Autor Thema: Fachrichtungswechsel  (Read 1762 times)

OrganicKiwi5

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Fachrichtungswechsel
« am: 06.12.2022 20:57 »
Guten Abend,

folgende Situation: Beamter B ist seit einigen Jahren im gehobenen nichttechnischen Dienst einer Behörde beschäftigt. Nun möchte B allerdings seinen Job an den Nagel hängen und in den Polizeibeamter werden.

Sehe ich das richtig, dass B dafür um Entlassung bei seinem aktuellen Dienstherren bitten muss, um anschließend die Laufbahnausbildung im polizeilichen Vollzugsdienst zu absolvieren und wieder im Eingangsamt zu starten?


Lieben Dank

Max4tw

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Antw:Fachrichtungswechsel
« Antwort #1 am: 06.12.2022 21:18 »
Ich glaube, genau so ist es. Was angerechnet werden kann sind deine Zeiten Berufserfahrung im Hinblick auf die Stufenansetzung.

Asperatus

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Antw:Fachrichtungswechsel
« Antwort #2 am: 06.12.2022 22:32 »
Im Regelfall wird dies so sein. Es gäbe jedoch die Möglichkeit nach § 11a BBG, sofern die Polizeiausbildung beim Bund (BPol, BKA) absolviert wird. Dann ruht das Beamtenverhältnis auf Lebenszeit. Sollte die Laufbahnausbildung bei der Polizei nicht bestanden werden, lebt das alte Beamtenverhältnis wieder auf. Wenn man zur Landespolizei will, aber die Sicherheit dieses Verfahrens haben möchte, könnte man sich bei der BPol ausbilden lassen und später zum Land wechseln. Die Polizeivollzugslaufbahnen werden grundsätzlich gegenseitig anerkannt.

Kieler Nordstern

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Antw:Fachrichtungswechsel
« Antwort #3 am: 07.12.2022 00:26 »
Danke für den Thread; wollte auch etwas dazu wissen.

Wie ist zu verfahren im folgenden Fall?

Person X ist Beamtenanwärter absolviert ein duales Studium nichttechnischer Dienst Fachrichtung Steuern Ziel: Finanzinspektor. Die Person wollte eigentlich aber lieber in die Allgemeine Verwaltung ( also Verwaltungsinspektor werden).

Frage: Wie könnte sein Weg dort hin aussehen um doch noch in die Allgemeine Verwaltung reinzukommen - ohne sich erneut für das besagte Studium (Verwaltungswirt) zu bewerben?

Vielen Dank

Asperatus

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Antw:Fachrichtungswechsel
« Antwort #4 am: 07.12.2022 16:44 »
Mit erfolgreichen Absolvieren der derzeitgen Laufbahnausbildung wird die Laufbahnbefähigung für den gehobenen nichttechnischen Verwaltungsdienst erworben. Die Fachrichtung ist da nicht so erheblich. Ein Wechsel wäre also laufbahnrechtlich möglich.

Voraussetzung wäre, eine Ausschreibung zu finden, in der kein entsprechendes Verwaltungswirt-Studium verlangt wird.