Autor Thema: Tarifverhandlungen - Wunschvorstellungen vs. Realität  (Read 109842 times)

AndreasS

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Antw:Tarifverhandlungen - Wunschvorstellungen vs. Realität
« Antwort #450 am: 21.12.2022 11:13 »
Es gab doch wesentlich höhere Absetzungsmöglichkeiten vor Besteuerung zu Kohl`schen Zeiten, oder ist das eine Legende?
En Detail keine Ahnung. "Mein" erster Kanzler als Erwachsener war eine gewisser Schröder
Mein erstes mal das ich mir Politik im TV angesehen habe, war das Misstrauensvotum vom Kohl, da war ich aber auch noch nicht erwachsen.

Aber das es mehr Absetzmöglichkeiten für einen Angestellten seinerzeit gab ist mEn Legende.

Zumindest für Eigenheimerwerber und Bauherren (natürlich egal ob Angestellte/Arbeiter ÖD oder PW) gab es bis in die 2000 Jahre die Möglichkeit der Abschreibung nach § 7b bzw. nach § 10e EStG. Die hatten sich damals gelohnt. Das hat das zu versteuernde Einkommen über Jahre stark gemindert.

Keeper83

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Antw:Tarifverhandlungen - Wunschvorstellungen vs. Realität
« Antwort #451 am: 21.12.2022 11:14 »
Freut mich zu lesen, dass für die Mehrheit des Forums Solidarität ein hohes Gut ist.
Das mag daran liegen, dass der öffentliche Dienst genauso wie die Subjekte der Fürsorge am Tropf derjenigen hängen, die den Laden am Laufen halten. Mit anderer Leute Geld lässt es sich leicht wohltätig sein.

Wie kommst du zu der Auffassung, dass Mitarbeitende des öffentlichen Dienstes nicht dazu beitragen, "den Laden am Laufen zu halten", was auch immer das heißen soll?
Ich habe nicht behauptet, dass sie nicht dazu "beitragen", den Laden am Laufen zu halten.

Du hast gesagt, dass die Mitarbeitenden im öffentlichen Dienst "am Tropf derjenigen hängen, die den Laden am Laufen halten". Wie soll das anders zu verstehen sein?
So wie ich es gesagt habe. Dass man von seinem aus dem Steuertopf finanzierten Gehalt etwas davon wieder an Steuern abführt, hält den Laden nicht am Laufen. Das tun dienigen, die mehr Ressourcen an das Gemeinwesen abgeben, als sie an Geld-, Sach- oder Dienstleistungen von diesem Gemeinwesen erhalten. Und da hat SVA schlicht Recht: Der Maßstab der Aufmerksamkeit sind stets diejenigen, die nehmen, nehmen und noch mehr nehmen. Für die Geber interessiert man sich nur in ihrer Rolle Kuh, die man immer noch ein bisschen mehr melken kann.

Also ich für meinen Teil erbringe für mein Gehalt als Angestellter im öffentlichen Dienst eine enstprechende Gegenleistung. Genauso wie ich es auch als Angestellter in der Privatwirtschaft getan habe.

heike2106

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Antw:Tarifverhandlungen - Wunschvorstellungen vs. Realität
« Antwort #452 am: 21.12.2022 11:20 »

Die Frage ist nur, ist das sachgerecht? Wird damit wirklich die "Doppelbesteuerung" vermieden? Wenn ich mit Rentenjahrgang 2039 99 % versteuern darf, kann ich mir nicht vorstellen, das diese auch mit den neuen Beschlüssen passt. Es sei denn, erst ab 2050 oder 2060 wird die Rente voll versteuert...

ich blicke da ehrlich gesagt nicht durch.
Ich darf nach aktuellen Stand.... 2054 in Rente (voll versteuert). Zahle aber schon seit 2004 Rentenbeiträge, die erst ab 2023 voll absetzbar sind.

Kaiser80

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Antw:Tarifverhandlungen - Wunschvorstellungen vs. Realität
« Antwort #453 am: 21.12.2022 11:27 »
ich blicke da ehrlich gesagt nicht durch.
Ich darf nach aktuellen Stand.... 2054 in Rente (voll versteuert). Zahle aber schon seit 2004 Rentenbeiträge, die erst ab 2023 voll absetzbar sind.
2054... Was da in 32(!) Jahren noch an Gesetzgebungsverfahren, Rechtsprechung und Änderungen in Bezug auf Rente kommt lässt sich ja nicht mal erahnen

Bastel

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Antw:Tarifverhandlungen - Wunschvorstellungen vs. Realität
« Antwort #454 am: 21.12.2022 11:28 »

Die Frage ist nur, ist das sachgerecht? Wird damit wirklich die "Doppelbesteuerung" vermieden? Wenn ich mit Rentenjahrgang 2039 99 % versteuern darf, kann ich mir nicht vorstellen, das diese auch mit den neuen Beschlüssen passt. Es sei denn, erst ab 2050 oder 2060 wird die Rente voll versteuert...

ich blicke da ehrlich gesagt nicht durch.
Ich darf nach aktuellen Stand.... 2054 in Rente (voll versteuert). Zahle aber schon seit 2004 Rentenbeiträge, die erst ab 2023 voll absetzbar sind.

