Autor Thema: Tarifverhandlungen - Wunschvorstellungen vs. Realität  (Read 108053 times)

brian

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Antw:Tarifverhandlungen - Wunschvorstellungen vs. Realität
« Antwort #435 am: 21.12.2022 08:04 »
Leider hat die Bundesregierung bisher alle Maßnahmen zur Entlastung der Folgen der Inflation großzügig mit der Gießkanne verteilt, so dass auch viele Menschen entlastet wurden, die diese Hilfe gar nicht nötig haben. Zum Beispiel die 300 € Inflationsprämie... ich benötige dieses Geld nicht im Gegesatz zu vielen Anderen, weshalb ich den Nettobetrag (195 €) an die Tafel gespendet habe. Und ich weiß, dass viele andere Menschen das genauso gemacht haben, damit dieses Geld bei den Menschen ankommt, die diese Unterstützung wirklich benötigen!

Ab welcher Gehaltsgruppe ist Energie nicht teuerer geworden und gibt es keine Inflation? Ich denke,da gibt es keine also haben alle Menschen die Hilfen nötig, um das auszugleichen oder gar keiner.

WasDennNun

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Antw:Tarifverhandlungen - Wunschvorstellungen vs. Realität
« Antwort #436 am: 21.12.2022 08:34 »
Leider hat die Bundesregierung bisher alle Maßnahmen zur Entlastung der Folgen der Inflation großzügig mit der Gießkanne verteilt, so dass auch viele Menschen entlastet wurden, die diese Hilfe gar nicht nötig haben. Zum Beispiel die 300 € Inflationsprämie... ich benötige dieses Geld nicht im Gegesatz zu vielen Anderen, weshalb ich den Nettobetrag (195 €) an die Tafel gespendet habe. Und ich weiß, dass viele andere Menschen das genauso gemacht haben, damit dieses Geld bei den Menschen ankommt, die diese Unterstützung wirklich benötigen!

Ab welcher Gehaltsgruppe ist Energie nicht teuerer geworden und gibt es keine Inflation? Ich denke,da gibt es keine also haben alle Menschen die Hilfen nötig, um das auszugleichen oder gar keiner.
Und die die dadurch unters Existenzminimum rutschen, können es sich bezahlen lassen.

superbraz

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Antw:Tarifverhandlungen - Wunschvorstellungen vs. Realität
« Antwort #437 am: 21.12.2022 08:47 »
mich kotzt auch diese Ungleichbehandlung an...
ob das nun bei Tarifverhandlungen ist, oder auch sonst überall.

GEZ Befreiung für diejenigen, die den ganzen Tag TV schauen können...
unterschiedliche Steuersätze, je nach Verdienst...
usw usw usw...

Kaiser80

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Antw:Tarifverhandlungen - Wunschvorstellungen vs. Realität
« Antwort #438 am: 21.12.2022 09:00 »

unterschiedliche Steuersätze, je nach Verdienst...
usw usw usw...
Wieso? In der Progressionsspanne eines zvE ("Verdienst") von 58.597 € bis 277.826 € zahlt man 42% Spitzensteuersatz. Das ist schon ne gewaltige Spanne...

Bastel

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« Antwort #439 am: 21.12.2022 09:04 »
Und viel zu viel...

Kaiser80

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Antw:Tarifverhandlungen - Wunschvorstellungen vs. Realität
« Antwort #440 am: 21.12.2022 09:25 »
Ich bin aufgrund meines erlenten und ehemals ausgeübten Berufs (Steuerfach) etwas zwiespältig; die Einkommensteuer war ja prozentual auch schon deutlich höher.
"Viel zu viel" ist auf jeden Fall die Spanne (220.000T€ ohne ein cent mehr an Einkommensteuerbelastung, muss man sich mal auf der Zunge zergehen lassen) resp. eine einsetzen des Spitzensteuersatzes bei lächerlichen 58.000€

BAT

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Antw:Tarifverhandlungen - Wunschvorstellungen vs. Realität
« Antwort #441 am: 21.12.2022 09:32 »
Es gab doch wesentlich höhere Absetzungsmöglichkeiten vor Besteuerung zu Kohl`schen Zeiten, oder ist das eine Legende?

Davon ab, bin ich mal gespannt, ob die Änderung von vor- zu nachgelagerter Besteuerung bei der Rente rechtssicher ist.

Neipotz

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« Antwort #442 am: 21.12.2022 10:01 »
Mal vorweg ich gönne es jedem Beamten, dass er nun aufgrund das Abstandsgebot zum Bürgergeld und der Erhöhung der Kinderzulage mehr Geld bekommt. Aber man sollte das auch bei der Tarifverhandlung mal bedenken, dass die Spanne für zwischen den Angestellten und Beamten immer weiter auseinander geht. Gerade wenn zwei Personen die selbe Tätigkeit haben. Mittelfristig wird das weiter zu Unmut zwischen den beiden Gruppen führen.

Kaiser80

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« Antwort #443 am: 21.12.2022 10:02 »
Es gab doch wesentlich höhere Absetzungsmöglichkeiten vor Besteuerung zu Kohl`schen Zeiten, oder ist das eine Legende?
En Detail keine Ahnung. "Mein" erster Kanzler als Erwachsener war eine gewisser Schröder


Davon ab, bin ich mal gespannt, ob die Änderung von vor- zu nachgelagerter Besteuerung bei der Rente rechtssicher ist.
Nun, da gibt es ja mit Urteil des BFH vom 19.05.2021 X R 33/19 doch recht aktuelle Rechtsprechung

SVAbackagain

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« Antwort #444 am: 21.12.2022 10:06 »
Mal vorweg ich gönne es jedem Beamten, dass er nun aufgrund das Abstandsgebot zum Bürgergeld und der Erhöhung der Kinderzulage mehr Geld bekommt. Aber man sollte das auch bei der Tarifverhandlung mal bedenken, dass die Spanne für zwischen den Angestellten und Beamten immer weiter auseinander geht. Gerade wenn zwei Personen die selbe Tätigkeit haben. Mittelfristig wird das weiter zu Unmut zwischen den beiden Gruppen führen.

