Tarifverhandlungen - Wunschvorstellungen vs. Realität

Begonnen von Masterofdesaster, 03.12.2022 22:38

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DSGVO

Zitat von: RsQ in 13.12.2022 22:11
Zitat von: skiveren in 13.12.2022 21:49
Sonst gibst keine Feuerwehr mehr, keinen Rettungssanitäter.., keinen Müllwagenfahrer mehr..
Na ja ... Feuerwehren sind quasi kommunales Monopol - wer Feuerwehrmann/-frau sein will, muss sich wohl oder übel mit dem Ergebnis abfinden.
Anders beim Müllfahrer: Da ist doch ein Großteil in die Privatwirtschaft ausgelagert - da dürfte der Abschluss also auch relativ egal sein.

Ungünstige Beispiele.  8)

Gibt Orte in denen deutlich mehr Menschen bei der Werksfeuerwehr als bei der kommunalen arbeiten.

drwatson

Sind Berufsfeuerwehrleute in der Regel nicht verbeamtet.....

Philipp

Zitat von: drwatson in 14.12.2022 08:12
Sind Berufsfeuerwehrleute in der Regel nicht verbeamtet.....

Berufsfeuerwehrleute im öffentlichen Dienst ja.
Aber es gibt deutlich mehr freiwillige Feuerwehren als Berufsfeuerwehren.

Ohne die Freiwilligen klappt es nicht.

Bei Werksfeuerwehren sind das Angestellte des Betriebes.

SVAbackagain

Die Angehörigen der freiwilligen Feuerwehren erhalten doch kein Entgelt, das ist doch Ehrenamt.

Rumo1895

Zitat von: DSGVO in 13.12.2022 22:18
Zitat von: RsQ in 13.12.2022 22:11
Zitat von: skiveren in 13.12.2022 21:49
Sonst gibst keine Feuerwehr mehr, keinen Rettungssanitäter.., keinen Müllwagenfahrer mehr..
Na ja ... Feuerwehren sind quasi kommunales Monopol - wer Feuerwehrmann/-frau sein will, muss sich wohl oder übel mit dem Ergebnis abfinden.
Anders beim Müllfahrer: Da ist doch ein Großteil in die Privatwirtschaft ausgelagert - da dürfte der Abschluss also auch relativ egal sein.

Ungünstige Beispiele.  8)

Gibt Orte in denen deutlich mehr Menschen bei der Werksfeuerwehr als bei der kommunalen arbeiten.

Wobei die im Zweifel auch ganz anständig bezahlt werden und tariflich eher bei der IG Metall oder der IG BCE angesiedelt sind.

Zitat von: Philipp in 14.12.2022 08:49
Zitat von: drwatson in 14.12.2022 08:12
Sind Berufsfeuerwehrleute in der Regel nicht verbeamtet.....

Berufsfeuerwehrleute im öffentlichen Dienst ja.
Aber es gibt deutlich mehr freiwillige Feuerwehren als Berufsfeuerwehren.

Ohne die Freiwilligen klappt es nicht.

IIRC kennen die Landesfeuerwehrgesetze alle eine Pflichtfeuerwehr z.B. §14 BHKG in NRW

Philipp

Zitat von: Rumo1895 in 14.12.2022 09:34

IIRC kennen die Landesfeuerwehrgesetze alle eine Pflichtfeuerwehr z.B. §14 BHKG in NRW

Soweit ich mich richtig erinnere müssen Städte ab 100.000 Einwohner Berufsfeuerwehren aufstellen. Alle anderen KÖNNEN, müssen aber nicht. Das ist meine ich in jedem Bundesland der Fall.
Natürlich spart man sich die Beamtenstellen, wenn es genug Freiwillige gibt.

Was anderes wird das sicherlich, wenn die Freiwilligen wegbrechen - da wird so manche Kommune ins Grübeln kommen.

SVAbackagain

Pfluchtfeuerwehren bestehen aus zwangsverpflichteten Ehrenamtlern. Das ist die Option, wenn es nicht genug Freiwillige gibt.

Die Pflicht zur Einrichtung von Berufsfeuerwehren ist in den Ländern unterschiedlich geregelt, in NRW gibt es diese Pflicht bspw. nur für kreisfreie Städte. Die Einrichtung einer Berufsfeuerwehr entbindet zumeist nicht von der Pflicht zum Unterhalt einer Freiwilligen Feuerwehr.

Organisator

Zitat von: Philipp in 14.12.2022 10:59
Zitat von: Rumo1895 in 14.12.2022 09:34

IIRC kennen die Landesfeuerwehrgesetze alle eine Pflichtfeuerwehr z.B. §14 BHKG in NRW

Soweit ich mich richtig erinnere müssen Städte ab 100.000 Einwohner Berufsfeuerwehren aufstellen. Alle anderen KÖNNEN, müssen aber nicht. Das ist meine ich in jedem Bundesland der Fall.
Natürlich spart man sich die Beamtenstellen, wenn es genug Freiwillige gibt.

Was anderes wird das sicherlich, wenn die Freiwilligen wegbrechen - da wird so manche Kommune ins Grübeln kommen.

Auch wenns weiterhin ot ist - Anreize schaffen! In Berlin z.B. hatte man immer Probleme, ausreichend Wahlhelfer zu finden. Nun hat man das "Erfrischungsgeld" vervierfacht und siehe da - mehr Bewerber um Wahlhelfertätigkeiten als freie Plätze. Unabhängig von dem anderen Geschehen um die Berliner Wahl ist dies mal ein einfacher und zielführender Ansatz, den man auch bei den Entschädigungen für sonstige Ehrenamtler andenken kann.