Wie so oft, wurde man die letzten Jahre verarscht...

WasDennNun

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Antw:Tarifverhandlungen - Wunschvorstellungen vs. Realität
« Antwort #455 am: 21.12.2022 11:32 »
Mal vorweg ich gönne es jedem Beamten, dass er nun aufgrund das Abstandsgebot zum Bürgergeld und der Erhöhung der Kinderzulage mehr Geld bekommt. Aber man sollte das auch bei der Tarifverhandlung mal bedenken, dass die Spanne für zwischen den Angestellten und Beamten immer weiter auseinander geht. Gerade wenn zwei Personen die selbe Tätigkeit haben. Mittelfristig wird das weiter zu Unmut zwischen den beiden Gruppen führen.

Du beschreibst hier drei interessante Probleme im Zusammenhang:

1. Beamte und Angestellte mit identischer Tätigkeit (Warum wird sowas als normal angesehen?)

2. Auswirkungen von Tarifverhandlungen auf Beamte (diese haben vom Berufsverständnis her nichts mit der Auseinandersetzung zwischen AG und AN nichts zu tun)

3. Die nicht verfassungsgemäße Alimentation (die u. A. aufgrund der Übertragung von sehr schwachen Tarifabschlüssen auf Beamte ausgelöst wurde.)

Wenn ich die drei Punkte betrachte komme ich zu dem Ergebnis, dass Beamte und Tarifangestellte eben nicht beliebig dieselben Aufgaben erfüllen sollten, dann würde diese Debatte um die Bezahlung auch enden.
Da hast du Recht, es müsste verboten werden, dass TBler hoheitliche Aufgaben übernehmen und Beamte schwerpunktmäßig nicht hoheitliche, dann gäbe es auch keine der hat mehr als ich Problem.

zu 3.
Ich glaube nicht die Übernahme, sondern das Aussetzen vor einigen Jahren hat dazu geführt
und maßgeblich, was die Kinderzulage angeht, die seeeehr späte Erkenntnis, dass die Beamten in den unteren Besoldungsgruppen und -stufen seit vielen Jahren ( über 30 Jahren?)  unterhalb des Existenzminimums leben mussten, wenn sie denn Kind und Kegel hatten.

heike2106

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Antw:Tarifverhandlungen - Wunschvorstellungen vs. Realität
« Antwort #456 am: 21.12.2022 11:36 »
ich blicke da ehrlich gesagt nicht durch.
Ich darf nach aktuellen Stand.... 2054 in Rente (voll versteuert). Zahle aber schon seit 2004 Rentenbeiträge, die erst ab 2023 voll absetzbar sind.
2054... Was da in 32(!) Jahren noch an Gesetzgebungsverfahren, Rechtsprechung und Änderungen in Bezug auf Rente kommt lässt sich ja nicht mal erahnen

Meine Kristallkugel klirrt schon vor Anstrengung, aber ich soll ja irgendwie privat vorsorgen...

WasDennNun

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Antw:Tarifverhandlungen - Wunschvorstellungen vs. Realität
« Antwort #457 am: 21.12.2022 11:38 »
Es gab doch wesentlich höhere Absetzungsmöglichkeiten vor Besteuerung zu Kohl`schen Zeiten, oder ist das eine Legende?
En Detail keine Ahnung. "Mein" erster Kanzler als Erwachsener war eine gewisser Schröder
Mein erstes mal das ich mir Politik im TV angesehen habe, war das Misstrauensvotum vom Kohl, da war ich aber auch noch nicht erwachsen.

Aber das es mehr Absetzmöglichkeiten für einen Angestellten seinerzeit gab ist mEn Legende.

Zumindest für Eigenheimerwerber und Bauherren (natürlich egal ob Angestellte/Arbeiter ÖD oder PW) gab es bis in die 2000 Jahre die Möglichkeit der Abschreibung nach § 7b bzw. nach § 10e EStG. Die hatten sich damals gelohnt. Das hat das zu versteuernde Einkommen über Jahre stark gemindert.
Stimmt das gabs damals.

Nannte sich danach Eigenheimzulage und Baukindergeld, oder?

Kaiser80

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Antw:Tarifverhandlungen - Wunschvorstellungen vs. Realität
« Antwort #458 am: 21.12.2022 11:44 »
Nannte sich danach Eigenheimzulage und Baukindergeld, oder?
Nein. 7b bzw 10e waren Abzugsbeträge bei der Einkommensteuer, die Eigenheimzulage wurde "cash" in Raten ausgezahlt. War systemisch anders gestaltet. Na ja, hinterm Pflug. Meine Eltern sagen mir immer wieder wie wichtig in den 90er Jahren die Eigenheimzulage für sie war.


BAT

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Antw:Tarifverhandlungen - Wunschvorstellungen vs. Realität
« Antwort #459 am: 21.12.2022 11:50 »

Wie so oft, wurde man die letzten Jahre verarscht...

