Wer hätte behauptet, die Attestierung einer AU sei Vertragsbruch? Und ich liege in keiner Weise daneben. Es kommt nicht darauf an, ob Du in Verabredung mit oder Täuschung Deines Vorgesetzten oder Arztes Dir eine Bescheinigung oder Erlaubnis erschleichst. Es kommt darauf an, dass Du nicht AU bist und Dir die Entgeltfortzahlung erschleichst. Und ob Dir das nachgewiesen werden kann oder Du Dir das anderweitig schönredest, ändert nichts an der Widerwärtigkeit und verachtenswerten Charakterlosigkeit. Ebenso, wenn Du nicht die Leistung mittlerer Art und Güte erbringst.