Opa

Zitat von: Organisator in 14.12.2022 11:11

Nun hat man das "Erfrischungsgeld" vervierfacht und siehe da - mehr Bewerber (...)

Vielleicht sollten die Tarifpartner das Erfrischungs...eh...Tabellenentgelt ebenfalls vervierfachen.

maxtante

Zitat von: Bernstein in 08.12.2022 14:40
Geh lieber mal davon aus, dass die das nicht anpacken. Selbst der Wunsch(!) nach der Verlängerung der Altersteilzeit hat man unter den Aspekt "Wir gehen davon aus, dass der Tarifvertrag über die Altersteilzeit weiterläuft" gesteckt.
Wir haben jetzt eine Mitteilung der Kommune bekommen, der Arbeitgeberverband habe mitgeteilt, dass der TV FlexAZ nicht verlängert werde. Hat da jemand was gehört? Ich habe sonst nirgendwo eine Aussage dazu gefunden.

thebiba

#280
Wünsche zu den anstehenden Gehaltsverhandlungen:

- Reduzierung der wöchentlichen Arbeitszeit auf maximal 35 Stunden bei gleichem Gehalt
- + 10% bei 12 Monaten Laufzeit
- Erhöhung der Zuschläge (Samstag 50%, Sonntag 100%, Feiertag 150%, Schichtzulage auf 150€)
- Änderung der Eingruppierungsmerkmale für Meister (Meister automatisch 9a oder mehr)


Beamtenmichel

Zitat von: thebiba in 14.12.2022 22:01
Wünsche zu den anstehenden Gehaltsverhandlungen:

- Reduzierung der wöchentlichen Arbeitszeit auf maximal 35 Stunden bei gleichem Gehalt
- + 10% bei 12 Monaten Laufzeit
- Erhöhung der Zuschläge (Samstag 50%, Sonntag 100%, Feiertag 150%, Schichtzulage auf 150€)
- Änderung der Eingruppierungsmerkmale für Meister (Meister automatisch 9a oder mehr)

Da wird uns, wie man so schön sagt, "der Schnabel trocken bleiben". Ich rechne leider nur mit vergleichbaren Abschlüssen wie bei IGM, Unikliniken BW usw.

Meine Einschätzung:

2023: 5,5 % lineare Erhöhung (Mindestbetrag 250 €)
2023: Einmalzahlung 1500 €
2024: 3,5 % lineare Erhöhung (Mindestbetrag 100 €)
2024: Einmalzahlung 1000 €

Flying

Zitat von: thebiba in 14.12.2022 22:01
Wünsche zu den anstehenden Gehaltsverhandlungen:

- Reduzierung der wöchentlichen Arbeitszeit auf maximal 35 Stunden bei gleichem Gehalt
- + 10% bei 12 Monaten Laufzeit
- Erhöhung der Zuschläge (Samstag 50%, Sonntag 100%, Feiertag 150%, Schichtzulage auf 150€)
- Änderung der Eingruppierungsmerkmale für Meister (Meister automatisch 9a oder mehr)

Wünschen kann man sich ja viel ;)

veeam

Wunschvorstellung: Die Gewerkschaftsmitglieder lehnen das erzielte Verhandlungsergebnis, unabhängig wie es ausfällt ab und beide Tarifvertragsparteien merken, dass sowohl der Ansatz, die Angebote als auch das Ergebnis einfach nur lachhaft ist.

Dann wird mit einer Forderung "Inflationsausgleich 2022 / 2023 zzgl. 2% Reallohnerhöhung für die nächsten 12 Monate neu verhandelt".

Danach würde ich dann aus meinem Traum aufwachen, mich fertig machen für die Arbeit und vor Ort dann per Mail das beste Verhandlungsergebnis aller Zeiten lesen, in dem geschrieben steht:

2023 - Erhöhung um 6% zum 01.07.2023, mindestens aber 150 Euro. Einmalzahlung von 1000 Euro.
2024 - Erhöhung um 4% zum 01.07.2024, mindestens aber 100 Euro. Einmalzahlung von 500 Euro.

Laufzeit 30 Monate.

Danach kotze ich das Gegessene der letzten 8 Wochen aus, schenke mir neuen Tee/Kaffee *insert beliebiges Warmgetränk* ein und fahre mit der Erledigung meiner Aufgaben getreu dem Motto "the same procedure as every year miss Sophie" fort.

Johannes1893

Zitat von: Beamtenmichel in 15.12.2022 08:05
Zitat von: thebiba in 14.12.2022 22:01
Wünsche zu den anstehenden Gehaltsverhandlungen:

- Reduzierung der wöchentlichen Arbeitszeit auf maximal 35 Stunden bei gleichem Gehalt
- + 10% bei 12 Monaten Laufzeit
- Erhöhung der Zuschläge (Samstag 50%, Sonntag 100%, Feiertag 150%, Schichtzulage auf 150€)
- Änderung der Eingruppierungsmerkmale für Meister (Meister automatisch 9a oder mehr)

Da wird uns, wie man so schön sagt, "der Schnabel trocken bleiben". Ich rechne leider nur mit vergleichbaren Abschlüssen wie bei IGM, Unikliniken BW usw.

Meine Einschätzung:

2023: 5,5 % lineare Erhöhung (Mindestbetrag 250 €)
2023: Einmalzahlung 1500 €
2024: 3,5 % lineare Erhöhung (Mindestbetrag 100 €)
2024: Einmalzahlung 1000 €

Mir fehlt der Glaube für einen solchen Abschluss. Für EG 1-7 mag es durchschnittlich 9% über 24 Monate geben, aber nicht für alle. Die Einmalzahlung wird dann vermutlich noch eingerechnet das ver.di ,,bis zu x%" verkünden kann.