Das wäre halt die Frage. Kann das überhaupt objektiv überblickt werden, wann eine "Doppelbesteuerung" erfolgt? Bei so vielen unterschiedlichen Lebensläufen. Zumal es ja vielleicht nicht mal darauf ankommt, ob man jahrelang die Beiträge nicht oder nicht vollständig absetzen konnte und dann sofort die komplette Rente versteuern muss?

Ansonsten sollte sich der Staat aus konkreten Förderungen heraushalten, sondern einfach mehr Netto vom Brutto lassen. Böse Zungen munkelten seinerzeit, dass die Hälfte der Eigenheimzuläge bei den Baubetrieben verblieben ist (Angebot und Nachfrage).

Kaiser80

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Antw:Tarifverhandlungen - Wunschvorstellungen vs. Realität
« Antwort #460 am: 21.12.2022 11:53 »
Böse Zungen munkelten seinerzeit, dass die Hälfte der Eigenheimzuläge bei den Baubetrieben verblieben ist (Angebot und Nachfrage).
Ne, die verblieb neben den SV-Beiträgen und der Lohnsteuer bei den Schwarzarbeitern/Schattenwirtschaft ;D

BAT

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Antw:Tarifverhandlungen - Wunschvorstellungen vs. Realität
« Antwort #461 am: 21.12.2022 11:59 »
Oder bei den Maklern/ Verkäufern. Die gab es ja auch für Bestandsimmoblien.  ;)

Und die andere Hälfte ging an das Land in Form der Grunderwerbssteuer.   ::)

E15

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Antw:Tarifverhandlungen - Wunschvorstellungen vs. Realität
« Antwort #462 am: 21.12.2022 12:54 »
Glaskugel

2023 - 3,5 % Erhöhung - dafür Einmalzahlung. E1-E8 1200, E9A - E12 800 Euro - E13 + E15 400 Euro
2024 - 3,5 % Erhöhung und nochmal Einmalzahlung. E1-E8 800 Euro, E9A - E12 600 Euro - E13 + E15 200 Euro
Wegen Fachkräftemangel wird die Arbeitszeit auf 40 bzw. 41 Stunden hochgesetzt (je nach Alter). Ab 60 - 39 Std. Das "Weihnachtsgeld" wird zu dem ab 2025 gesenkt. Die Stufe 7 wird eingeführt, um alte Mitarbeiter zu halten. Dafür gibt es ab 65 Jahre 5 Tage Extraurlaub.


WasDennNun

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Antw:Tarifverhandlungen - Wunschvorstellungen vs. Realität
« Antwort #463 am: 21.12.2022 12:57 »
Ansonsten sollte sich der Staat aus konkreten Förderungen heraushalten, sondern einfach mehr Netto vom Brutto lassen. Böse Zungen munkelten seinerzeit, dass die Hälfte der Eigenheimzuläge bei den Baubetrieben verblieben ist (Angebot und Nachfrage).
so wie die 10b auch dort verblieben ist, gleiches Angebot und gleiche Nachfrage.
10b hat natürlich den Menschen mit hoher Steuerlast mehr Geld "geschenkt" als die Eigenheimzulage, die wurde ja Nominal ausgezahlt und hat den Menschen die nicht wirklich noch Steuern zahlen und durch ein mehr Netto vom Brutto nicht so viel mehr bekommen würden, es durchaus ermöglicht was zu kaufen.

Philipp

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Antw:Tarifverhandlungen - Wunschvorstellungen vs. Realität
« Antwort #464 am: 21.12.2022 13:02 »
Glaskugel

2023 - 3,5 % Erhöhung - dafür Einmalzahlung. E1-E8 1200, E9A - E12 800 Euro - E13 + E15 400 Euro
2024 - 3,5 % Erhöhung und nochmal Einmalzahlung. E1-E8 800 Euro, E9A - E12 600 Euro - E13 + E15 200 Euro
Wegen Fachkräftemangel wird die Arbeitszeit auf 40 bzw. 41 Stunden hochgesetzt (je nach Alter). Ab 60 - 39 Std. Das "Weihnachtsgeld" wird zu dem ab 2025 gesenkt. Die Stufe 7 wird eingeführt, um alte Mitarbeiter zu halten. Dafür gibt es ab 65 Jahre 5 Tage Extraurlaub.

Lachen oder Weinen? Lachen oder Weinen?????

Aber da wir hier ja eh alle nur um die Wetter glaskugeln schiebe ich das mal in die Kiste mit der Aufschrift "Satire".

Die Einmalzahlung sollte sich an der LOB orientieren und nach Leistung vergeben werden. Je höher die EG desto mehr Verantwortung, desto höher der Betrag.

Ich sähe nicht ein, warum eine EG14 400€ haben sollte und eine EG1 1200€.
Jeder kann sich fortbilden, umorientieren, aufsteigen in gewissem Grade wenn er mehr Geld benötigt.
Gerne auch eine andere Verteilkurve:
hohe EG mittelhohe Beträge, niedere EG gar nicht, mittlere EG die höchsten Beträge.
Mittlere EG (7-10) gibts am häufigsten in den Verwaltungen und die machen i.d.R. auch die meiste Arbeit.