Neid und Mißgunst sind Anzeichen für Fehler in der Personalauswahl. Wem die Ausgestaltung des Beamtenverhältnis besser gefällt, hat falsche Lebensentscheidungen getroffen oder qualitativ nicht genügt.

BAT

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« Antwort #445 am: 21.12.2022 10:15 »

Nun, da gibt es ja mit Urteil des BFH vom 19.05.2021 X R 33/19 doch recht aktuelle Rechtsprechung

Dies folgt daraus, dass der für jeden neuen Rentnerjahrgang geltende Rentenfreibetrag mit jedem Jahr kleiner wird. Er dürfte daher künftig rechnerisch in vielen Fällen nicht mehr ausreichen, um die aus versteuertem Einkommen geleisteten Teile der Rentenversicherungsbeiträge zu kompensieren. 

Da dürfte nichts, das passt definitiv nicht. Ich zahle mit Jahrgang 72 wohl sofort auf 100 % der Rente Steuern, habe aber auch viele Jahr 100 % der Beitrage versteuern dürfen.  ???

Kaiser80

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« Antwort #446 am: 21.12.2022 10:21 »
Nein, du hast keine Beiträge versteuert ;) Du durftest sie nur nicht (vollumfänglich) steuerlich geltend machen... Mit dem Aktuellen Jahressteuergesetz wird die volle steuerliche Berücksichtigung von Rentenbeiträgen ab 2023 statt ab 2025 vorgezogen.
Zitat: "Dies ist der erste Schritt, um die sogenannte Doppelbesteuerung von Renten zu vermeiden. Der zweite Schritt - die zeitliche Streckung bei der Besteuerung der Renten - ist in Arbeit. Diese Regelung wird etwas später umgesetzt, jedoch ebenfalls ab 2023 gelten."

WasDennNun

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« Antwort #447 am: 21.12.2022 10:24 »
Es gab doch wesentlich höhere Absetzungsmöglichkeiten vor Besteuerung zu Kohl`schen Zeiten, oder ist das eine Legende?
En Detail keine Ahnung. "Mein" erster Kanzler als Erwachsener war eine gewisser Schröder
Mein erstes mal das ich mir Politik im TV angesehen habe, war das Misstrauensvotum vom Kohl, da war ich aber auch noch nicht erwachsen.

Aber das es mehr Absetzmöglichkeiten für einen Angestellten seinerzeit gab ist mEn Legende.

ACDSee

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Antw:Tarifverhandlungen - Wunschvorstellungen vs. Realität
« Antwort #448 am: 21.12.2022 11:05 »
Mal vorweg ich gönne es jedem Beamten, dass er nun aufgrund das Abstandsgebot zum Bürgergeld und der Erhöhung der Kinderzulage mehr Geld bekommt. Aber man sollte das auch bei der Tarifverhandlung mal bedenken, dass die Spanne für zwischen den Angestellten und Beamten immer weiter auseinander geht. Gerade wenn zwei Personen die selbe Tätigkeit haben. Mittelfristig wird das weiter zu Unmut zwischen den beiden Gruppen führen.

Du beschreibst hier drei interessante Probleme im Zusammenhang:

1. Beamte und Angestellte mit identischer Tätigkeit (Warum wird sowas als normal angesehen?)

2. Auswirkungen von Tarifverhandlungen auf Beamte (diese haben vom Berufsverständnis her nichts mit der Auseinandersetzung zwischen AG und AN nichts zu tun)

3. Die nicht verfassungsgemäße Alimentation (die u. A. aufgrund der Übertragung von sehr schwachen Tarifabschlüssen auf Beamte ausgelöst wurde.)

Wenn ich die drei Punkte betrachte komme ich zu dem Ergebnis, dass Beamte und Tarifangestellte eben nicht beliebig dieselben Aufgaben erfüllen sollten, dann würde diese Debatte um die Bezahlung auch enden.

BAT

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Antw:Tarifverhandlungen - Wunschvorstellungen vs. Realität
« Antwort #449 am: 21.12.2022 11:12 »
Nein, du hast keine Beiträge versteuert ;) Du durftest sie nur nicht (vollumfänglich) steuerlich geltend machen... Mit dem Aktuellen Jahressteuergesetz wird die volle steuerliche Berücksichtigung von Rentenbeiträgen ab 2023 statt ab 2025 vorgezogen.
Zitat: "Dies ist der erste Schritt, um die sogenannte Doppelbesteuerung von Renten zu vermeiden. Der zweite Schritt - die zeitliche Streckung bei der Besteuerung der Renten - ist in Arbeit. Diese Regelung wird etwas später umgesetzt, jedoch ebenfalls ab 2023 gelten."

Die Frage ist nur, ist das sachgerecht? Wird damit wirklich die "Doppelbesteuerung" vermieden? Wenn ich mit Rentenjahrgang 2039 99 % versteuern darf, kann ich mir nicht vorstellen, das diese auch mit den neuen Beschlüssen passt. Es sei denn, erst ab 2050 oder 2060 wird die Rente voll versteuert...