Autor Thema: Tarifverhandlungen - Wunschvorstellungen vs. Realität  (Read 109518 times)

SVAbackagain

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Antw:Tarifverhandlungen - Wunschvorstellungen vs. Realität
« Antwort #690 am: 30.12.2022 09:15 »
Es geht nicht um Konsequenzen. Es geht um die Verwerflichkeit des Tuns und moralische Degeneriertheit. Oder ist es nicht weiter schlimm, wenn ich Dich ermorde, erwartungsgemäß nicht erwischt werde und es somit strafrechtlich folgenlos bleibt?

Schmitti

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Antw:Tarifverhandlungen - Wunschvorstellungen vs. Realität
« Antwort #691 am: 30.12.2022 09:20 »
Die Arbeitgeber neigen bei dem ganzen eher zur Zurückhaltung ... aus Kostengründen.
Die Vertreter der Arbeitgeber zumindest. Mein ehemaliger (kommunaler) Arbeitgeber hatte in der letzten Tarifrunde z.B. die Busse bereitgestellt, um die Erzieherinnen aus den Kitas zu Streikveranstaltungen zu bringen, weil man die Personalgewinnung in dem Bereich damals schon als großes Problem sah.

Andererseits war das auch ein AG, wenn man dem eine AU über die ganze Woche vorlegte, aber sich Donnerstags/Freitags fit genug zum Arbeiten sah, musste der erst prüfen, ob man dann überhaupt arbeiten dürfte und dabei versichert wäre  ::)

Matti101

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Antw:Tarifverhandlungen - Wunschvorstellungen vs. Realität
« Antwort #692 am: 30.12.2022 09:28 »
...Straftaten sind nahezu immer schlimm, vor allem für die Opfer. Auch grenzenlose AU Beschenigungen führen zu Defiziten in den behördlichen Arbeitsabläufen und die wenigen verbleibenden Kollegen (sofern überhaupt noch welche da sind) müssen es mit kompensieren.

Deshalb geht es um die Frage, wie möglichen Demoralisierungstenden vorgebeut werden kann.... z. B. durch zufriedene Beschäftigte, ein inflationsausgleichendes Tarifergebnis u. a. 

SVAbackagain

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Antw:Tarifverhandlungen - Wunschvorstellungen vs. Realität
« Antwort #693 am: 30.12.2022 09:31 »
Nein, darum geht es nicht. Es geht um Vertragsbrecher, Arbeitszeitbetrüger und ähnlichen Abschaum, deren verwerfliches Tun und die moralische Verderbtheit ihrer Apologeten.

Matti101

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« Antwort #694 am: 30.12.2022 09:36 »
Nein, darum geht es nicht. Es geht um Vertragsbrecher, Arbeitszeitbetrüger und ähnlichen Abschaum, deren verwerfliches Tun und die moralische Verderbtheit ihrer Apologeten.

...wenn Menschen mit ihren Arbeitsbedingungen zufrieden sind, Sinn- und Identitätsstiftung in ihrer Arbeit erfahren und die sozialen Bezüge (Verhältnis zu Vorgesetzten und Kollegen) ausgeglichen sind, kann ich mir keine arbeitsbezogenen Demoralisierungstendenzen vorstellen.

Nordheidjer74

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Antw:Tarifverhandlungen - Wunschvorstellungen vs. Realität
« Antwort #695 am: 30.12.2022 09:37 »
....

Prognose: 1000€ Einmalzahlung und dann 4% mehr ab September 2023. Dann 500€ Anfang 2024 und 3% mehr ab Juni 2024. Natürlich 24 Monate Laufzeit denn hat jemals Verdi die 12 Monate bekommen?

Mit einem Ergebnis in der Größenordnung rechne ich auch. Vielleicht ist sogar noch eine Staffelung der Einmalzahlungen nach Entgeltstufen zu befürchten. 


SVAbackagain

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Antw:Tarifverhandlungen - Wunschvorstellungen vs. Realität
« Antwort #696 am: 30.12.2022 09:40 »
Nein, darum geht es nicht. Es geht um Vertragsbrecher, Arbeitszeitbetrüger und ähnlichen Abschaum, deren verwerfliches Tun und die moralische Verderbtheit ihrer Apologeten.

...wenn Menschen mit ihren Arbeitsbedingungen zufrieden sind, Sinn- und Identitätsstiftung in ihrer Arbeit erfahren und die sozialen Bezüge (Verhältnis zu Vorgesetzten und Kollegen) ausgeglichen sind, kann ich mir keine arbeitsbezogenen Demoralisierungstendenzen vorstellen.

Was schlicht völlig irrelevant ist, Herr Apologet!

Matti101

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« Antwort #697 am: 30.12.2022 09:43 »
Die Arbeitgeber neigen bei dem ganzen eher zur Zurückhaltung ... aus Kostengründen.
Die Vertreter der Arbeitgeber zumindest. Mein ehemaliger (kommunaler) Arbeitgeber hatte in der letzten Tarifrunde z.B. die Busse bereitgestellt, um die Erzieherinnen aus den Kitas zu Streikveranstaltungen zu bringen, weil man die Personalgewinnung in dem Bereich damals schon als großes Problem sah.

