Autor Thema: Kündigungsfrist  (Read 2798 times)

Zitroneneis2

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Kündigungsfrist
« am: 05.12.2022 13:48 »
Ich arbeite an einer Hochschule auf einer 55% Stelle. Der Arbeitsinhalt der Stelle ist wesentlich höher, sodass ich nur durch unglaubliche Anstrengung den Inhalt in der Zeit schaffen kann. Regelmäßig arbeite ich Überzeit, die ich auf ca. drei Wochen/15 Tage pro Jahr schätze. Ich arbeite jetzt seit ca. 7 Jahre auf der Stelle und war damit trotz allem zufrieden. Seit letztem Jahr haben wir einen neuen Dekan, der seitdem (zuvor war er der Studiengangleiter der von mir betreuten Studiengänge) regelmäßig mit mir heftige Streits anfängt. Der jetzige Studiengangleiter überträgt mir immer mehr Aufgaben (die eigentlich er machen sollte (z.B. Vorbereitung von Berufungsverfahren), zudem habe ich noch einen Lehrauftrag.
Ich habe auch in den vergangenen 12 Monate private Probleme (Betreuungsfall) und wollte jetzt aufgrund der ganzen Misere, die mich persönlich sehr angreift, kündigen. Ich mich bisher nicht krankgemeldet (obwohl es mir sehr schlecht geht), weil ich mich für meine Stelle sehr verantwortlich fühle.

Die Kündigung habe ich auf Ende des 1. Qts. 2023 eingereicht. Die Personalabteilung hat mir nun mitgeteilt, dass ich eine Kündigungsfrist von 6 Monaten auf Quartalsende habe, da ich zuvor auf verschiedenen befristeten Verträgen beim Land angestellt war. Ich will unbedingt zu diesem Termin aus dem Vertrag, da ich ja nur zu Semesterende kündigen kann, ich aber im Sommersemester 2023 meinen einen Lehrauftrag nicht mehr halten will.

Die Personalabteilung hat mir jetzt gesagt, dass ich einen Antrag auf einen Aufhebungsvertrag stellen kann, aber ich habe die Befürchtung, dass dieser abgelehnt werden könnte, da meine Vorgesetzte bösartig sind und behaupten könnten, dass sie so schnell keine Nachfolge für mich finden können. Ich will nach dem 31. März 2023 nicht mehr arbeiten, ich bin einfach fertig und will eine längere Auszeit nehmen.

Ich bin so verzweifelt, ich lass mich vom Arbeitgeber nicht zur Einhaltung des Vertrags zwingen, weil ich das nicht mehr leisten kann. Ich werde nach dem 31.03. einfach nicht mehr hingehen.
Habt ihr vielleicht einen besseren Vorschlag für mich?

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Antw:Kündigungsfrist
« Antwort #1 am: 05.12.2022 14:12 »
Ich arbeite an einer Hochschule auf einer 55% Stelle. Der Arbeitsinhalt der Stelle ist wesentlich höher, sodass ich nur durch unglaubliche Anstrengung den Inhalt in der Zeit schaffen kann. Regelmäßig arbeite ich Überzeit, die ich auf ca. drei Wochen/15 Tage pro Jahr schätze. Ich arbeite jetzt seit ca. 7 Jahre auf der Stelle und war damit trotz allem zufrieden. Seit letztem Jahr haben wir einen neuen Dekan, der seitdem (zuvor war er der Studiengangleiter der von mir betreuten Studiengänge) regelmäßig mit mir heftige Streits anfängt. Der jetzige Studiengangleiter überträgt mir immer mehr Aufgaben (die eigentlich er machen sollte (z.B. Vorbereitung von Berufungsverfahren), zudem habe ich noch einen Lehrauftrag.
Ich habe auch in den vergangenen 12 Monate private Probleme (Betreuungsfall) und wollte jetzt aufgrund der ganzen Misere, die mich persönlich sehr angreift, kündigen. Ich mich bisher nicht krankgemeldet (obwohl es mir sehr schlecht geht), weil ich mich für meine Stelle sehr verantwortlich fühle.

Die Kündigung habe ich auf Ende des 1. Qts. 2023 eingereicht. Die Personalabteilung hat mir nun mitgeteilt, dass ich eine Kündigungsfrist von 6 Monaten auf Quartalsende habe, da ich zuvor auf verschiedenen befristeten Verträgen beim Land angestellt war. Ich will unbedingt zu diesem Termin aus dem Vertrag, da ich ja nur zu Semesterende kündigen kann, ich aber im Sommersemester 2023 meinen einen Lehrauftrag nicht mehr halten will.

