Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TVöD Kommunen
Arbeitgeberwechsel, Qualifiziertes Arbeitszeugnis, Stufenzuordnung
superbraz:
Hallo in die Runde...
kurze Frage:
Arbeitsvertrag bei Arbeitgeber A einvernehmlich gekündigt zu Mitte Dezember.
Arbeitsvertrag bei Arbeitgeber B direkt anknüpfend ab dem Folgetag.
Bei AG A > EG6 Stufe 2
Bei AG B > EG9a (andere Tätigkeit), Stufe in Klärung...
AG B fordert ein qualifiziertes Arbeitszeugnis von AG A, um evtl. förderliche Zeiten anzurechnen und die Stufe 2 zu gewähren.
Gem. § 35 TVöD besteht ja Anspruch auf ein schriftliches Zeugnis (Endzeugnis), aber AG A weigert sich (mangels Zeit), hier die genauen Tätigkeiten aufzuführen.
Wie verhält sich das Ganze?
DANKE!
SVAbackagain:
AG B hat keinen Anspruch gegen AG A. Anspruch hat der Beschäftigte.
PiA:
...AG B fordert vom TE ein qualifiziertes Arbeitszeugnis von AG A...
WasDennNun:
Arbeitnehmer stellt selber die Tätigkeitsbeschreibung zusammen und sofern A dies nicht bestätigen will, dann dient dies B als vorläufige Basis für die Einstufung.
B kann doch denjenigen einstellen und förderliche Zeiten anerkennen, sofern sie vorliegen und hinterher entscheiden, ob sie vorliegen.
Ist halt ein Risiko für den Mitarbeiter.
superbraz:
--- Zitat von: PiA am 06.12.2022 15:44 ---...AG B fordert vom TE ein qualifiziertes Arbeitszeugnis von AG A...
--- End quote ---
Ja, korrekt!
--- Zitat von: WasDennNun am 07.12.2022 06:27 ---Arbeitnehmer stellt selber die Tätigkeitsbeschreibung zusammen und sofern A dies nicht bestätigen will, dann dient dies B als vorläufige Basis für die Einstufung.
B kann doch denjenigen einstellen und förderliche Zeiten anerkennen, sofern sie vorliegen und hinterher entscheiden, ob sie vorliegen.
Ist halt ein Risiko für den Mitarbeiter.
--- End quote ---
So wird es wohl kommen, aber aus Sicht des MA demnach Mist ;)
bzw. wird der neue AG wohl nix anerkennen und eine Stufe geht flöten...ärgerlich.
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