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Ausbildung zweimal verlängerbar?
AZU19j:
Guten Tag,
ich versuche mich kurz zu fassen. Ich (W/19) bin in der Ausbildung im öffentl. Dienst.
Aufgrund privater Probleme usw. hab ich leider die Abschlussprüfung als auch erste Wiederholungsprüfung nicht bestanden. Mein Vertrag wurde, aufgrund der Wdh. Prüfung bereits halbjährlich verlängert.
Nach §21 Abs. 3 BBiG (i. V. m. §8 Abs. 2 BBiG) kann man die Ausbildung bis zur nächsten Wdh. Prüfung verlängern, aber höchstens um ein Jahr.
Meine Frage wäre, ob eine erneute Verlängerung auf Antrag möglich bzw. für den AG verbindlich ist, da sich die zweite und letzte Wdh. Prüfung noch in der Einjährigen Frist befinden würde, Anfang 2023.
Laut AG kann er das Ausbildungsverhältnis bei zweitem Verlängerungsantrag freiwillig verlängern. Mir wurde auch schon gesagt dass es abgelehnt wird, ich aber dennoch nach Beendigung des Ausbildungsverhältnisses die Prüfung als Selbstzahlerin wahrnehmen kann.
Die Mitarbeiter der Körperschaft des öffentl. Rechts. geben mir ebenso verschiedene Antworten. Manche meinen man kann höchstens einmal verlängern, manche behaupten dass bei zweitem Antrag der AG die Verlängerung dulden muss.
Kennt sich jemand aus bzw. kann die Bedeutung des §21 Abs. 3 BBiG genau deuten?
Kollegiale Grüße
Maggus:
Hallo AZU19j
ja, auf Antrag muss der Arbeitgeber auch eine weitere Verlängerung akzeptieren, wenn die 2. Wiederholungsprüfung innerhalb des Verlängerungsjahres abgelegt wird. Nach dem Verlängerungsjahr endet das Ausbildungsverhältnis unabhängig vom Ausgang der Abschlussprüfung.
teclis22:
Nicht unterkriegen lassen.
Du packst das.
Keine Ahnung wie Abschlussprüfungen im ÖD laufen.
Bei der IHK haben Azubis einen Prüfungskoordinator. Den anrufen, auf die persönliche Situation hinweisen und nett fragen ob man einen eher menschlich orientierten Prüferausschuss bekommen kann. Die sind dann meist auch etwas besser geschult.
Da du aber eine mehrfach Wiederholerin bist, kommst du ggf. sowieso in so einen Ausschuss. Dennoch: Fragen schadet nicht. Nur sprechenden Menschen kann geholfen werden.
AZU19j:
--- Zitat von: Maggus am 06.12.2022 08:30 ---Hallo AZU19j
ja, auf Antrag muss der Arbeitgeber auch eine weitere Verlängerung akzeptieren, wenn die 2. Wiederholungsprüfung innerhalb des Verlängerungsjahres abgelegt wird. Nach dem Verlängerungsjahr endet das Ausbildungsverhältnis unabhängig vom Ausgang der Abschlussprüfung.
--- End quote ---
Hallo!
Danke für die Rückmeldung. Bist du dir denn 100% das es so ist?
Den Antrag habe ich zwar bereits gestellt und erhalte eh eine Antwort bis Ende Dezember, aber trotzdem frag ich dich mal.
Lg
AZU19j:
--- Zitat von: teclis22 am 06.12.2022 11:42 ---Nicht unterkriegen lassen.
Du packst das.
Keine Ahnung wie Abschlussprüfungen im ÖD laufen.
Bei der IHK haben Azubis einen Prüfungskoordinator. Den anrufen, auf die persönliche Situation hinweisen und nett fragen ob man einen eher menschlich orientierten Prüferausschuss bekommen kann. Die sind dann meist auch etwas besser geschult.
Da du aber eine mehrfach Wiederholerin bist, kommst du ggf. sowieso in so einen Ausschuss. Dennoch: Fragen schadet nicht. Nur sprechenden Menschen kann geholfen werden.
--- End quote ---
Hallo,
das mit dem menschlich orientierten Abschluss ist eine sehr gute Idee, darum wird sich noch gekümmert.
Mir ist aktuell die Verlängerung am wichtigsten, bzw. ob der AG die Ausbildung ein zweites mal, da die 2te Wdh. Prüfung innerhalb der Einjahres Frist ist, verlängern muss auf Antrag und nicht nur freiwillig darf.
Lg
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