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Höhergruppierung und Garantiebetrag

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SVAbackagain:
Eine Höhergruppierung ist die Eingruppierung in eine höhere Entgeltgruppe, § 17 Abs. 4 TV-L. Ob man das neu oder alt oder kalifumdolixuiopertesa nennt, ändert nichts.

Franzi89:
Das hat in dem Zusammenhang, dass ich jetzt einen neuen Posten habe - im gleichen Amt - aber nichts zu tun oder?
Ich werde morgen noch mal zur Personalabteilung gehen und nachfragen. Komisch finde ich den Sachverhalt trotzdem ... Mit dem Argument -Sie wurden neu eingruppiert-

Isie:
Eine neue Eingruppierung, die nicht unter § 17 Abs. 4 fällt, gibt es während eines fortbestehenden Arbeitsverhältnisses nicht.

Franzi89:
Hallo Leute  :),
vielen Dank erstmal noch für die hilfreichen Tipps. 
Heute beim Personal gewesen - keine Einsicht - nur die Aussage - Ihnen steht das ab 1.10 nicht zu - sieht die Abrechnung auch so - deswegen neu gruppiert weil Höhergruppierungen lt. Aussage in der Mitte des Monats nicht möglich sind. Naja ist ja unter Paragraph 17 geregelt.
Ich hab da aber noch eine andere Frage: inwieweit habe ich durch dieses hin und her und 9a Stufe 2 und 6 Stufe 4 und Garantiebetrag eigentlich einen Vor- bzw. Nachteil? Und wird der Garantiebetrag von E8 Stufe 3 genommen?
Vielen Dank!

SVAbackagain:
Das Problem rückt eine Lohnklage beim zuständigen Arbeitsgericht schnell gerade.

Welches Hin und her? Der Garantiebetrag steht zusätzlich zum Entgelt der E6/4 zu.

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