Die Personalabteilung hat mir jetzt gesagt, dass ich einen Antrag auf einen Aufhebungsvertrag stellen kann, aber ich habe die Befürchtung, dass dieser abgelehnt werden könnte, da meine Vorgesetzte bösartig sind und behaupten könnten, dass sie so schnell keine Nachfolge für mich finden können. Ich will nach dem 31. März 2023 nicht mehr arbeiten, ich bin einfach fertig und will eine längere Auszeit nehmen.

Ich bin so verzweifelt, ich lass mich vom Arbeitgeber nicht zur Einhaltung des Vertrags zwingen, weil ich das nicht mehr leisten kann. Ich werde nach dem 31.03. einfach nicht mehr hingehen.
Habt ihr vielleicht einen besseren Vorschlag für mich?
Ja. Die Arbeit wie vertraglich vereinbart ausführen. Mittlerer Art und Güte im Umfang der vereinbarten Wochenstunden. Mehr Aufgaben führen nicht zu mehr Arbeitszeit sondern allenfalls zu mehr Sachen, die liegenbleiben.

JesuisSVA

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« Antwort #2 am: 06.12.2022 07:49 »
Warum solltest Du nur zum Semesterende kündigen können?

Zitroneneis2

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« Antwort #3 am: 06.12.2022 08:03 »
Warum solltest Du nur zum Semesterende kündigen können?

Weil ich einen Lehrauftrag habe und den nicht ein halbes Semester durchführen kann.

Zitat
Ja. Die Arbeit wie vertraglich vereinbart ausführen. Mittlerer Art und Güte im Umfang der vereinbarten Wochenstunden. Mehr Aufgaben führen nicht zu mehr Arbeitszeit sondern allenfalls zu mehr Sachen, die liegenbleiben.

Das geht nicht. Mein Chef verlangt auch, dass ich z.B. klaglos 30 Stunden Mehrarbeit mache, ich könne diese ja dann später abgleiten. Ich habe früher auf einer 75% Stelle bis zu 42 Wochenstunden gearbeitet, normal waren 37 Stunden (statt 30, wie vertraglich abgemacht). Ich kann nichts liegenlassen, das geht bei den Studierenden weg und die können ja nichts dafür. Mehr Stellenprozente gibt es nicht, das hat der Dekan bereits mit der Personalabteilung abgeklärt. Bei uns in der Fakultät ist ein ständiger Kampf, wer was wieviel macht, daher will ich auch gehen.


JesuisSVA

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« Antwort #4 am: 06.12.2022 08:10 »
Warum solltest Du nur zum Semesterende kündigen können?

Weil ich einen Lehrauftrag habe und den nicht ein halbes Semester durchführen kann.

Das ist für die Kündigung des Arbeitsverhältnisses völlig egal.

Zitat
Zitat
Ja. Die Arbeit wie vertraglich vereinbart ausführen. Mittlerer Art und Güte im Umfang der vereinbarten Wochenstunden. Mehr Aufgaben führen nicht zu mehr Arbeitszeit sondern allenfalls zu mehr Sachen, die liegenbleiben.

Das geht nicht. Mein Chef verlangt auch, dass ich z.B. klaglos 30 Stunden Mehrarbeit mache, ich könne diese ja dann später abgleiten. Ich habe früher auf einer 75% Stelle bis zu 42 Wochenstunden gearbeitet, normal waren 37 Stunden (statt 30, wie vertraglich abgemacht). Ich kann nichts liegenlassen, das geht bei den Studierenden weg und die können ja nichts dafür. Mehr Stellenprozente gibt es nicht, das hat der Dekan bereits mit der Personalabteilung abgeklärt. Bei uns in der Fakultät ist ein ständiger Kampf, wer was wieviel macht, daher will ich auch gehen.

Dein Problem ist, dass Du Arbeitgeberprobleme zu Deinen eigenen machst. Die Studierenden sind Objekte Deiner Arbeit. Du musst Dich emotional von ihnen lösen. Du hast keinerlei Verantwortung gegenüber den Studierenden, der Arbeitgeber hat eine. Das Leben von jemandem wird versaut? Arbeitgeberproblem.

