Autor Thema: [Allg] Antrag auf Gewährung einer amtsangemessenen Alimentation - sinnvoll?  (Read 5496 times)

Erichdoppelpunkt

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Hallo liebe Community,

ich habe folgende Frage an Euch:

Warum sollte man einen Antrag auf Gewährung einer amtsangemessenen Alimentation stellen?

Ich habe das einmalig in 2015 gemacht aber bis heute ist nichts passiert. Sollte der Dienstherr tatsächlich nachträglich eine höhere Besoldung für mich als Beamten auszahlen, dann tut er das doch sicher für alle Beamten, egal ob ein Antrag auf amtsangemessene Alimentation gestellt wurde oder nicht.
Der Dienstherr wird doch nicht die Beamten ungleich behandeln.

Da sich das Jahr nun langsam dem Ende neigt, überlege ich, ob ich wieder mal so einen Antrag einreiche oder nicht. Daher meine Frage nach dem Sinn dahinter.

Vielen Dank und viele Grüße
Erich:
« Last Edit: 06.12.2022 00:22 von Admin2 »

xap

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Willst du deine Ansprüche (auf Geld) wahren, legst du Widerspruch ein. So kurz, so einfach.

flip

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Hallo liebe Community,

ich habe folgende Frage an Euch:

Warum sollte man einen Antrag auf Gewährung einer amtsangemessenen Alimentation stellen?

Ich habe das einmalig in 2015 gemacht aber bis heute ist nichts passiert. Sollte der Dienstherr tatsächlich nachträglich eine höhere Besoldung für mich als Beamten auszahlen, dann tut er das doch sicher für alle Beamten, egal ob ein Antrag auf amtsangemessene Alimentation gestellt wurde oder nicht.
Der Dienstherr wird doch nicht die Beamten ungleich behandeln.

Da sich das Jahr nun langsam dem Ende neigt, überlege ich, ob ich wieder mal so einen Antrag einreiche oder nicht. Daher meine Frage nach dem Sinn dahinter.

Vielen Dank und viele Grüße
Erich:

Möglicherweise wird der Besoldungsgesetzgeber irgendwann eine amtsangemessene Besoldung auf den Weg bringen.
Nur wird das für die Zukunft sein. Wer keinen Widerspruch einlegt, bekommt keine Nachzahlung, ganz einfach.

Und wenn sich gar niemand beschwert, wird an der Besoldung überhaupt nichts geändert. Denk mal drüber nach!

Erichdoppelpunkt

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Willst du deine Ansprüche (auf Geld) wahren, legst du Widerspruch ein. So kurz, so einfach.

genau darauf bezieht sich ja meine Frage: ich kann mir nicht vorstellen, dass der Dienstherr Unterschiede macht, weil dann ja diejenigen, die keinen Widerspruch eingelegt haben, Klage auf Gleichbehandlung einlegen.


Erichdoppelpunkt

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Hallo liebe Community,

ich habe folgende Frage an Euch:

Warum sollte man einen Antrag auf Gewährung einer amtsangemessenen Alimentation stellen?

Ich habe das einmalig in 2015 gemacht aber bis heute ist nichts passiert. Sollte der Dienstherr tatsächlich nachträglich eine höhere Besoldung für mich als Beamten auszahlen, dann tut er das doch sicher für alle Beamten, egal ob ein Antrag auf amtsangemessene Alimentation gestellt wurde oder nicht.
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Da sich das Jahr nun langsam dem Ende neigt, überlege ich, ob ich wieder mal so einen Antrag einreiche oder nicht. Daher meine Frage nach dem Sinn dahinter.

Vielen Dank und viele Grüße
Erich:

Möglicherweise wird der Besoldungsgesetzgeber irgendwann eine amtsangemessene Besoldung auf den Weg bringen.
Nur wird das für die Zukunft sein. Wer keinen Widerspruch einlegt, bekommt keine Nachzahlung, ganz einfach.

Und wenn sich gar niemand beschwert, wird an der Besoldung überhaupt nichts geändert. Denk mal drüber nach!


gabs denn schon mal den fall, dass der besoldungsgesetzgeber im nachhinein die Besoldung geändert hat?

