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Betriebsurlaub Stadttheater TVöD

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Riga71:
Hallo!
Der Arbeitgeber schreibt (fast) vollständig vor wann der Urlaub genommen werden muss. Einmal im Sommer und im Herbst. Lediglich 3 Tage darf man frei wählen. Begründung lautet, dass zu diesen Zeitpunkten das Theater geschlossen ist. Ist im Arbeitsvertrag so festgehalten.
Ist das rechtlich ok?

Danke.

Börnie:
https://www.haufe.de/recht/arbeits-sozialrecht/betriebsferien-wann-kann-der-arbeitgeber-urlaub-anordnen_218_544384.html

3/5 Regelung

Wabi Sabi:
Siehe
https://forum.oeffentlicher-dienst.info/index.php/topic,115863.0.html
und der dortige Verweis auf §55 Nr. 6 BT-V.

Riga71:
Also gilt die 3/5 Regelung leider nicht.
Danke.

geigerzaehler:
Hallo in die Runde,
bin selbst Orchestermusiker und Personalrat an einem TV-L Theater:
1. Im TVöD sollen die Bühnentechniker Ihren Urlaub in den Theaterferien nehmen. 
2. Im TV-L steht dazu nichts.
Die meisten TVöD Theater gestatten Ihren öDlern aber in Dienst- oder Betriebsvereinbarungen einen kleinen
Teil des Urlaubs zur freien Verfügung zu nehmen ( manche dieser Vereinbarungen findet man sogar in der google-
Suche).
Es gibt ein frisches Urteil eines LAG´s, das auch Künstler einen individuellen Urlaubsanspruch von (meines Wissens)
13 Tagen haben.
Problemlösung: Die Personalvertretung genehmigt die Theaterferien nur noch für z.B 32 Tage (Kalendertage !
wird bei den künstlerisch Beschäftigten anders definiert).
Für den Rest schliesst die Personalvertretung eine Vereinbarung zum Thema Urlaub ab (möglichst vorher ein
gutes Seminar besuchen - Thema ist echt schwierig)

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