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« Antwort #5 am: 06.12.2022 08:24 »
Das geht nicht. Mein Chef verlangt auch, dass ich z.B. klaglos 30 Stunden Mehrarbeit mache, ich könne diese ja dann später abgleiten. Ich habe früher auf einer 75% Stelle bis zu 42 Wochenstunden gearbeitet, normal waren 37 Stunden (statt 30, wie vertraglich abgemacht). Ich kann nichts liegenlassen, das geht bei den Studierenden weg und die können ja nichts dafür. Mehr Stellenprozente gibt es nicht, das hat der Dekan bereits mit der Personalabteilung abgeklärt. Bei uns in der Fakultät ist ein ständiger Kampf, wer was wieviel macht, daher will ich auch gehen.

Dir kann völlig egal sein, was dein Chef verlangt. Die Arbeitszeit ist vertraglich festgelegt und nicht einseitig durch deinen Chef änderbar. Aber warum sollte er etwas ändern, es klappt ja so wie es ist, da du es mit dir machen lässt.

Lass den Stift fallen, wenn die vereinbarte Arbeitszeit vorbei ist, halte das Gemecker vom Chef aus und nach sehr kurzer Zeit wird sich etwas ändern. Nämlich dann, wenn die Studenten dann beim Chef vor der Tür stehen und du schon zu Hause bist.

Albeles

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« Antwort #6 am: 06.12.2022 10:37 »
Ich glaube wenn Du weiterhin alle Probleme abfängst, wird der AG erst recht deinen vorzeitigen Abgang ablehnen. Du erfüllst deinen Job wie oben beschrieben weiter und alles darüber hinaus ist nicht dein Problem. Sollte der Auflösungsvertrag zustande kommen, kannst Du dir ja überlegen weiterhin der Problemlöser für deinen AG zu sein.
Das mit der Kündigungsfrist sollte aber vorher geklärt werden. Nicht mehr zu erscheinen ab Tag X halte für schwierig, wenn Du im Unrecht bist. Was allerdings noch abzuwarten wäre, ob die PA überhaupt das richtig beurteilt.
Schließlich läuft bei euch ja so einiges nicht ganz so rund.

Zitroneneis2

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« Antwort #7 am: 06.12.2022 12:01 »
Zitat
Dir kann völlig egal sein, was dein Chef verlangt. Die Arbeitszeit ist vertraglich festgelegt und nicht einseitig durch deinen Chef änderbar. Aber warum sollte er etwas ändern, es klappt ja so wie es ist, da du es mit dir machen lässt.

Lass den Stift fallen, wenn die vereinbarte Arbeitszeit vorbei ist, halte das Gemecker vom Chef aus und nach sehr kurzer Zeit wird sich etwas ändern. Nämlich dann, wenn die Studenten dann beim Chef vor der Tür stehen und du schon zu Hause bist.

Wie kann ich den Stift fallen lassen, wenn ich bald aus dem Job scheide und ein anständiges Zeugnis brauche? Ich glaube nicht, dass da steht, dass ich über 7 Jahren sehr engagiert gearbeitet habe, wenn ich am Schluss alles hab schleifen lassen??? Klaro, jetzt muss ich durchziehen, aber halt bloß noch bis Ende März.

Update: Ich bekomme auf meine Kündigung einen Brief vom Kanzler (sagt PA).

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« Antwort #8 am: 06.12.2022 12:06 »
Wie kann ich den Stift fallen lassen, wenn ich bald aus dem Job scheide und ein anständiges Zeugnis brauche? Ich glaube nicht, dass da steht, dass ich über 7 Jahren sehr engagiert gearbeitet habe, wenn ich am Schluss alles hab schleifen lassen??? Klaro, jetzt muss ich durchziehen, aber halt bloß noch bis Ende März.

Nun, dann musst du nicht um Rat fragen, wenn du nicht gewillt bist, dein Verhalten zu ändern. Angst (vor einem schlechten Zeugnis) ist da ein schlechter Ratgeber.

Coffee86

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« Antwort #9 am: 06.12.2022 12:15 »
Zitat
Dir kann völlig egal sein, was dein Chef verlangt. Die Arbeitszeit ist vertraglich festgelegt und nicht einseitig durch deinen Chef änderbar. Aber warum sollte er etwas ändern, es klappt ja so wie es ist, da du es mit dir machen lässt.

Lass den Stift fallen, wenn die vereinbarte Arbeitszeit vorbei ist, halte das Gemecker vom Chef aus und nach sehr kurzer Zeit wird sich etwas ändern. Nämlich dann, wenn die Studenten dann beim Chef vor der Tür stehen und du schon zu Hause bist.