NWB

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Für die Zukunft werden alle gleich behandelt.
Für die Vergangenheit nur die, die ihrer Besoldung widersprochen haben.
Muss jeder selbst wissen, ob es ihm die 5 Minuten Arbeit wert ist.
Gibt genug Beispiele, wo zigtausend Euro nachgezahlt wurden aufgrund dieser Widersprüche.

was_guckst_du

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genau darauf bezieht sich ja meine Frage: ich kann mir nicht vorstellen, dass der Dienstherr Unterschiede macht, weil dann ja diejenigen, die keinen Widerspruch eingelegt haben, Klage auf Gleichbehandlung einlegen.

...träum weiter! 8)
Gruß aus "Tief im Westen"

Meine Beiträge geben grundsätzlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder und beinhalten keine Rechtsberatung. Meistens sind sie ernster Natur, manchmal aber auch nicht. Bei einer obskuren Einzelfallpersönlichkeit antworte ich auch aus therapeutischen Gründen

Erichdoppelpunkt

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Für die Zukunft werden alle gleich behandelt.
Für die Vergangenheit nur die, die ihrer Besoldung widersprochen haben.
Muss jeder selbst wissen, ob es ihm die 5 Minuten Arbeit wert ist.
Gibt genug Beispiele, wo zigtausend Euro nachgezahlt wurden aufgrund dieser Widersprüche.

hast du mal ein konkretes beispiel (evtl internetlink) dass ich das mal nachlesen kann

Ozymandias

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Gibt genug Beispiele, wo zigtausend Euro nachgezahlt wurden aufgrund dieser Widersprüche.

hast du mal ein konkretes beispiel (evtl internetlink) dass ich das mal nachlesen kann

https://beteiligungsportal.baden-wuerttemberg.de/fileadmin/redaktion/beteiligungsportal/Dokumente/220623_Gesetz_%C3%BCber_die_Anpassung_von_Dienst-_und_Versorgungsbez%C3%BCgen_und_zur_%C3%84nderung_dienstrechtlicher_Vorschriften.pdf

Hier Seite 61

Erichdoppelpunkt

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hast du mal ein konkretes beispiel (evtl internetlink) dass ich das mal nachlesen kann

https://beteiligungsportal.baden-wuerttemberg.de/fileadmin/redaktion/beteiligungsportal/Dokumente/220623_Gesetz_%C3%BCber_die_Anpassung_von_Dienst-_und_Versorgungsbez%C3%BCgen_und_zur_%C3%84nderung_dienstrechtlicher_Vorschriften.pdf

Hier Seite 61


vielen Dank. m.E. betrifft dies aber nicht die besoldung, sondern nur die (Familien)zuschläge

was_guckst_du

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...leg Widerspruch ein oder lass es bleiben ::)
Gruß aus "Tief im Westen"

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Erichdoppelpunkt

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...leg Widerspruch ein oder lass es bleiben ::)

war von deinen insgesamt 2890 hier geschriebenen beiträgen auch mal ein konstruktiver dabei?

was_guckst_du

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...der Letzte besonders...
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LehrerInNRW

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Das BVerG hat doch schon (mehrfach?) entschieden, dass ein Widerspruch zeitnah erfolgen muss. Dann wird es natürlich irgendwann letztinstanzlich entscheiden, dass das Humbug ist.  ::)
Zudem bezieht sich der Gleichbehandlungsgrundsatz nicht auf „gefühlte Sinnhaftigkeit von Widersprüchen“ sondern auf Herkunft, Geschlecht, Religion usw.


Ozymandias

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Für die Vergangenheit nur die, die ihrer Besoldung widersprochen haben.
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hast du mal ein konkretes beispiel (evtl internetlink) dass ich das mal nachlesen kann

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vielen Dank. m.E. betrifft dies aber nicht die besoldung, sondern nur die (Familien)zuschläge

Das ist die Besoldung und in BW wird eben gespart und nur über Familienzuschläge gezahlt und hauptsächlich zeigt es, dass nur Antragsteller, Widerspruchsführer und Kläger Knete bekommen.

Das war die Frage und die wird hier glasklar beantwortet.