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Höhergruppierung und Garantiebetrag

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Franzi89:
Guten Tag,
ich bin neu hier und erhoffe mir einige Hilfestellungen zum Verständnis bei meiner Abrechnung.
Folgendes Anliegen:
Ich wurde zum 15.10.22 von einer TV-L E6 Stufe 4 in die 9a Stufe 2 gruppiert.  Für den Monat Oktober habe ich nun im November eine Nachzahlung  von 47,60 € ausbezahlt bekommen (Differenz 15.10.22 - 31.10.22).
Leider verstehe ich das mit dem Garantiebetrag nicht so ganz. Ab November hab ich eine 38h Stelle. Hier beträgt mein Brutto 3.113,45 € also auch ohne Garantiebetrag.
Bei der Jahressonderzahlung würden mir 74,350 % 12/12 zugrunde gelegt - meiner Meinung auch nicht ganz richtig da ja Juli, August und September für die Berechnung zählen und zu diesem Zeitpunkt hatte ich ja noch die E6 Stufe 4.
Zumindest hätte man hier ja 10/12 und 2/12 machen können. Also ihr seht - etwas kompliziert - finde ich als "nicht-Personaler" zumindest.

Ich hoffe auf Hilfe und verbleibe mit freundlichen Grüßen
UND einen schönen 2. Advent

Isie:
EG 9a Stufe 2 ist korrekt. Da der Höhergruppierungsgewinn niedriger als der Garantiebetrag ist, bekommst du weiter dein altes Entgelt plus Garantiebetrag 180 €, natürlich nur teilzeitanteilig. Im Monat der Höhergruppierung steht dir das neue Entgelt, d. h. der Garantiebetrag für den vollen Monat zu. Die JSZ ist auf der Basis von EG 6 zu berechnen.

Franzi89:
Vielen Dank für die schnelle Information.
Haben Sie hier evtl. einen Paragraphen für mich?
Anbringen muss ich ja nun, dass die JSZ falsch berechnet wurde.
Wird bei der Eingruppierung die E6 Stufe 4 + Garantiebetrag gewährt oder wird hier die E8 Stufe 3 zu Grunde gelegt?
Ich sehe auf meiner Abrechnung leider nur die Nachberechnung anteilig für Oktober und die prozentuale Berechnung der JSZ.
Für November habe ich die 38h + vwl von der E9a Stufe 2 bekommen.
Einstellungsdatum wurde auch auf den 15.10.22 geändert.

Isie:
Wenn das Einstellungsdatum geändert wurde, deutet das darauf hin, dass dein Arbeitgeber nicht von einer Höhergruppierung, sondern von einer Neueinstellung ausgegangen ist. War dein ursprüngliches Arbeitsverhältnis befristet und hast du am 15.10.2022 ein neues Arbeitsverhältnis begonnen? Wenn das tatsächlich so ist, steht dir kein Garantiebetrag zu, sondern du bekommst das Entgelt der EG 9a aus der vereinbarten Stufe. Die Jahressonderzahlung würde dann auch komplett aus EG 9a berechnet. Eine anteilige Berechnung für zwei nacheinander bestehende Arbeitsverhältnisse gibt es nicht.

Franzi89:
Also auf meiner letzten Stelle war ich unbefristet seit 2013.
Ich habe auch nur einen Änderungsvertrag bekommen mit dem Passus - höhere Tätigkeiten - Änderung von 6 auf 9a.

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