Wie kann ich den Stift fallen lassen, wenn ich bald aus dem Job scheide und ein anständiges Zeugnis brauche? Ich glaube nicht, dass da steht, dass ich über 7 Jahren sehr engagiert gearbeitet habe, wenn ich am Schluss alles hab schleifen lassen??? Klaro, jetzt muss ich durchziehen, aber halt bloß noch bis Ende März.

Update: Ich bekomme auf meine Kündigung einen Brief vom Kanzler (sagt PA).

Ja gut... Kündigungen werden meist bei nichtwiss. Personal mit "Kanzlerbriefen" bestätigt. Wer da dann unterschreibt ist da zweitrangig (oftmals werden diese nur zum unterschreiben vorgelegt oder i.A. durch jemanden aus dem Dezernat unterschrieben). Erwarte dir da jetzt nicht zu viel. An Universitäten ist man gerade im Verwaltungsbereich zu 99% eine Nummer - egal was man leistet oder nicht leistet.

Am Ende ... es kann dich kaum einer zwingen zur Arbeit zu gehen. Versuch eine Auflösung zu erwirken. Nimm Resturlaub, ab und an fühlt man sich ja auch mal krank.

Albeles

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« Antwort #10 am: 06.12.2022 12:16 »
Lass Dir doch schonmal ein Zwischenzeugnis ausstellen...Du musst Dich ja schließlich jetzt schon bewerben.
Dann siehst Du ja schonmal wie dein AG tickt und welche Steine er für Dich parat hat. Danach würde ich dann auch handeln. Wenn es top ist, bist Du aus dem Schneider und bist auf das Endzeugnis nicht angewiesen.

JesuisSVA

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« Antwort #11 am: 06.12.2022 12:20 »
Zitat
Dir kann völlig egal sein, was dein Chef verlangt. Die Arbeitszeit ist vertraglich festgelegt und nicht einseitig durch deinen Chef änderbar. Aber warum sollte er etwas ändern, es klappt ja so wie es ist, da du es mit dir machen lässt.

Lass den Stift fallen, wenn die vereinbarte Arbeitszeit vorbei ist, halte das Gemecker vom Chef aus und nach sehr kurzer Zeit wird sich etwas ändern. Nämlich dann, wenn die Studenten dann beim Chef vor der Tür stehen und du schon zu Hause bist.

Wie kann ich den Stift fallen lassen, wenn ich bald aus dem Job scheide und ein anständiges Zeugnis brauche? Ich glaube nicht, dass da steht, dass ich über 7 Jahren sehr engagiert gearbeitet habe, wenn ich am Schluss alles hab schleifen lassen??? Klaro, jetzt muss ich durchziehen, aber halt bloß noch bis Ende März.

Update: Ich bekomme auf meine Kündigung einen Brief vom Kanzler (sagt PA).

Ja gut... Kündigungen werden meist bei nichtwiss. Personal mit "Kanzlerbriefen" bestätigt. Wer da dann unterschreibt ist da zweitrangig (oftmals werden diese nur zum unterschreiben vorgelegt oder i.A. durch jemanden aus dem Dezernat unterschrieben). Erwarte dir da jetzt nicht zu viel. An Universitäten ist man gerade im Verwaltungsbereich zu 99% eine Nummer - egal was man leistet oder nicht leistet.

Warum sollte man eine Kündigung "bestätigen"? Sie ist doch dadurch gekennzeichnet, dass sie eine einseitige empfangsbedürftige Willenserklärung ist. Wenn man Verwaltungsaufwand sparen möchte, sollte man vielleicht mit solchem Unfug aufhören. Ich möchte mir überhaupt nicht vorstellen, wie viel solcher unnötiger Mist kostet.

Coffee86

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« Antwort #12 am: 06.12.2022 13:14 »
Zitat
Dir kann völlig egal sein, was dein Chef verlangt. Die Arbeitszeit ist vertraglich festgelegt und nicht einseitig durch deinen Chef änderbar. Aber warum sollte er etwas ändern, es klappt ja so wie es ist, da du es mit dir machen lässt.

Lass den Stift fallen, wenn die vereinbarte Arbeitszeit vorbei ist, halte das Gemecker vom Chef aus und nach sehr kurzer Zeit wird sich etwas ändern. Nämlich dann, wenn die Studenten dann beim Chef vor der Tür stehen und du schon zu Hause bist.