Andererseits war das auch ein AG, wenn man dem eine AU über die ganze Woche vorlegte, aber sich Donnerstags/Freitags fit genug zum Arbeiten sah, musste der erst prüfen, ob man dann überhaupt arbeiten dürfte und dabei versichert wäre  ::)

...so kenne ich das auch. Unser Arbeitgeber verlangt bei vorzeitiger Genesung ein ärztliches Attest (eine Gesundschreibung), wenn man vor Ende der ursprünglich festgelegten AU seine Arbeit wieder aufnehmen möchte.

SVAbackagain

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Antw:Tarifverhandlungen - Wunschvorstellungen vs. Realität
« Antwort #698 am: 30.12.2022 09:46 »
Eine „Gesundschreibung“ gibt es nicht.

Matti101

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« Antwort #699 am: 30.12.2022 09:47 »
Nein, darum geht es nicht. Es geht um Vertragsbrecher, Arbeitszeitbetrüger und ähnlichen Abschaum, deren verwerfliches Tun und die moralische Verderbtheit ihrer Apologeten.

...wenn Menschen mit ihren Arbeitsbedingungen zufrieden sind, Sinn- und Identitätsstiftung in ihrer Arbeit erfahren und die sozialen Bezüge (Verhältnis zu Vorgesetzten und Kollegen) ausgeglichen sind, kann ich mir keine arbeitsbezogenen Demoralisierungstendenzen vorstellen.

Was schlicht völlig irrelevant ist, Herr Apologet!

Aha...Arbeitsbedingungen sind irrelevant - auf die Bewerberauswahl, die Fluktuation unter den Beschäftigten und den Erhalt der gesundheitlichen Arbeitsfähigkeit? Da hat wohl die Arbeitssoziologie seit der Industrialisierung ihre Aufgaben nicht so richtig erfüllt?

SVAbackagain

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Antw:Tarifverhandlungen - Wunschvorstellungen vs. Realität
« Antwort #700 am: 30.12.2022 09:50 »
Darum geht es nicht. Es geht um Vertragsbrecher, Arbeitszeitbetrüger und ähnlichen Abschaum, deren verwerfliches Tun und die moralische Verderbtheit ihrer Apologeten.

WasDennNun

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Antw:Tarifverhandlungen - Wunschvorstellungen vs. Realität
« Antwort #701 am: 30.12.2022 09:50 »
...wem interessiert es, wenn demoralisierte Beschäftigte bis zum letzten Tag der AU-Bescheinigung zu Hause bleiben, auch wenn sie schon ein paar Tage eher wieder genesen sind? Welche Konsequenzen hat das im arbeitsrechtlichen Sinn bzw. im Zusammenhang mit der Weiterbeschäftigung im öD? Konsequenzen hat es nur, wenn schwarz auf weiß ein amtsärztlicher Nachweis in der Personalakte vorliegt....
Nein, es reicht auch ein anderer Nachweis aus für eine Abmahnung/Kündigung bei vorgetäuschter AU, dazu gibt es genug Urteile.

Matti101

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« Antwort #702 am: 30.12.2022 09:50 »
Eine „Gesundschreibung“ gibt es nicht.

...eine "Gesundschreibung" im amtlichen Sinne gibt es tatsächlich nicht. Aber es muss bei unserem Arbeitgeber ein Attest vorgelegt werden, wenn man vor Ende des ursprünglichen AU - Zeitraumes an seinen Arbeitsplatz zurückkehren möchte.

SVAbackagain

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« Antwort #703 am: 30.12.2022 09:51 »
Nein.

WasDennNun

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« Antwort #704 am: 30.12.2022 09:53 »
Die Arbeitgeber neigen bei dem ganzen eher zur Zurückhaltung ... aus Kostengründen.
Die Vertreter der Arbeitgeber zumindest. Mein ehemaliger (kommunaler) Arbeitgeber hatte in der letzten Tarifrunde z.B. die Busse bereitgestellt, um die Erzieherinnen aus den Kitas zu Streikveranstaltungen zu bringen, weil man die Personalgewinnung in dem Bereich damals schon als großes Problem sah.

Andererseits war das auch ein AG, wenn man dem eine AU über die ganze Woche vorlegte, aber sich Donnerstags/Freitags fit genug zum Arbeiten sah, musste der erst prüfen, ob man dann überhaupt arbeiten dürfte und dabei versichert wäre  ::)

...so kenne ich das auch. Unser Arbeitgeber verlangt bei vorzeitiger Genesung ein ärztliches Attest (eine Gesundschreibung), wenn man vor Ende der ursprünglich festgelegten AU seine Arbeit wieder aufnehmen möchte.
Die Unfähigkeit der Personalabteilungen im öD sind bekannt.