dies mal der Anzahl der VZ Urlaubstage als Einmalzahlung auszuzahlen?

Oder habe ich da was falsch verstanden?

JesuisSVA:
Das Problem ist eher, dass viele Arbeitgeber noch überhaupt nicht mitgeschnitten haben, dass das so ist.

WasDennNun:
und offenkundig auch wenige AN.

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