Wie kann ich den Stift fallen lassen, wenn ich bald aus dem Job scheide und ein anständiges Zeugnis brauche? Ich glaube nicht, dass da steht, dass ich über 7 Jahren sehr engagiert gearbeitet habe, wenn ich am Schluss alles hab schleifen lassen??? Klaro, jetzt muss ich durchziehen, aber halt bloß noch bis Ende März.

Update: Ich bekomme auf meine Kündigung einen Brief vom Kanzler (sagt PA).

Ja gut... Kündigungen werden meist bei nichtwiss. Personal mit "Kanzlerbriefen" bestätigt. Wer da dann unterschreibt ist da zweitrangig (oftmals werden diese nur zum unterschreiben vorgelegt oder i.A. durch jemanden aus dem Dezernat unterschrieben). Erwarte dir da jetzt nicht zu viel. An Universitäten ist man gerade im Verwaltungsbereich zu 99% eine Nummer - egal was man leistet oder nicht leistet.

Warum sollte man eine Kündigung "bestätigen"? Sie ist doch dadurch gekennzeichnet, dass sie eine einseitige empfangsbedürftige Willenserklärung ist. Wenn man Verwaltungsaufwand sparen möchte, sollte man vielleicht mit solchem Unfug aufhören. Ich möchte mir überhaupt nicht vorstellen, wie viel solcher unnötiger Mist kostet.

Das sind meist Standardschreiben wo nur die Daten eingetragen werden (bspw. Kündigung fristgerecht ja/nein - letzter Arbeitstag, Resturlaub, Infos über Austritt usw usf). Der Aufwand ist da doch sehr gering.

Aus der PW kenne ich das aber auch das man eine Art Empfangsbestätigung erhält mit ein paar Zusazinfos.

sebbo83

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Antw:Kündigungsfrist
« Antwort #13 am: 06.12.2022 13:15 »
Warum solltest Du nur zum Semesterende kündigen können?

Weil ich einen Lehrauftrag habe und den nicht ein halbes Semester durchführen kann.

Zitat
Ja. Die Arbeit wie vertraglich vereinbart ausführen. Mittlerer Art und Güte im Umfang der vereinbarten Wochenstunden. Mehr Aufgaben führen nicht zu mehr Arbeitszeit sondern allenfalls zu mehr Sachen, die liegenbleiben.

Das geht nicht. Mein Chef verlangt auch, dass ich z.B. klaglos 30 Stunden Mehrarbeit mache, ich könne diese ja dann später abgleiten. Ich habe früher auf einer 75% Stelle bis zu 42 Wochenstunden gearbeitet, normal waren 37 Stunden (statt 30, wie vertraglich abgemacht). Ich kann nichts liegenlassen, das geht bei den Studierenden weg und die können ja nichts dafür. Mehr Stellenprozente gibt es nicht, das hat der Dekan bereits mit der Personalabteilung abgeklärt. Bei uns in der Fakultät ist ein ständiger Kampf, wer was wieviel macht, daher will ich auch gehen.

Deine Aussagen klingen wirklich schlimm und nach einem toxischen Arbeitsverhältnis. Ich kann nur empfehlen zur Sprechstunde des Personalrates zu gehen. Nur mal eine Kopie der Aufgaben eines Personalrates:

Überwachung:
Eine weitere allgemeine Aufgabe des Personalrates besteht darin, die Durchführung der zugunsten der Beschäftigten geltenden Rechte zu überwachen.

Beschwerde:
Anregungen und Beschwerden von Beschäftigten hat der Personalrat entgegenzunehmen und, falls diese berechtigt erscheinen, durch Verhandlungen mit der Dienststellenleitung auf ihre Erledigung hinzuwirken.


Wenn du vorzeitig beim Personalrat eine Beschwerde einreichst und es zu einem klärend Gespräch kommt, hast du etwas in der Hand, falls du dann abschließend eine schlechte Beurteilung erhältst (weil du eben Hilfe beim Personalrat gesucht hast). Dann gehst du gleich wieder zum Personalrat. Dafür ist er da.


clarion

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« Antwort #14 am: 06.12.2022 23:08 »
Wenn es Dir wirklich schlecht geht, warum nicht einen Arzt aufsuchen?

Ansonsten haben die Vorredner alles gesagt. Arbeitszeitkonto jetzt abbummeln (Habt ihr überhaupt eine Zeiterfassung?), nach der vertraglich vereinbarten Wochenarbeitszeit den Griffel fallen lassen  und keinen zeitraubende Perfektionismus an den Tag legen.

Die Studierenden  kann man freundlich aber bestimmt auf die Teilzeitstelle hinweisen und sie zum Chef weiter schicken.