Sleyena, es ist nicht ganz richtig. Die PKV zahlt immer den Versicherten Anteil der Krankenkosten. Versichert sind z.B. 50% oder 20%, je nach Höhe des Beihilfeanspruchs,. Die Beihilfe kürzt bei einigen Leistungen stark, z.B bei Gleitsichtbrillen. Dann übernimmt die PKV zwar die Hälfte bei einem Beihilfeanspruch von 50%, die Beihilfe aber weit weniger als die Hälfte und diese Lücke kann man über BE Tarie abdecken, wenn man sie denn bekommt. Aber Achtung, auch in der PKV gibt es gerade bei den Hilfsmittel Höchstbeträge.