Im Regelfall wird dies so sein. Es gäbe jedoch die Möglichkeit nach § 11a BBG, sofern die Polizeiausbildung beim Bund (BPol, BKA) absolviert wird. Dann ruht das Beamtenverhältnis auf Lebenszeit. Sollte die Laufbahnausbildung bei der Polizei nicht bestanden werden, lebt das alte Beamtenverhältnis wieder auf. Wenn man zur Landespolizei will, aber die Sicherheit dieses Verfahrens haben möchte, könnte man sich bei der BPol ausbilden lassen und später zum Land wechseln. Die Polizeivollzugslaufbahnen werden grundsätzlich gegenseitig anerkannt.