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[Allg] Antrag auf Gewährung einer amtsangemessenen Alimentation - sinnvoll?

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Erichdoppelpunkt:
Hallo liebe Community,

ich habe folgende Frage an Euch:

Warum sollte man einen Antrag auf Gewährung einer amtsangemessenen Alimentation stellen?

Ich habe das einmalig in 2015 gemacht aber bis heute ist nichts passiert. Sollte der Dienstherr tatsächlich nachträglich eine höhere Besoldung für mich als Beamten auszahlen, dann tut er das doch sicher für alle Beamten, egal ob ein Antrag auf amtsangemessene Alimentation gestellt wurde oder nicht.
Der Dienstherr wird doch nicht die Beamten ungleich behandeln.

Da sich das Jahr nun langsam dem Ende neigt, überlege ich, ob ich wieder mal so einen Antrag einreiche oder nicht. Daher meine Frage nach dem Sinn dahinter.

Vielen Dank und viele Grüße
Erich:

xap:
Willst du deine Ansprüche (auf Geld) wahren, legst du Widerspruch ein. So kurz, so einfach.

flip:

--- Zitat von: Erichdoppelpunkt am 05.12.2022 15:12 ---Hallo liebe Community,

ich habe folgende Frage an Euch:

Warum sollte man einen Antrag auf Gewährung einer amtsangemessenen Alimentation stellen?

Ich habe das einmalig in 2015 gemacht aber bis heute ist nichts passiert. Sollte der Dienstherr tatsächlich nachträglich eine höhere Besoldung für mich als Beamten auszahlen, dann tut er das doch sicher für alle Beamten, egal ob ein Antrag auf amtsangemessene Alimentation gestellt wurde oder nicht.
Der Dienstherr wird doch nicht die Beamten ungleich behandeln.

Da sich das Jahr nun langsam dem Ende neigt, überlege ich, ob ich wieder mal so einen Antrag einreiche oder nicht. Daher meine Frage nach dem Sinn dahinter.

Vielen Dank und viele Grüße
Erich:

--- End quote ---

Möglicherweise wird der Besoldungsgesetzgeber irgendwann eine amtsangemessene Besoldung auf den Weg bringen.
Nur wird das für die Zukunft sein. Wer keinen Widerspruch einlegt, bekommt keine Nachzahlung, ganz einfach.

Und wenn sich gar niemand beschwert, wird an der Besoldung überhaupt nichts geändert. Denk mal drüber nach!

Erichdoppelpunkt:

--- Zitat von: xap am 05.12.2022 15:17 ---Willst du deine Ansprüche (auf Geld) wahren, legst du Widerspruch ein. So kurz, so einfach.

--- End quote ---

genau darauf bezieht sich ja meine Frage: ich kann mir nicht vorstellen, dass der Dienstherr Unterschiede macht, weil dann ja diejenigen, die keinen Widerspruch eingelegt haben, Klage auf Gleichbehandlung einlegen.

Erichdoppelpunkt:

--- Zitat von: flip am 05.12.2022 15:21 ---
--- Zitat von: Erichdoppelpunkt am 05.12.2022 15:12 ---Hallo liebe Community,

ich habe folgende Frage an Euch:

Warum sollte man einen Antrag auf Gewährung einer amtsangemessenen Alimentation stellen?

Ich habe das einmalig in 2015 gemacht aber bis heute ist nichts passiert. Sollte der Dienstherr tatsächlich nachträglich eine höhere Besoldung für mich als Beamten auszahlen, dann tut er das doch sicher für alle Beamten, egal ob ein Antrag auf amtsangemessene Alimentation gestellt wurde oder nicht.
Der Dienstherr wird doch nicht die Beamten ungleich behandeln.

Da sich das Jahr nun langsam dem Ende neigt, überlege ich, ob ich wieder mal so einen Antrag einreiche oder nicht. Daher meine Frage nach dem Sinn dahinter.

Vielen Dank und viele Grüße
Erich:

--- End quote ---

Möglicherweise wird der Besoldungsgesetzgeber irgendwann eine amtsangemessene Besoldung auf den Weg bringen.
Nur wird das für die Zukunft sein. Wer keinen Widerspruch einlegt, bekommt keine Nachzahlung, ganz einfach.

Und wenn sich gar niemand beschwert, wird an der Besoldung überhaupt nichts geändert. Denk mal drüber nach!

--- End quote ---


gabs denn schon mal den fall, dass der besoldungsgesetzgeber im nachhinein die Besoldung geändert hat?

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