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Pensionskürzung bei Hinzuverdienst

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flip:
Ab 2023 können Frührentner beliebig viel hinzuverdienen, ohne dass ihnen die Rente gekürzt wird.
https://www.bundesregierung.de/breg-de/suche/hinzuverdienste-fuer-rentner-2080952

Wie sieht es da bei den Beamten aus? Sind diesbezüglich Änderungen im BeamtVG angedacht?



Firematthias:
Ich erwarte da keine nennenswerten Änderungen. Da für Beamte ein anderes System gilt. Dort kann man bis zur Regelaltersgrenze arbeiten. Wird nur auf Antrag in den Ruhestand versetzt und bekommt im Ruhestand eine beitragsfreie Alimentation.

Ab der Regelaltersgrenze darf dann ohnehin unbegrenzt verdient werden (Verwendungseinkommen mal außenvor).
Davon ab, kann man mittlerweile in vielen Behörden den Ruhestand sogar über die Regelaltersgrenze hinausschieben. Wer weniger Arbeit möchte, der bekommt meist ohne Probleme eine Teilzeit angeboten.

Bei der Versetzung auf Antrag verzichtet der Dienstherr ja mehr oder minder freiwillig auf die Dienstleistungspflicht.

Dem gegenüber steht eine teilweise mit eigenen Beiträgen finanzierte Rente. Hinzu kommt, dass in der Rentenversicherung nahezu alle Beschäftigungsgruppen abgebildet sind. Hier geht es ja speziell um die Bundesbeamten, von denen die überwiegende Mehrheit wohl einen Job ausüben wird, der theoretisch bis zum regulären Dienstende ausübbar ist.
Vollzugsbeamte haben ja sinnvollerweise eine besondere Altersgrenze. Die lasse ich mal außenvor

Wenn man jetzt dem Dachdecker oder der Pflegekraft die Möglichkeit gibt, gleitend in die letzte Lebensphase einzutreten, weil die sich Teilzeit allein vielleicht nicht leisten kann und den Lebensunterhalt jetzt anteilig mit Rente und Hinzuverdienst bestreitet, dann kann ich das durchaus nachvollziehen. Ob es jetzt der komplette Wegfall hätte sein müssen, darüber kann man streiten.

Letzter Punkt: Es ist politisch nicht zu verkaufen. Siehe die hierzu die periodisch auftretenden Diskussionen zum Rente/Pensionsvergleich

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